• Liebe User, bitte beachtet folgendes Thema: Was im Forum passiert, bleibt im Forum! Danke!
  • Hallo Gemeinde! Das Problem leidet zurzeit unter technischen Problemen. Wir sind da dran, aber das Zeitkontingent ist begrenzt. In der Zwischenzeit dürfte den meisten aufgefallen sein, dass das Erstellen von Posts funktioniert, auch wenn das Forum erstmal eine Fehlermeldung wirft. Um unseren Löschaufwand zu minimieren, bitten wir euch darum, nicht mehrmals auf 'Post Reply' zu klicken, da das zur Mehrfachposts führt. Grußworte.

Sapphire Atlantis Radeon 9700 Pro, Bildfehler, Pics inside

[ArT]-iLLerY

Guest
Moin!

Ich habe mir ne Grafikkarte bei ebay gekauft, eine Sapphire Atlantis Radeon
9700 Pro mit 128MB. Nach der Neuinstallation meines Systems und der Installation
der 3.1 Catalyst Treiber schien alles normal zu sein. Keine Bildfehler, ein Super Bild!

Nach dem zweiten oder dritten Neustart sah es dann auf einmal so aus (Bild1):

windows_loaded.jpg


Scheisse. :(


Habe dann den Rechner sofort neu gestartet und mir bat sich folgendes Bild (Bild2):

windows_load.jpg


Tjo kacke, als Windows dann geladen wurde sah es wieder so aus wie bei Bild 1.


Nun habe ich den PC ganz ausgestellt und es war wieder ganz normal! Fast.
Denn dann konnte ich bei den Icons auf dem Desktop noch ein paar Streifen erkennen
(kann ich immer noch :(, geht irgendwie nicht weg!) (Bild3)

windows_zoom.jpg




Das ist also mein Problem. Was ich bereits getestet habe:
- Alte Grafikkarte läuft ohne Bildfehler.
- Monitor ausgewechselt, keine Fehler.
- Die Karte komplett in nen anderen Rechner eingebaut, die gleichen Bildfehler.
- Mittlerweile Windows erneut installiert.
- VGA sowie BNC-Anschluss verwendet, Fehler bei beiden Schnittstellen.
- anderen Treiber verwendet (Die Omega-Treiber), aber auch dann die gleichen Fehler.
- geguckt ob Karte übertaktet war/ist -> war sie nicht.
- zu heiß kann sie ansich auch nicht werden, habe sogar das Gehäuse offen.
- Netzteil ist 350 Watt von Enermaxx. Das sollte reichen.


Diese Bildfehler treten ca. alle paar mal auf wenn ich den Rechner starte,
es ist also praktisch ne Glückssache ob er mit oder ohne Fehler läüft, wobei
ich die Bildfehler bei den Icons in Bild3 ständig habe :(.



Ich hoffe wirklich hier kann mir einer helfen. Sollte ich die Karte evtl mal
untertakten? Bitte helft mir, ich zähle auf euch :)


mfg hoshi
 
Mitglied seit
06.10.2002
Beiträge
2.210
Reaktionen
0
ich tippe auf hitze, auch wenn dein gehäuse offen ist (als ob das was bringen sollte. oftmals störst du die luftzirkulation empfindlich, wenn du das gehäuse offen hast). schau mal, ob der kühler ordentlich draufsitzt und ob der venti gut läuft!

oder


die karte ist von ebay und kaputt
 

socram

Technik/Software Forum
Mitglied seit
26.08.2003
Beiträge
1.394
Reaktionen
0
Die Karte ist allerdings ziemlich sicher Schrott...
Schick dem Verkäufer ne Mail, schildere ihm das Problem. Willst du nun eine neue Karte oder das Geld zurück?
Ich hoffe mal für dich, dass du die Karte vor weniger als zwei wochen erhalten hast. Wenn dem so ist hast du ein Rückgaberecht von 14 Tagen lt. Fernabsatzgesetz. Das machst du dann einfach geltend und setzt dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen, dir das Geld zuzüglich _zwei_ mal den Versandkosten auf dein Konto zu überweisen. Sollte er das nicht machen, was durchaus bei rechtlich nicht ganz informierten Verkäufern vorkommen kann, gehst du zum zuständigen Gericht und beantragst einen Vollstreckungsbescheid. Das kannst du allerdings auch über einen Anwalt machen, dessen Kosten dir dann der Verkäufer auch noch bezahlen darf, sofern er bei rechtzeitiger Ankündigung nicht das macht, was du willst...
Ich hatte das gleiche schon mit nem Digitalen Boxensystem von Creative, dass leider defekt war. Verkäufer musste zwei Versandwege, Kosten des Systems und Anwaltskosten Tragen.
Wenn du einfach ne neue Karte willst, ist er aufgrund der zwei-jährigen Gewährleistungpflicht zu einem Austausch verpflichtet.

