Rechtsgeschäfte wenn man verreist ist

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Abend.

Meine Nachberin fährt morgen 6 Wochen nach China und ihr ist heute eingefallen, dass sie noch wichtige Briefe von der Uni bekommt und eine Antwort auf einen Antrag, in den nächsten Wochen, die auch beantwortet werden müssen.
Kann/darf ich das für sie machen wenn sie mich damit beauftragt? I.d.R muss man bei diesen Briefen für die Richtigkeit unterschreiben, ich ich schätze mal, dass ich das lediglich mit einer spontanen mündlichen Vereinbarung nicht darf?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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naja grundsätzlich kann ich jeden per erklärung zu meinem stellvertrer machen. dessen willenserklärungen wirken dann unmittelbar für und gegen mich, allerdings ist eine stellvertretung bei höchstpersönlichen rechtsgeschäften nicht zulässig.

die einschreibung an einer uni gehört jedoch nicht zu den klassischen höchstpersönlichen rechtsgeschäften wie eheschließung und erbvertragliche angelegenheiten.

insofern würde ich schon sagen, dass du für sie stellvertrentend eine willenserklärung bzgl. der annahme eines studienplatzes annehmen darfst (§164BGB)

allerdings bin ich mir nicht sicher wie das ist, wenn du lediglich die richtigkeit ihrer daten bestätigen sollst. das hat nichts mit einer willenserklärung zu tun, wofür man stellvertreter einsetzen darf und cih würde fast vermuten, dass eine solche bestätigung persönlich zu erfolgen hat.
 

Gast

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Der Antrag bezog sich auf Studiengebührenbefreiung, wozu wohl noch Daten fehlen. Die zwei Sachen waren nicht direkt aufeinander bezogen.
 
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