Shop will die Ware scheinbar nicht zurück :o

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Hiyo,

Ich hab mir vor einem halben Jahr eine Crosstrainer bei einem Onlineshop aus Deutschland bestellt. Leider hatte das Gerät einige kleinere Mängel also hab ich angerufen und gefragt ob wir Austausch haben können. Ich habe dann direkt wenige Tage später kostenlos ein neues besseres Gerät erhalten. Davor sagte mir die Dame am Telefon ich soll das alte Gerät dem Lieferanten einfach mitgeben.

Der Lieferant hat allerdings das Gerät nicht mitgenommen - Begründung: Ohne Rücksendeauftrag darf er das nicht, diesen habe ich allerdings nicht vom Händler bekommen. So haben wir also das neue Gerät bekommen, das alte blieb allerdings bei uns.

Ich habe dann ein paar E-Mail geschrieben wann das Gerät denn nun abgeholt wird, am Anfang habe ich noch vertröstende Mails bekommen (wir werden uns darum kümmern), irgendwann kam dann keine Antwort mehr.

Jezt haben wir also seit 6 Monaten das sperrige Paket in unserem Abstellraum stehen und der Händler macht keine Anstalten es abzuholen.

Was würdet ihr machen?

a) weitere E-Mails schreiben
b) bei eBay verkaufen
c) wegschmeißen
d) spenden
e) zerstören
f) auf eigene Kosten retournieren

:Prost:
 
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Wenn du für das neue Gerät nichts zahlen musstest, mach mit dem alten was du willst.
 
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lass doch einfach noch n halbes jahr stehen und wenn dann nichts passiert verkaufst du es eben

€ oft ist es auch so dass die händler die ware nicht zurück wollen weil sie es sowieso nichtmehr verkaufen können wegen mängel etc....
 
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Was willste für das alte Gerät haben? Um welches Modell handelt es sich genau?
 
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noch eine email schreiben, dass das gerät jetzt schon seit monaten dasteht und sie es entweder abholen sollen oder dir sagen dass sie es nicht wollen und du es selbst behalten kannst.
 
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Würd noch eine letzte email mit ultimatum a la "abholung bis zum XX.XX.XXXX oder es wird entsorgt" hinschicken und bei ablauf das ganze dann bei ebay verticken...
 

Entelechy

Guest
Brief per Einschreiben. Ich setzte ihnen bis zum 01.03.2010 das Teil abzuholen.
 
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Du kannst das paket auf kosten des Händlers zurückschicken, oder es z.B. irgendwo einlagern und die dir dafür entstehenden kosten von ihm einklagen. Verkaufen darfst du es allerdings auch trotz Gläubigerverzugs nicht, bzw machst dich in dem Fall schadensersatzpflichtig wenn er doch noch herausgabe verlangt.
Erst nach eintritt der verjährung (die in dem fall 3 jahre ab ende des jahres, in dem der austausch stattgefunden hat beträgt) darfst du damit machen was du willst.

Ist nicht ganz fair weil du bei den versandkosten / lagerkosten wohl erstmal in vorkasse gehen musst und das risiko trägst sie nicht wieder rauszubekommen... allerdings fällt mir momentan keine alternative ein, solange der händler nicht ausdrücklich die rücknahme verweigert.
 
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Du kannst das paket auf kosten des Händlers zurückschicken, oder es z.B. irgendwo einlagern und die dir dafür entstehenden kosten von ihm einklagen. Verkaufen darfst du es allerdings auch trotz Gläubigerverzugs nicht, bzw machst dich in dem Fall schadensersatzpflichtig wenn er doch noch herausgabe verlangt.
Erst nach eintritt der verjährung (die in dem fall 3 jahre ab ende des jahres, in dem der austausch stattgefunden hat beträgt) darfst du damit machen was du willst.

Ist nicht ganz fair weil du bei den versandkosten / lagerkosten wohl erstmal in vorkasse gehen musst und das risiko trägst sie nicht wieder rauszubekommen... allerdings fällt mir momentan keine alternative ein, solange der händler nicht ausdrücklich die rücknahme verweigert.

angerufen habe ich ja auch schon. seit wochen erreiche ich dort keinen mehr (sicher 6 mal probiert) und emails werden schlicht ignoriert.

da ich sicher nix vorkasse leiste (einlagerung, versand o.ä.) bleibt mir dann also eh nix anderes über als das ding 3 jahre bei mir in der wohnung rumgammeln zu lassen und dann zu verkaufen.

naja danke für die info, das mit den 3 jahren stinkt natürlich :)
 
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Ich sitze zur Zeit auch auf einem Paket eines Shops (falsche Ware wurde mir zugestellt, weil die wohl bei sich die Adreßaufkleber vertauscht haben). Jetzt soll bei der erneuten Lieferung der richtigen Ware eine Marke für die kostenlose Rücksendung beiliegen. Da das Paket aber recht schwer ist, habe ich eigentlich keine Lust, das zur Postfiliale zu schleppen. Die meinten in einer nächsten Mail, daß ich das Paket ja direkt dem DHL Typen, der die erneute Lieferung bringt, wieder mitgeben könnte. Aber dürfen die Auslieferer von der DHL überhaupt Rücksendungen annehmen? Ich dachte eine Abholung muß man extra buchen.
 
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lol manchen leuten muss man echt noch den arsch putzen nachm scheissen 8[
du bist doch nicht wirklich zu faul das paket da hinzubringen oder?
 
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Son Crosstrainer wiegt schon nen paar Kilo. Da kann ich das durchaus verstehen
 
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angerufen habe ich ja auch schon. seit wochen erreiche ich dort keinen mehr (sicher 6 mal probiert) und emails werden schlicht ignoriert.

da ich sicher nix vorkasse leiste (einlagerung, versand o.ä.) bleibt mir dann also eh nix anderes über als das ding 3 jahre bei mir in der wohnung rumgammeln zu lassen und dann zu verkaufen.

naja danke für die info, das mit den 3 jahren stinkt natürlich :)

ya, ist tatsächlich suboptimal, aber mir fällt keine möglichkeit ein wie du die sache vor verjährung legal loswerden dürftest.

Zwei Trostpunkte:

1) Du haftest während des Gläubigerverzugs nur für schäden aus vorsatz und grobe fahrlässigkeit, und letzteres ist schon ein sehr weiter maßsstab, also lass dir was einfallen ;)

2) Falls du das ding doch irgendwo einlagerst und dir hierfür kosten entstehen, kannst du, wenn der verkäufer es schlußendlich herausverlangt, ihm gegenüber ein zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB geltend machen. D.h. du kannst darauf bestehen das gerät erst herauszugeben wenn er die entstandenen kosten beglichen hat.
 
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1. Existiert der Vertragspartner noch (Insolvenz)?
2. Einschreiben zu Händen der Geschäftsleitung mit Frist.
3. Anwaltsschreiben zu Händen der Geschäftsleitung, Rechnung anbei.
4. Klage.
 
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einschreiben + anwalt + klage klingt für mich in diesem fall etwas überdimensioniert, wo ich noch dazu kosten die von mir vorraus bezahlt werden müssen sicherlich vermeiden will.

wasauchimmer, greg hat alles gesagt was ich wissen wollte, thread kann zu - danke!
 
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