Hallo, hier ein Szenario:
Person A bestellt bei Vertrieb B ein Warenstück im Wert von knapp 300€.
Die Bestätigung kommt und die 300€ werden abgebucht, wonach die Bestellung verschickt wird.
Doch im Paket welches Person A erreicht sind 2 Warenstücke vorhanden und ein Lieferschein auf welchem auch 2 Waren gekennzeichnet sind.
Macht sich Person A strafbar falls er dies nicht dem Vertrieb B meldet?
Für welchen Zeitrahmen hat Vertrieb B die Möglichkeit den Preis der doppelten Ware einzufordern?
Grüße, natürlich ohne Realitätsbezug
Person A bestellt bei Vertrieb B ein Warenstück im Wert von knapp 300€.
Die Bestätigung kommt und die 300€ werden abgebucht, wonach die Bestellung verschickt wird.
Doch im Paket welches Person A erreicht sind 2 Warenstücke vorhanden und ein Lieferschein auf welchem auch 2 Waren gekennzeichnet sind.
Macht sich Person A strafbar falls er dies nicht dem Vertrieb B meldet?
Für welchen Zeitrahmen hat Vertrieb B die Möglichkeit den Preis der doppelten Ware einzufordern?
Grüße, natürlich ohne Realitätsbezug