schriftliche äußerung als zeuge

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yo, hab so einen schrieb bekommen weil ein freund von mir ein bisschen theater mit der polizei hatte, meine frage dazu: MUSS ich das beantworten? die "fragestellung" dazu lautet: "Angaben zur Sache"

das ist ja sehr sehr weit gehalten, muss ich darauf antworten? verweigern kann ich nicht, aber was wäre wenn ich es nicht zurückschicke? dann werde ich doch im prinzip einfach nur vorgeladen bzw vernommen, oder?
 
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[gefährliches Halbwissen]
Moment, aber wenn du vorgeladen wirst, muss du doch da im Grunde das gleiche unterschreiben?
Mit dem Formular wollen sies dir doch nur bequemer machen?
[/gefährliches Halbwissen]
 

EasyRider

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Die schriftliche Aussage bei der Polizei sollte freiwillig sein. Wenn du allerdings als Zeuge vorgeladen wirst, musst du hin, sonst drohen Geldbuße etc.

Aber das sollte nochmal ein Jurist hier bestätigen...
 
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ja die persönliche befragung bzw vernehmung strebe ich praktisch an, da es mir und meinem freund vorteilhafter erscheint, die ganze sache persönlich wiederzugeben, bestimmte sachen kommen auf dem papier einfach nicht richtig rüber, noch dazu ist die fragestellung ja sowas von offen wie bei einem schulaufsatz.
 
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ich schieß den kollegen jetzt mal ins bein:

bei der polizei musst du garnichts aussagen als zeuge! vor gericht bist du allerdings dazu verpflichtet! du musst dich nicht selber belasten.

schreib den scheiss auf und gut is! wenn du umbedingt willst, kannst du auf der dienststelle mal anrufen und fragen, ob du persönlich stellung zum sachverhalt nehmen kannst!
 

Deleted_38330

Guest
Als ich sowas mal einfach ignoriert habe, bzw. einfach vergessen, standen die Kollegen von der Polente einfach unangemeldet vor meiner Tür. Hab denen dann die Geschichte erzählt und gut wars.
 
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bei der polizei musst du garnichts aussagen als zeuge!

Genau das. Die Polizei kann dich weder zwingen, bei ihr eine Aussage zu machen, noch dich deswegen abholen und zur Polizeiwache karren o.Ä. Eventuell interessant dazu die Antwort vom Deutschen Anwaltsverein (pdf), als mitte letzten Jahres mal wieder der Versuch unternommen werden sollte, das zu ändern. Seite 5, erster Absatz spricht deutliche Worte.
 
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ja die persönliche befragung bzw vernehmung strebe ich praktisch an, da es mir und meinem freund vorteilhafter erscheint, die ganze sache persönlich wiederzugeben, bestimmte sachen kommen auf dem papier einfach nicht richtig rüber, noch dazu ist die fragestellung ja sowas von offen wie bei einem schulaufsatz.


Geh mit dem Wisch zur Polizeistelle und lass dort deine Aussage aufnehmen wenn du sowieso ein Gespräch haben willst. Du solltest allerdings wissen das du bei sowas genauso "Fehler" machen kannst wie bei einer schriftlichen Aussage. Der Vorteil beim Schriftverkehr ist das du dir genauestens überlegen kannst was du zur Sache aussagen willst. Im Gespräch stellt die Polizei eventuell noch fragen die du nicht beantworten willst und das wird dann natürlich auch vermerkt.
 
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Aus meiner persoenlichen Erfahrung.

Bei der Polizei musst du keine Aussage machen und solltest du auch nicht besonders wenn du irgendwie in der Sache mit verwickelt bist. Eine Aussage immer mit Absprache deines Anwalts!!! machen. Selbst wenn du denen ein Brief (mit deinem Anwalt!!!) schreibst wirst du wenn die Sache vor Gericht landet als Zeuge beim Gericht geladen und unter gegebenen Umstaenden (deine schriftliche Aussage wird hinterfragt oder ist nicht ganz schluessig) deine Aussage muendlich wiederholen. Vor Gericht musst du eine Aussage machen die der Wahrheit entspricht. Wenn du keine machst wird dir Beugehaft angedroht und diese auch vollstreckt. Wenn du luegst und es fliegt auf bekommst du ein Bußgeld wegen Meineid.

Was Sabel sagt kann zwar auch passieren aber auch da wuerd ich dir Empfehlen keine Aussage zu machen vorallem nicht ohne Anwalt.
 
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