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Ich habe einen neuen Job in Aussicht, für den es notwendig ist, auf Rechnung arbeiten zu können, sprich mich selbstständig zu machen.
Nun habe ich folgende Fragen:
- Unter welcher Bezeichnung ist dies am besten zu bewerkstelligen? Ich dachte an Kaufmännische Tätigkeiten, auch um im Zweifelsfall mein Gewerbe nicht ummelden zu müssen. Ist dies möglich?
- Welche Einkommensgrenzen gelten für Studenten, a)bevor sie sich selbst krankenversichern müssen (bin z.Zt. über meine Eltern gesetzlich mit versichert.), b) bevor sie steuerpflichtig werden.
- Was würde mich die Krankenversicherung pro Monat kosten.
- Ich habe vor ein paar Wochen einen anderen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber unterschrieben, das Beschäftigungsverhältnis würde am 1.6. beginnen. Das ganze wäre ein Minijob auf 400€ Basis. Ich gehe nicht davon aus, dass ich diesen paralell zur kaufm. selbst. Tätigkeit ausführen darf. Komme ich aus dem Vertrag vor Beginn des eigentlichen Arbeitseverhältnisses raus, sollten die sich nicht bereit erklären den Vertrag einvernehmlich zu lösen? Gelten die 2 Wochen Kündigungsfrist (Probezeit) auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses?
- Was gilt es sonst noch zu beachten?
Nun habe ich folgende Fragen:
- Unter welcher Bezeichnung ist dies am besten zu bewerkstelligen? Ich dachte an Kaufmännische Tätigkeiten, auch um im Zweifelsfall mein Gewerbe nicht ummelden zu müssen. Ist dies möglich?
- Welche Einkommensgrenzen gelten für Studenten, a)bevor sie sich selbst krankenversichern müssen (bin z.Zt. über meine Eltern gesetzlich mit versichert.), b) bevor sie steuerpflichtig werden.
- Was würde mich die Krankenversicherung pro Monat kosten.
- Ich habe vor ein paar Wochen einen anderen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber unterschrieben, das Beschäftigungsverhältnis würde am 1.6. beginnen. Das ganze wäre ein Minijob auf 400€ Basis. Ich gehe nicht davon aus, dass ich diesen paralell zur kaufm. selbst. Tätigkeit ausführen darf. Komme ich aus dem Vertrag vor Beginn des eigentlichen Arbeitseverhältnisses raus, sollten die sich nicht bereit erklären den Vertrag einvernehmlich zu lösen? Gelten die 2 Wochen Kündigungsfrist (Probezeit) auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses?
- Was gilt es sonst noch zu beachten?