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Mein Vater wurde zu einem Gerichtstermin als beklagter geladen. Da er keinen Anwalt hat, werden wir nun einen beauftragen.
Trotzdem würde mich vorab mal eure Meinung interessieren. Es geht um folgende geschichte:
Mein Vater hat 2 Autos, eins davon wollte er verkaufen. Da mein Vater keine Zeit und Lust hatte sich großartig um den Verkauf zu kümmern, hat er die Werkstatt seines Vertrauens beauftragt, denn diese verkauft gegen provision das Auto. D.h die haben ein Internetanzeige geschaltet und den Verkauf abgewickelt.
Mein Vater hatte also nichts weiter zu tun, ausser das Geld abzuholen, wenn das Auto verkauft wurde. Soweit so gut, das Auto wurde verkauft, mein Vater hat das Geld erhalten.
1 Tag nach dem Kauf meldet sich aber der Käufer und bemängelt das die Standheizung des Autos defekt ist. Er behauptet die Werkstatt hätte ihm zugesagt die Standheizung bis zur Übergabe zu reparieren. Laut dem Käufer gibt es dafür zeugen. Die Werkstatt bestreitet das und behauptet so eine Aussage nie getroffen zu haben, stattdessen wäre es um die Klimaanlage gegangen, diese wurde auch repariert. Genau so stehts auch schwarz auf weiß im Kaufvertrag drin!
Dann wäre ihm seitens der Werkstatt angeboten worden, den Wagen zurückzunehmen und er sein geld zurückbekommt. Aufgrund dieser Aussage habe sich der Käufer ein weiteres Auto gekauft, weil er dachte er kriegt ja das Geld für den Wagen meines Vaters zurück. Als er dann nochmals bei der Werkstatt war, lehnten diese eine rücknahme ab und boten ihm an, den wagen im Kundenauftrag zu vermitteln.
Die Werkstatt widerrum bestreitet aber das je die Aussage getätigt worden wäre, das man das Auto einfach zurücknehmen würde.
Wer nun die Wahrheit sagt und wer lügt wissen wir nicht.
Da aber nun mein Vater der Verkäufer ist und die Werkstatt lediglich der Vertreter, fordert nun der Anwalt des Käufers meinen Vater auf, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten.
Mein Vater weiß von rein gar nichts, weder war er beim verkauf dabei, noch kennt er irgendwelche details, noch ist er ein Automechaniker. Von einer defekten Standheizung weiß er sowieso überhaupt nichts. Der Kläger beruft sich auch darauf das in der Internet Anzeige (welche von der Werkstatt erstellt wurde) das Auto in einem Top zustand und technisch einwandfrei bezeichnet wurde.
Muss mein Vater also evtl. für die Werkstatt die den den Kauf im Namen meines Vaters abgewickelt hat, den Kopf hinhalten, falls die Mist gebaut haben?
Wie gesagt, mein Vater hat dort lediglich das Auto abgegeben und irgendwann sein Geld geholt. Bei den Verkaufsgesprächen war er nicht vor Ort, noch hat er die Internetanzeige geschaltet, noch hat er irgendwelche absprachen getroffen.
Meinungen?
Trotzdem würde mich vorab mal eure Meinung interessieren. Es geht um folgende geschichte:
Mein Vater hat 2 Autos, eins davon wollte er verkaufen. Da mein Vater keine Zeit und Lust hatte sich großartig um den Verkauf zu kümmern, hat er die Werkstatt seines Vertrauens beauftragt, denn diese verkauft gegen provision das Auto. D.h die haben ein Internetanzeige geschaltet und den Verkauf abgewickelt.
Mein Vater hatte also nichts weiter zu tun, ausser das Geld abzuholen, wenn das Auto verkauft wurde. Soweit so gut, das Auto wurde verkauft, mein Vater hat das Geld erhalten.
1 Tag nach dem Kauf meldet sich aber der Käufer und bemängelt das die Standheizung des Autos defekt ist. Er behauptet die Werkstatt hätte ihm zugesagt die Standheizung bis zur Übergabe zu reparieren. Laut dem Käufer gibt es dafür zeugen. Die Werkstatt bestreitet das und behauptet so eine Aussage nie getroffen zu haben, stattdessen wäre es um die Klimaanlage gegangen, diese wurde auch repariert. Genau so stehts auch schwarz auf weiß im Kaufvertrag drin!
Dann wäre ihm seitens der Werkstatt angeboten worden, den Wagen zurückzunehmen und er sein geld zurückbekommt. Aufgrund dieser Aussage habe sich der Käufer ein weiteres Auto gekauft, weil er dachte er kriegt ja das Geld für den Wagen meines Vaters zurück. Als er dann nochmals bei der Werkstatt war, lehnten diese eine rücknahme ab und boten ihm an, den wagen im Kundenauftrag zu vermitteln.
Die Werkstatt widerrum bestreitet aber das je die Aussage getätigt worden wäre, das man das Auto einfach zurücknehmen würde.
Wer nun die Wahrheit sagt und wer lügt wissen wir nicht.
Da aber nun mein Vater der Verkäufer ist und die Werkstatt lediglich der Vertreter, fordert nun der Anwalt des Käufers meinen Vater auf, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zu erstatten.
Mein Vater weiß von rein gar nichts, weder war er beim verkauf dabei, noch kennt er irgendwelche details, noch ist er ein Automechaniker. Von einer defekten Standheizung weiß er sowieso überhaupt nichts. Der Kläger beruft sich auch darauf das in der Internet Anzeige (welche von der Werkstatt erstellt wurde) das Auto in einem Top zustand und technisch einwandfrei bezeichnet wurde.
Muss mein Vater also evtl. für die Werkstatt die den den Kauf im Namen meines Vaters abgewickelt hat, den Kopf hinhalten, falls die Mist gebaut haben?
Wie gesagt, mein Vater hat dort lediglich das Auto abgegeben und irgendwann sein Geld geholt. Bei den Verkaufsgesprächen war er nicht vor Ort, noch hat er die Internetanzeige geschaltet, noch hat er irgendwelche absprachen getroffen.
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