greets
soCram
 

Livo

Guest
hoo ruuuhig Brauner ;-)

- man weis nicht, ob es sich nicht um einen Kauf von einem Privatmann handlte - dann steht ihm kein Widerrufsrecht zu (das Fernabsatzgesetz gibts übrigens nicht mehr - das wurde ins BGB eingegliedert)

- man weis nicht, zu welchen Konditionen die Karte erworben wurde - evtl. wurde sie bereits als defekt, gebraucht o.ä. verkauft oder wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

- einen Vollstreckungsbescheid kann mann erst dann beantragen, wenn bereits ein Mahnbescheid erlassen wurde und die zweiwöchige Widerspruchsfrist abgelaufen ist

- für den Ersatz der Anwaltkosten müsste ihm ersteinmal ein entsprechender Anspruch zustehen


zu Thema:

Also das Runtertakten wäre für mich das erste gewesen, was ich gemacht hätte, bevor ich mir den ganzen anderen Stress aufhalse.

Wenn das nix bringt siehts für mich auch nach einer defekten Karte aus.
 

[ArT]-iLLerY

Guest
Es ist bereits länger als 14 Tage her. Denn ich hab noch neue Hardware bekommen und dachte evtl liegts an irgendeiner Inkompatibilität (was für ein wort). Tuts ja anscheinend aber nicht.
Der Verkäufer scheint kein Privatmann zu sein, da er ne eigene Homepage mit USt-IdNr und Steuernummer hat.

Die Karte haben will ich auf jeden Fall, im Optimalfall wäre ein Tausch natürlich das beste!

Hier der Link zum Anegbot:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2773367947&category=47562&rd=1

Ich muss nun zur Arbeit :)

mfg Hoshi
 

socram

Technik/Software Forum
Mitglied seit
26.08.2003
Beiträge
1.394
Reaktionen
0
Original geschrieben von Livo[AoH]
hoo ruuuhig Brauner ;-)

- man weis nicht, ob es sich nicht um einen Kauf von einem Privatmann handlte - dann steht ihm kein Widerrufsrecht zu (das Fernabsatzgesetz gibts übrigens nicht mehr - das wurde ins BGB eingegliedert)

- man weis nicht, zu welchen Konditionen die Karte erworben wurde - evtl. wurde sie bereits als defekt, gebraucht o.ä. verkauft oder wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

- einen Vollstreckungsbescheid kann mann erst dann beantragen, wenn bereits ein Mahnbescheid erlassen wurde und die zweiwöchige Widerspruchsfrist abgelaufen ist

- für den Ersatz der Anwaltkosten müsste ihm ersteinmal ein entsprechender Anspruch zustehen


zu Thema:

Also das Runtertakten wäre für mich das erste gewesen, was ich gemacht hätte, bevor ich mir den ganzen anderen Stress aufhalse.

Wenn das nix bringt siehts für mich auch nach einer defekten Karte aus.
Das Fernabsatzgesetz existiert nach wie vor in dieser Form und setzt ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen fest. Da bist du leider falsch informiert.


Ich bin bei seiner Karte davon ausgegangen, dass er sie als neu und OVP gekauft hat, sonst hätte er wohl kaum diesen Thread eröffnet.

Du brauchst keinen Anspruch für die Erstattung der Anwaltskosten, wenn du ihn per Mail bereits darauf hingewiesen hast, dass du die Sache bei nicht-einhalten deiner Frist an einen Anwalt weitergibst.

Was den Mahnbescheid angeht, so hast du Recht ;)

greets
soCram
 

Livo

Guest
aha - Danke für die Belehrung.

Könntest Du mir aber noch kurz mitteilen, auf welche Grundlagen Du Deine Behauptungen und Ansichten stützt?
 

socram

Technik/Software Forum
Mitglied seit
26.08.2003
Beiträge
1.394
Reaktionen
0
Zu beiden Punkten kann ich dir sagen, dass ich sie bei dem von mir genannten Beispiel bereits miterlebt habe.
Mein Vater arbeitet als Rechtsanwalt und hat mich bereits in ein paar Fällen vertreten.
Wenn du ihn wie gesagt per Mail darauf hinweist, dass du die Sache an einen Anwalt weitergibts, du im Zweifel vor gericht gehst, und recht zugesprochen bekommst, ist der beklagte verplichtet, dir eben diese Kosten zu zahlen.

greets
soCram
 

Livo

Guest
Na dann zeig Deinem Vater mal diesen thread und frag ihn nach seiner Meinung.

Sicherlich wird auch er sich bei der Begutachtung des Falles nur auf dessen konkreten Tatsachen und Umstände stützen wollen. Bloße Vermutungen oder Analogien zu vermeintlich ähnlichen Fällen sollten hingegen tunlichst vermieden werden.

