Rechtsstreit Erbschaft

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Tag zusammen,
ich weiss, bw.de ist nicht die richtige Plattform für so etwas, aber ich weiss auch, dass hier einige Leute rumschwirren, die sich in vielen Dingen gut auskennen.

Momentan bannt sich bei uns ein Streit um die Erbschaft meines Opas an.
Dieser ist am 02.11 diesen Jahres verstorben.

Zuerst mal zur Konstellation:
Mein Opa ist nicht mein richtiger Großvater. Er ist der Lebensgefährte von meiner Oma gewesen, da von beiden die Partner früh verstorben sind. Sie waren allerdings nicht verheiratet.
Da ich ihn aber seit meiner Geburt kenne, ist er für mich halt mein richtiger Opa gewesen.
Demnach wäre ich dann "Stiefenkelkind", wenn es sowas gibt und meine Mutter war seine Stieftochter.
Mein Opa selber hat 4 Kinder und 3 Enkelkinder(also neben mir).


Das Testament:
In seinem Testament hat er geschrieben, dass von seinem Vermögen
1. Der Garten wieder in Ordnung gebracht werden sollte. Das Haus gehört nämlich meiner Oma und mein Opa war Taubenzüchter. Heisst also von dem Geld soll der Taubenschlag abgerissen, alles gesäubert, neuer Rasen gepflanzt werden ect. ect.
2. Soll der Rest durch 6 geteilt werden und dann jeweils an Kind1, Kind2, Kind3, Kind4, Meine Oma und an meine Mutter vererbt werden.

Zu dem Vermögen gehört auch sein Mercedes, der mit Sicherheit noch 15.000 Euro wert ist(Hat so gut wie nix drauf).


Nun wollen seine Kinder sich aber alles selber unter den Nagel reißen und noch nichtmals den Garten wieder herrichten lassen, den Wagen verkaufen und das Geld an die Enkelkinder verteilen, obwohl diese nichtmals im Testament erwähnt werden.
Begründung: Wir seien ja nicht mit ihm verwandt gewesen.
Sie meinten, wenn wir uns wehren sollten, werden Sie das Testament anfechten, da mein Opa es nicht mit seinem Namen unterschrieben hat, sondern nur mit "Euer Vater und Lebensgefährte"


Die Frage ist, was können wir jetzt machen?

Ich hab eine SCHEISSWUT im Bauch, zumal seine Kinder sich fast nie um ihm gekümmert haben. Mein Opa hat immer gesagt, dass meine Oma, meine Mutter und Ich, ihm tausendemale näher stehen, als seine ganze eigene Familie.
Er hat sogar immer geflucht, dass seine Kinder total mißraten sind und damals schon oft gesagt "Wenn ich mal sterbe, werden sich meine Kinder bestimmt alles unter den Nagel reißen wollen".
Mein Opa würde sich im Grabe umdrehen, wenn er das jetzt mitbekommen würde.
Ich kann diese Ungerechtigkeit einfach nicht fassen und das schlimmste ist, die kommen damit wahrscheinlich ohne weiteres durch.

Er hat sogar in seinem Testament geschrieben, dass er sich für die schönen Jahre mit meiner Oma bedankt, die ihm mehr bedeutet haben als die Zeit mit seinen Kindern (Zitat) "Weil diese sich immer mehr von ihm Entfernt haben"

Das dämliche ist auch, dass wir uns zwar einen Anwalt nehmen könnten, aber selbst wenn wir dann den Rechtsstreit gewinnen würden, wären die Kosten höher, als das uns zustehene sechstel.

Ich bin aber nicht bereit, einfach so kampflos aufzugeben und diese Ar*******er lachend gewinnen zu lassen

Vielen Dank schonmal im vorraus.
 
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Das Testament ist handschriftlich aber nicht notariell beglaubigt?
Wie steht deine Oma dazu? Ist sie auf "eurer" Seite - ihre Aussage kann wichtig sein.


Btw, @mod, würds ins Comm verschieben, ist hier fehl am Platz.
 
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Ich hab zwar keine Ahnung was die rechtliche Situation betrifft, aber ich würde den Pennern auf jeden Fall das Leben zur Hölle machen.
 

Das Schaf

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testament anfechten is sone sache -.-

bei uns war dass so dass das testament von meinem leiblichen Großvater nicht von ihm selbst geschrieben wurde sondern von meinem Onkel.

Dementsprechend scheiße weggekommen sind wir.
Anfechtbar war das ganze trotzdem net.

go go beratung bei anwalt einholen !!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
japp, geh zum anwalt, das ist der einzige weg um dich kompetent beraten zu lassen.

ich wage aber zu bezweifeln, dass die unterschrift mit "euer vater und lebensgefährte" als anfechtungsgrund taugen könnte. sollten sie jedoch wirksam anfechten können, dann kriegst du wohl so ziemlich gar nichts, weil die leiblichen kinder erben erster ordnung sind...
 
