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Restgarantie übernehmen

Mitglied seit
08.02.2001
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Hi,

ich wollte mal eben wissen ob mir jemand kurz sagen kann, wie es rechtlich genau geregelt ist, wenn man bei einem Privatverkauf Restgarantie übernimmt.

Kurz gesagt: Ich kaufe einen Elektronikartikel auf eBay, Verkäufer legt Rechnung des Onlineshops bei. Artikel geht innerhalb der Frist noch kaputt, ich will ihn umtauschen.
Müssen die das machen, oder dürfen die auch sagen "Machen wir nicht, sie sind nicht der ursprüngliche Käufer"?
Kulanz halt aussen vor gelassen
 
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ja das geht, gewährleistungsrechte und andere gestaltungsrechte können grundsätzlich auch abgetreten werden. Problematisch wirds erst wenn der ursprüngliche Verkäufer die abtretung nach §399 2.alt ausgeschlossen hat. Ob das zulässig ist hängt vom einzelfall ab.
Solange kein Ausschluss vorliegt aber unproblematisch ja.
 
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