Hinsichtlich der Anwaltskosten hast Du schließlich den wesentlichen Punkt auch noch erkannt: "wenn ... du Recht zugesprochen bekommst". Dies geschieht jedoch nur dann, wenn Dir auch ein dahingehender Anspruch zusteht.
 

1StEiN3

Guest
Original geschrieben von ArT-iLLerY
Habe dann den Rechner sofort neu gestartet und mir bat sich folgendes Bild (Bild2):

windows_load.jpg


Villeicht hättest du nicht die Telekom Versions installieren sollen, dann hättest keine Digits im Bild :o
ansonsten mal nen patch/update versucht?
 

Steps

Guest
schau lieber immer erst auf die bewertungen
hier einige auszüge:
- "Vorsicht! Geld ist weg, Ware kommt nicht, keine Reaktion auf Mail oder Telefon"
- "Betrüger!!! Ware zurückgeschickt, keine Rückzahlung, meldet sich nich Anzeige!!!"
 
Mitglied seit
30.05.2000
Beiträge
543
Reaktionen
0
naja das sind auch nur 2 von über 1000 bewertungen (positiven). solche "ausrutscher" führe ich meistens auf inkompetente käufer zurück... trotzdem ist mir aufgefallen, dass der typ lediglich ca eine auktion pro tag macht, was schonmal bedeutet, dass das kein händler ist. desweiteren steht bei dem artikel nirgendswo eine garantie für 24 monate dabei (was bei händlern üblich ist). ich weiß nicht, wie da jetzt die rechtslage ist, aber ich würde grundsätzlich nur bei aktionen einsteigen, bei denen das explizit dazugeschrieben ist....

trotzdem noch viel erfolg...

p.s.: wie schautn das aus mit ebay einschalten ?
 

socram

Technik/Software Forum
Mitglied seit
26.08.2003
Beiträge
1.394
Reaktionen
0
Original geschrieben von Livo[AoH]
Na dann zeig Deinem Vater mal diesen thread und frag ihn nach seiner Meinung.

Sicherlich wird auch er sich bei der Begutachtung des Falles nur auf dessen konkreten Tatsachen und Umstände stützen wollen. Bloße Vermutungen oder Analogien zu vermeintlich ähnlichen Fällen sollten hingegen tunlichst vermieden werden.

Hinsichtlich der Anwaltskosten hast Du schließlich den wesentlichen Punkt auch noch erkannt: "wenn ... du Recht zugesprochen bekommst". Dies geschieht jedoch nur dann, wenn Dir auch ein dahingehender Anspruch zusteht.

Im Endeffekt hab ich mich auch nur auf die 14Tägige Rückgabe-Frist bezogen.
Abgesehen davon bin ich kein Anwalt und erachte mein Wissen im juristischen Bereich in keinster Weise als Vollständig und allumfassend. Von daher ist es durchaus in der Lage, dass ich mich teilweise Irre.
Was die 14 Tage und die 2 jährige Gewährleistungspflicht angeht sind wir aber einer Meinung oder :) ?
 

Livo

Guest
Es gibt so etwas - das ist richtig. *g*

Im vorliegenden Fall des ist es wohl so:

Der Verkäufer ist wohl Unternehmer "Firma Fast-Versand" und es handelt sich um ein Fernabsatzgeschäft. Grds. steht dem Käufer daher ein Widerrufsrecht (§§ 312d I, 355 BGB) zu.
Vorliegend hat der Verkäufer aber nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt - so fehlt z.B. die ladungsfähige Anschrift des Widerrufempfängers. Wie § 355 III S3. BGB klarstellt, erlischt das Widerrufsrecht des Käufers in solchen Fällen nicht. Der Verkäufer kann die Belehrung aber auch noch nachholen - dann beträgt die Frist ab ordnungsgem. Belehrung einen Monat (§ 355 II S. 2 BGB) .


Ansonsten gibt es noch eine Reihe anderer Faktoren, die das unseriöse Gesamtbild des Verkäufers abrunden:

- Versuch, ein Widerrufsrecht bei "Versteigerungen" auszuschließen. Bei einem ebay Kauf handelt es sich aber nicht um eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB, bei der ein Widerrufsrecht tatsächlich ausgeschlossen wäre, sondern um einen Kauf gegen Höchstgebot.

- keine Adressangabe

- Versuch, das Rückgaberecht auf original verpackte Ware zu beschränken (widerspricht § 357 III BGB)

- falsche Bezeichnung der einschlägigen Paragrafen ("gemäß FernAbsG und BGB §361a+b" statt §§ 312b ff; 355 ff. BGB)

- Versuch, die Gewährleistung auf 14 Tage zu beschränken (statt 2 Jahre)

- Versuch, die Portokosten von Rücksendungen ("Garantierücksendung") innerhalb von 14 Tagen dem Käufer aufzubürden, obwohl eine derartige Rücksendung auch immer einen konkludenten Widerruf darstellt, bei dem der Käufer grds. nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet ist; vgl. § 357 II S. 2 BGB



Fazit:

Finger weg von diesem Schmierlappen.
 