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wenn du nichts bekommst, dann zünd wenigstens den Wagen an, dann bekommen sie weniger.
achja schiebs auf die mg ^^

aber im ernst, soetwas ist scheisse, aber leider wohl vom Recht nicht abgedeckt. Ihr werdet ja ausser dem schreiben kaum andere Beweise haben.
Ich sag dir was, die haben evtl das Geld, aber dir bleibt dein Großvater in guter Errinerung. Das ist mehr wert als dein Anteil am Benz.
 
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Original geschrieben von HeatoR

ich wage aber zu bezweifeln, dass die unterschrift mit "euer vater und lebensgefährte" als anfechtungsgrund taugen könnte. sollten sie jedoch wirksam anfechten können, dann kriegst du wohl so ziemlich gar nichts, weil die leiblichen kinder erben erster ordnung sind...

nunja, wenn er auch keinen namen drunter geschrieben hat ist es sicherlich nicht unproblematisch.

ein gang zum rechtsanwalt ist hier aber meines erachtens unbedingt erforderlich; eine anwaltliche erstberatung kostet meist nicht die welt und wird aufzeigen, ob eine weitere vertretung nötig und erfolgreich ist, und auch wie teuer sie sein wird.

fraglich ist hier auch, was noch alles zur erbmasse gehört (versicherungen, rücklagen etc) und wie beispielsweise das begräbnis und die grabpflege finanziert wird. wollen die kinder ihren pflichtteil durchsetzen müssen sie sich entsprechend nämlich auch um sowas kümmern.

der pflichtteil beträgt übrigens imho auch in dem fall hier 50%, da bin ich mir gar nicht so sicher wie das dann geregelt wird. der pflichtteil ist somit ja niedriger als der letzte wille, aber natürlich höher als bei aberkenntnis überhaupt eures anspruches.

aber für sowas eben zumindest die anwaltliche erstberatung nutzen. eventuell ist deine oma ja auch rechtsschutzversichert, das sind erstaunlicherweise recht viele alte leute ohne es überhaupt (noch) zu wissen.

hebt auf jeglichen fall sämtlichen schriftverkehr den ihr mit seinen kindern wechselt auf, evtl auch mitschneiden von gesprächen (ka ob das legal ist, anwalt fragen :ugly: falls nicht legal alles im beisein möglichst neutralen zeugen besprechen, auch am telefon -> lautsprechen); wenn ihr glück habt machen die irgendeine äußerung aus der hervorgeht, dass sie sehr wohl wissen dass das sein testament ist, sie aber im streitfall so tun würden als wäre es das nicht (dein post klingt so als hätten die sich bereits derart geäußert). in dem fall gg!, evtl. noch strafanzeige wegen nötigung / versuchter erpressung hinterher.
 

Benrath

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das mag jetzt vielleicht ne löbliche einstellung sein, und die erinnerung an den großvater eventuell auch mehr wert..

aber wenn man mit nachgeben alle probleme der welt lösen möchte, kommst du auch nicht weit.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja amrio, das problem ist doch, dass er als nicht-angehöriger quasi keine ansprüche hat. die oma ev. noch, als lebensgefährtin, auch ohne ehevertrag...aber die enkel der oma? wo wär denn da die anspruchsgrundlage?
 
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Um sich geht es ihm doch gar nicht, Heator...
 
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Original geschrieben von HeatoR
naja amrio, das problem ist doch, dass er als nicht-angehöriger quasi keine ansprüche hat. die oma ev. noch, als lebensgefährtin, auch ohne ehevertrag...aber die enkel der oma? wo wär denn da die anspruchsgrundlage?

jo, wo habe ich denn von ihm geschrieben? ich sprach nur von den personen die im testament erwähnt sind.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Nimm dir mal das BGB zur Hand, der Spaß geht bei §1922 los. So ein Ereignis lohnt sich immer, selbst den Gesetzestext zu nehmen. Dauer: paar Stunden.

§1924ff. hast die Erbfolge, Abkömmling; zu klären: wie Lebensgefährte behandelt wird. (wenn kein Testament vorhanden)
§1931 Ehegatte. Wie zuvor (Lebensgefährte).

Unterschrift ist in diesem Fall wayne, siehe §2247 Abs. 3 S. 2.

Bin mir jetzt nicht sicher wegen Inhalt, da gab es auch paar Hürden, aber das mit der Unterschrift paßt schonmal.

Pflichtteil wäre §2303.

Einfach bisschen lesen und Foren stöbern, Rechtsbeistand kannst du dir dann noch holen.

Und GL&HF beim Streiten.
 

TheWeightOfWind

Guest
Looool, ein Testament anfechten, weil der Erblasser mit "Euer Vater und Lebensgefährte" unterschrieben hat, ist somit das dämlichste, was ich seit langem gehört haben. :D Deswegen kann man nicht anfechten!

Und in einem Testament kann man auch Nichtverwandte einsetzen. Insbesondere scheinen ja alle Abkömmlinge bedacht zu sein. Das ist schonmal gut für euch. ;) Denn, ein Abkömmling kann von den Miterben nur dann etwas verlangen, wenn sein durch das Testament erlangter Erbteil niedriger ist als die Hälfte seines Pflichtteils, § 2305 BGB. Und das wird euer Sechstel wohl kaum bewirkt haben. Müsste man natürlich genau ausrechnen.


