Sesselpuper
LSZ - Forum
da freundin bald nach bosnien fährt und da u.a. geldgeschäfte für eltern regeln "darf" meine frage : reicht eine einfache vollmacht aus, oder sollte ein rechtsanwalt (u.U. notar) etwas aufsetzen?
und das ganze müsste dann wahrscheinlich auch noch durch einen amtlichen übersetzer übersetzt werden oder?
und das ganze müsste dann wahrscheinlich auch noch durch einen amtlichen übersetzer übersetzt werden oder?