Schimmel in der Wohnung

Stroke Unit

Guest
Hallo, ihr lieben Leute,
ich habe ein Problem mit Schimmel in meiner Wohnung. Bevor ihr nun aber sagt "lüfte und heize doch einfach richtig" - die Situation ist etwas komplizierter.

Erstmal die Situation: Meine Freundin und ich wohnen seit nun etwas mehr als einem Jahr in der Wohnung. Das Haus ist ein Neubau (6 Jahre alt), wir wohnen hochpaterre. Das Schlafzimmer hatb insgesamt vier Ecken, in einer Ecke hat sich Schimmel gebildet. Das erste Mal fiel mir der (kleine) Fleck Anfang 2007 (Winter) auf, im Sommer war er weg, jetzt in der kalten Novemberzeit kam er wieder.

Das Schlafzimmer wird regelmäßig gelüftet und beheizt, die besagte Ecke ist vollkommen frei; keine Möbel oder sonstigen Gegenstände verhindern eine regelrechte Luftzirkulation. In dem Zimmer wird - wie in der gesamten Wohnung - keine Wäasche getrocknet.

Die Ecke liegt an einer Aussenwand des Hauses. Genauer gesagt liegt die Ecke an der Aussenwand und schließt an ein Nachbarhaus an. Sehr verdächtig ist eben der Übergang zwischen unserem Haus und dem der Nachbarn: Zwischen beiden Häusern ist ein ca. 1 cm breiter Spalt, in dem man die ungeschützten (!) Isolationsmaterialien sehen kann. Nicht nur sehen, man kann sie anfassen. Es sieht so aus, als wäre dies ein Baumangel; als wäre dieser Spalt vergessen worden zu verschließen. Kein WUnder also, wenn sich im Winter die Isomatten mit Wasser vollsaugen und unsere Tapete keine 30 cm entfernt schimmelt.Des Weiteren gab es (was wir vor unserem Einzug nicht wussten) schon erhebliche Baumängel. So sind in den drei Häusern des Vermieters schon drei Mal Decken heruntergekommen. (Das aufgespritzte Beton fiel ohne ersichtlichen Grund in großen Brocken von der Decke - Lebensgefahr!)

Mein geplantes Vorgehen: Ich werde am Freitag die Hausverwaltung anrufen (wir haben keinen Hausmeister) und der Dame die Sache erklären. Zudem weden ich fordern, dass schnellstmöglichst ein Mensch daherkommt und sich die Sache ansieht. (Merke: Meine Freundin ist allergisch gegen Schimmelpilze.) Natürlich wird die Verwaltung/der Vermieter sagen, wir hätten nicht richtig geheizt. Hierbei ist es egal, ob da ein riesiger Spalt in der Wand ist und die Isomatten sich vollsaugen können - ihr kennt ja Vermieter. Und unser Vermieter muss sich scheinbar zeimlich arschig verhalten (Er verweigerte beispielsweise dem Mieterschutzbund eine Auskunft über die Grundsteuer, die Sache ist z.Zt. bei einem Anwalt [nicht durch mich, sondern einen anderen Mieter]).

Wenn der Vermieter nicht reagiert, werde ich meine Rechtschutzversicherung gebrauchen und einen Anwalt einschalten. Dieser würde dann wahrscheinlich ein Gutachten in Auftrag geben. Wer zahlt dieses Gutachten, das ja mehrere hundert Euro kosten wird? Zahlt es meine Rechtschutz, falls der Schimmel (wie auch immer) meine Schuld sein sollte, zahlt es der Vermieter wenn es seine Schuld ist, zahle es ich so oder so? Wie läuft das?

Bei Bedarf kann ich Fotos von dem "Isolations-Spalt" und von dem Schimmelfleck zeigen, aber das nicht jetzt, da ich erstmal die Großeltern besuchen muss. :bored:

Danke für eure Anregungen!
 

final chapter

Guest
Hast doch schon alles gesagt.

Schaden mitteilen, der Vemieter muss den dann auf eigene Kosten beheben. Anwalt/Rechtsberatung konsultieren und weitere Forgehensweise besprechen.

Im Endeffekt sollten dir keine Kosten entstehen und eine Mietminderung sollte auch noch drin.

PS: Kauft euch mal einen elektronischen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmesser. Gibt's bei Karstadt und anderswo für ~10€.

Kann nie schaden.

PPS: Wenn wir schonmal dabei sind: hat man Anspruch auf Mietminderung, wenn die Heizung zu schlecht ist, um die Temperatur im Winter über 19°C zu bekommen?
 
