mir wurde folgendes gesagt:
"wenn ein autofahrer mit einem fussgänger oder fahrradfahrer einen unfall hat, trägt der autofahrer immer eine mitschuld, auch wenn der autofahrer sämtliche gesetze/regeln beachtet hat."
dies glaubte ich nicht. es ist mühsam das bei google rauszukriegen, deswegen hier die frage an die juristen: stimmts?
ein paar ganz konkrete konstruierte beispiele, die natürlich sehr extrem gewählt sind. in allen fällen soll der autofahrer weder betrunken noch übermüdet noch sonst was sein:
1. autofahrer fährt mit 120 auf der autobahn (keine geschwindigkeitsbeschränkung). fussgänger spaziert auf die autobahn, autofahrer fährt ihn um.
2. auto fährt <30 in der 30er zone. ein fahrradfahrer fährt zwischen zwei parkenden autos hindurch senkrecht in die strasse und wird seitlich vom autofahrer erfasst.
3. auto fährt schrittgeschwindigkeit in der spielstrasse. ein fahrradfahrer fährt zwischen zwei parkenden autos hindurch senkrecht in die spielstrasse und fährt dem auto in die seite.
trägt der autofahrer in den fällen (teil-)schuld?
"wenn ein autofahrer mit einem fussgänger oder fahrradfahrer einen unfall hat, trägt der autofahrer immer eine mitschuld, auch wenn der autofahrer sämtliche gesetze/regeln beachtet hat."
dies glaubte ich nicht. es ist mühsam das bei google rauszukriegen, deswegen hier die frage an die juristen: stimmts?
ein paar ganz konkrete konstruierte beispiele, die natürlich sehr extrem gewählt sind. in allen fällen soll der autofahrer weder betrunken noch übermüdet noch sonst was sein:
1. autofahrer fährt mit 120 auf der autobahn (keine geschwindigkeitsbeschränkung). fussgänger spaziert auf die autobahn, autofahrer fährt ihn um.
2. auto fährt <30 in der 30er zone. ein fahrradfahrer fährt zwischen zwei parkenden autos hindurch senkrecht in die strasse und wird seitlich vom autofahrer erfasst.
3. auto fährt schrittgeschwindigkeit in der spielstrasse. ein fahrradfahrer fährt zwischen zwei parkenden autos hindurch senkrecht in die spielstrasse und fährt dem auto in die seite.
trägt der autofahrer in den fällen (teil-)schuld?