Das gesetzliche Erbrecht für Ehegatten (25 % der Erbmasse, wenn Abkömmlinge vorhanden sind - § 1931 I BGB) und die pauschale Erhöhung auf 50 % durch den Zugewinnausgleich, § 1371 I BGB, werden hier nicht greifen, da deine Oma und dein "Opa" nicht verheiratet waren.

Auch das Pflichtteilsrecht bezüglich Ehegatten, wenn ein Ehegatte per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist, § 2303 II BGB, und die dann eventuell greifende Erhöhung durch die Miterben, § 2305 BGB, wird nicht greifen. Denn sie waren nicht verheiratet.


Zusammenfassend würde ich sagen: Ihr bekommt das Sechstel definitiv! Mehr wird es aber wohl nicht werden. Bei der Gartensache bin ich erstmal überfragt. Da müsste man die genaue Formulierung wissen, um zu beurteilen, ob man das als Bedingung, §§ 2074 ff. BGB, auslegen kann.

Ich würde ansonsten auch empfehlen zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen. Ruft einfach mal einen an und fragt, was eine Erstberatung kosten würde.
 
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Was ist denn das für eine beschissene Familie, die nichtmal den letzten Wunsch des Verstorbenen respektiert?
 

Benrath

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wenn deine eltern mal erben werden oder wenn du selbst später mal erben wirst.. wirst du sehen wie viele beschissene Familien es gibt..
 
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Viele Familien merken erst wie wenig Sie sich mögen wenns ums Geld geht.
 
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Original geschrieben von Mackiavelli
Was ist denn das für eine beschissene Familie, die nichtmal den letzten Wunsch des Verstorbenen respektiert?
lol, aufwachen bitte; ich meine ist schon klar dass gerade du noch meinst am deutschen überlegenen wesen solle doch bitte die welt genesen; aber in wirklichkeit hassen sich hier die meisten. was meinst du denn warum es in jedem amtsgericht extra eine abteilung namens familiengericht gibt und warum es in diesem land mehrere monate dauert um nur einen kurzen scheidungstermin zu bekommen?
 
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Na er hat schon Recht, sowas wär in unserer Familie undenkbar. Ne widerliche Sippschaft ist das.
 
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@amrio: es ist schon klar, daß es viele Idioten in der Gesellschaft gibt, aber in einer "normalen" Familie ist das für mich nicht vorstellbar.

Sowas würde in meiner Familie niemals passieren und darüber bin ich auch sehr froh.
 
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ich sehe jede woche leute / akten wo sich drum gestritten wird wer denn den grabstein pflegen darf oder aber muß/zahlt (bis hin zu anteiligen regelungen der fläche AUF dem grab :ugly: ), wer die beerdigungskosten zahlen muß; wo auf einmal 20 jahre verschwundene verwandte 1. grades auftauchen um was vom erbe zu bekommen; wo der vater (bzw dann die witwe) dem sohn nichtmal eins von 10 hinterlassenen häusern gönnt usw usf.

hierbei ist imho auch festzustellen: je mehr zu holen ist desto mehr streit gibt es. eventuell gibts in euren familien ja nichts zu holen? :fu:
 

Leinad

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vor allem zeigt es, dass man über solche Dinge auch ruhig mal sprechen sollte bevor derjenige verstirbt.
Ich weiss das es kein angenehmes Thema ist, aber so kann man sich bzw. den Hinterbliebenen viel Stress ersparen (bei meinen Eltern ist auch alles ganz klar notariell geklärt).
 

uLti_inaktiv

Guest
Sehr richtig:

§ 2247 III 2 wohl dahingegen auslegbar, daß der vorgetragene Anfechtungsgrund hinfällig ist. Und sicherlich handelt es sich hier um eine Bedingung /zumindest soweit man es der og. Formulierung entnehmen kann.
 
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Vieles wurde ja schon gesagt. Wie erwähnt ist es wichtig, dass das Testament komplett eigenhändig handschriftlich verfasst wurde. Maschienengeschriebene Testamente sind grundsätzlich (mit nur ganz wenigen Ausnahmen) ungültig, auch mit eigenhändiger Unterschrift.
Einen Anfechtungsgrund sehe ich demnach auch nicht.

Original geschrieben von aMrio
(...) hebt auf jeglichen fall sämtlichen schriftverkehr den ihr mit seinen kindern wechselt auf, evtl auch mitschneiden von gesprächen (ka ob das legal ist, anwalt fragen :ugly: falls nicht legal alles im beisein möglichst neutralen zeugen besprechen, auch am telefon -> lautsprechen); wenn ihr glück habt machen die irgendeine äußerung aus der hervorgeht, dass sie sehr wohl wissen dass das sein testament ist (...)
Die Verwertung von Zeugenaussagen, die heimlich ein Telefongespräch mitgehört haben, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts i.d.R. unzulässig (Ausnahme: schwere Straftaten).
Und heimliche Tonbandaufnahmen erfüllen den Tatbestand des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes). Unter Umständen kann dies ausnahmsweise nicht strafbar sein. Die Voraussetzungen dafür liegen hier jedoch offensichtlich nicht vor.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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