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wegen der heizung: einfach so miete mindern ist nicht bei 18°, zumal du nichtmals mitteilst ob die heizungsanlage vielleicht schlichtweg nicht stark genug eingestellt ist und vielleicht ja im herbst das letzte mal eingestellt wurde.

im fall des threaderstellers hat er die richtige vorgehensweise ja bereits benannt. weigert sich der vermieter und unterliegt im streitfalle (wovon denke ich mal bei den fakten auszugehen ist) zahlt er sämtliche kosten. so ein gutachten liefe übrigens im wege des selbstständigen beweissicherungsverfahrens und kostet in der regel deutlich mehr als ein paar hundert euro, das geht meistens erst bei vierstelligen beträgen los. allerdings zahlt das vermutlich entweder die rechtsschutzversicherung oder vielleicht habt ihr auch anspruch auf prozesskostenhilfe.

wenn du gar keine selbstbeteiligung mit deiner rechtsschutz vereinbart hast solltest du imho jetzt schon zu nem rechtsanwalt gehen und sei es nur für die beratung inwieweit du miete mindern kannst.

hast du jedoch eine SB dann ist es vermutlich besser / billiger den RA erst einzuschalten wenn der vermieter sich weigert die situation zu verbessern, und bis dahin sich halt selbst / anderweitig informieren inwieweit du mindern könntest. hier würde ich dir raten dem vermieter noch diesen monat die mängel mitzuteilen und die volle miete nur noch unter vorbehalt zu zahlen, d.h. du kannst dann eine mietminderung auch noch rückwirkend geltend machen. diesbezüglich kannst du auch kurz googlen (miete vorbehalt), sagt dann eigentlich alles.
 
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tu dir einen gefallen und mach alles was an den vermieter geht schriftlich in doppelter ausfuehrung (soll er dir erhalt mit datum gegenzeichnen) - weil darauf kannst du falls er seinen pflichten nicht nachkommt zurueckgreifen.. "herr bla weiss von dem maengel seit tag x, das habe ich schriftlich" klatsch

da ihr hochparterre wohnt nehme ich an ueber eurer wohnung befindet sich noch eine etage... haben die auch probs ?
 
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Bei einem gerichtlichen sog. "selbständigen Beweisverfahren" muss grundsätzlich derjenige die Kosten tragen, der für den Mangel (Schimmel) verantwortlich ist.
Solche Kosten können durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sein. Zuvor ist ohnehin rechtzeitig eine Deckungszusage einzuholen.

Bei der Mindesttemperatur der Heizung kommt es u.a. darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Gerichte haben aber festgestellt, dass eine Temperatur von 18° C tagsüber grundsätzlich nicht ausreichend ist, eine entsprechende Klausel wäre demnach m.E. unwirksam.
Eine Mietminderung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

Hinweis: Keine Rechtsberatung! Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
 
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Bei Mietminderung: Wenn du nicht sofort mindern willst, dann zahle unter Vorbehalt!! Schick ihm das schriftlich und per Einschreiben. Einfach so ins blaue zu mindern ohne fachliche Hilfe ist schwierig, aber unter Vorbehalt kannst du erstmal zahlen, dann kannst du auch noch nachträglich mindern.
 
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~

mit der heizung hast du natürlich recht raven; es kann aber halt einfach sein, dass der hausmeister oder wer auch immer die heizungsanlage nicht richtig eingestellt hat; jetzt einfach schon zu sanktionieren ohne mal nachzufragen könnte sich später nachteilig auswirken. helfen könnte da sicher auch schon ein gespräch mit nachbarn, ist überall zu kalt liegt es vtl. an der anlage und nicht am haus selbst; meint sodann der dafür zuständige (beauftragte des vermieters) die werde keinesfalls anders eingestellt bzw. läuft schon auf maximum und die 18 grad wären ok, dann kann er durchaus dagegen angehen.

auch hier dann wieder ein weiterer grund nach mängelanzeige unter vorbehalt zu zahlen, für entweder spätere eventuelle minderprozentige minderung oder aber abziehen zusätzlicher heizkosten durch radiatoren oder heizgebläse etc.
 

Stroke Unit

Guest
Nun gut, erstmal ein Dank für eure Anregungen.

Ich muss zu meinem ersten Posting noch ein paar Kleinigkeiten hinzufügen. Ich sagte, dass sich die Isomaterialien im Winter mit Wasser vollsaugen könnten. Dies ist so nicht richtig: Der Kunststoff, aus dem diese Matten bestehen, saugt keine Fechtigkeit auf. Dies ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass sich massig Flüssigkeit im dem Spalt allgemein ansammeln kann. Des Weiteren habe ich bei meiner RS-Vers. eine Selbstbeteiligung von 150 €, weswegen ich nicht sofort einen Anwalt konsultieren möchte.