Mitglied seit
24.05.2001
Beiträge
3.683
Reaktionen
0
pattyn_usa( 8 ) 08.09.03 15:51:42 MEZ 2739378440 V
Beschwerde : Nach Lieferung einer kaputten Grafikkarte,langes hin&her bis zur Rückerstattung!


wschaetzchen( 38) 13.01.04 23:05:25 MEZ 3439752987 V
Beschwerde : 11.03/ 2 Mainbords defekt erhalten,m Garantie.def Ware zu ihm u höre nichts mehr

...

In der Auktion steht außerdem nicht das die Graka neu ist.
Sowas würd ich schon garnicht kaufen.
 
Mitglied seit
16.08.2001
Beiträge
6.240
Reaktionen
0
hehe don't mess with livo :D

ansonsten würd ich auch sagen graka kaputt, hast ja alle möglichen konfigurationen durchprobiert. Untertakten kannst du auch ausprobieren, schaden wirds schon nicht...
 

[ArT]-iLLerY

Guest
oh manno mann

bin bei meiner fehlersuche noch auf das hier gestoßen

http://www.sapphiretech.com/forum/pop_printer_friendly.asp?TOPIC_ID=20

noch viele weitere haben das gleiche problem wie ich, nicht nur mit der 9700 pro von sapphire, sondern auch mit 9800 und 9600 und 9500...
viele schieben die schuld auf den Etron Speicher, der auf der karte verbaut ist (gibt auch karten wo samsung speicher verbaut ist.

bei einigen hat ein bios update der karte geholfen, werde ich heute abend mal testen.

http://www.squeakfix.co.uk/bios/index.html


mfg
 
Mitglied seit
24.05.2001
Beiträge
3.683
Reaktionen
0
Also nachdem ich meine Radeon 9800XT übertaktet hatte weit über dem Overdrivemaximum, hatte ich andere Bildfehler.
Das warn dann (aber nur bei 3d anwendungen) überall so weiße Punkte und ab und zu sahs dann aus wie nen schachbrett :D.

Btw in der Pca-Action steht, dass der Speicher der Radeon Karten (zumindest 9600 XT, wie das bei 9700 ist, ka) nicht von hoher quali ist und das man den nicht besonders weit übertakten kann, wohingegen sich die GPU sehr weit übertakten lässt, deren tests lies eine Taktrate von über 610 MHz zu.
Weiter war zu lesen, dass man den Speicher logischerweise nur höher übertakten könne wenn der qualitativ besser wäre.


Ich persönlich würd auch nie mehr zu billiggrakas greifen.
Das debakel mit der Ge-Force 2 MX hat mir damals gereicht.
 

socram

Technik/Software Forum
Mitglied seit
26.08.2003
Beiträge
1.394
Reaktionen
0
Original geschrieben von [For]Neo
hehe don't mess with livo :D

Jop, da hat wirklich jemand mehr Ahnung als ich. Danke für die Aufklärung ;)
Das kann ich mir auch durchaus eingestehen. Nobody is perfect...

greets
soCram
 

qwertzasdf1234

Guest
und was habn wir jetzt gelernt? was hilft nu bei bildfehlern wie schlieren oder was auch immer bei Radeon (9600 XT) (btw meine Karte hat schnellen 2,86 ns RAM verbaut / Fireblade Edition)
 

Livo

Guest
nachbessern lassen, zurückgeben oder Schadensersatz verlangen
 

[ArT]-iLLerY

Guest
Moin

+++++++++++++LÖSUNG:+++++++++++++

Habe mit dem Sapphire Support Kontakt aufgenommen und schilderte
denen mein Problem und das ich gehört habe dass ein BIOS Update helfen soll.
Er sagte mir ich solle ihm die PN Nummer auf der Rückseite der Karte sagen,
dann schickte er mir ein BIOS.
Das Problem ist bei den Sapphire Usern durchaus bekannt, guckt mal hier:

http://www.sapphiretech.com/forum/p...asp?TOPIC_ID=20

Hier gibt es die BIOS'!
Und mit nem Bios von der Seite hats dann auch geklappt bei mir, lüppt alles wunderbar jetzt :)

http://www.squeakfix.co.uk/bios/index.html


Danke an alle! ;D
hoshi



edit:
btw, die Striche bei den Icons habe ich mit TweakUI und "Repair Icons" wegbekommen :D
 

EquinoX3

Guest
hatte das mal mit ner nvidia gf 2 gts, aber mit grünen streifen, nur ein tausch des monitors löste das prob
 
Oben