Jetzt wird die Sache aber erst richtig interessant, denn ich werde nun zwei Bilder anhängen, die euch den Schimmelfleck und eine Nahaufnahme des Spaltes zwischen den Häusern näher bringen soll.

Das erste Bild ist die Ecke im Schlafzimmer. Die Ecke sieht insgesamt schlimmer aus, als sie ist: Ich habe den Schimmel schon mehrfach "abgewischt" und danach mit einem Fön getrocknet, weswegen die Farbe nicht mehr ganz vorhanden ist.



Das zweite Bild zeigt - wie erwähnt - die Aussenseite des Hauses.



Und jetzt mal ganz ehrlich: Kann hier selbst ein Vermieter abstreiten, dass dies nichts mit Lüften/Heizen zu tun hat, zudem der Schimmel im Sommer wieder verschwindet? Ausserdem lüfte und heize ich in anderen Zimmern wesentlich weniger als im Schlafzimmer - und ich habe nirgendwo Schimmel.
 

PaT100

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Das ist doch keiN Neubau da sieht ja unser 100 Jahre altes Haus besser aus...
 
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Original geschrieben von aMrio
mit der heizung hast du natürlich recht raven; es kann aber halt einfach sein, dass der hausmeister oder wer auch immer die heizungsanlage nicht richtig eingestellt hat; jetzt einfach schon zu sanktionieren ohne mal nachzufragen könnte sich später nachteilig auswirken.
Ich vertrete überhaupt nicht die Ansicht, "jetzt einfach schon zu sanktionieren". Jedoch ist eine Wohnung grundsätzlich mangelhaft, wenn sie nicht ausreichend beheizt werden kann. Der Grund für diesen Mangel ist für den Mieter erstmal unerheblich (ausser er hat ihn selber verursacht).
Die Mitteilung des Mangels bzw. ein vorheriges Gespräch mit dem Vermieter kann man als Selbstverständlichkeit voraussetzen.

@ Stroke Unit: Dass du falsch gelüftet und geheizt hast, soll er dir erstmal nachweisen.
 

Stroke Unit

Guest
Original geschrieben von PaT100
Das ist doch keiN Neubau da sieht ja unser 100 Jahre altes Haus besser aus...

Klar ist das ein Neubau... nur weil ein Haus verklinkert ist, ist es noch lange nicht "alt".
 
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Sollte der Schaden nicht schnellstmöglich beseitigt werden, würde ich aus der Wohnung ausziehen. Mietminderung hin oder her, mir persönlich wäre es nicht wert. Schimmel macht einen richtig krank, allergien etc... sind dann alltag für euch.

1. Hausverwaltung ansprechen
2. Rechtschutz anfragen, ob Gutachten bezahlt wird, wenn ja...
3. Gutachter holen...
4. bei der Hausverwaltung einreichen
5. Klagen.

Natürlich, kannse alles knicken, wenn die Hausverwaltung sofort reagiert... ;)
 
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Original geschrieben von Stroke Unit

Das erste Bild ist die Ecke im Schlafzimmer. Die Ecke sieht insgesamt schlimmer aus, als sie ist: Ich habe den Schimmel schon mehrfach "abgewischt" und danach mit einem Fön getrocknet, weswegen die Farbe nicht mehr ganz vorhanden ist.

Bei schimmelpilzen hilft nur die chemische keule. Muss wahrscheinlich auch erst mal die tapete komplett ab und eine gegeignete schutzfarbe aufgetragen werden. Hilft allerdings bei baumängeln auch nur bedingt.
 
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als wir mal wegen nem rohrriss schimmel an einer wand hatten hat die firma (nach flicken des risses) das zimmer 2 wochen lang getrocknet und alles war weg, nichts von wegen chemie o.ä.

ich würde aber im vorfeld den schimmel mit tesa/folie abdecken und das ganze möglichst dicht verschließen damit der nicht an die luft kommt. fördert zwar keine entlüftungseffekte, aber die reichen ja wegen dem baulichen mangel offensichtlich sowieso nicht, hier sollte dann ganz klar selbstschutz vor eventuellem wandschutz gehen.
 
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Bei euch wurde ja aber auch die ursache des schimmels (feuchtigkeit durch rohrbruch) beseitigt, so treiben die evtl. noch vorhandenen sporen nicht wieder aus. Beim threadersteller sieht das anders aus. Im sommer hat er ja auch keinen schimmel, weil's einfach nicht feucht genug ist...
 
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