Rechtsfrage: Zu hoher Kostenvoranschlag

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Hi bw.de Com-Forum.

Mir ist am Samstag vergangener Woche etwas ganz blödes passiert. Beim einparken in eine Parklücke dotze ich in einem Moment der Unaufmerksamkeit aus Versehen hinten gegen einen alten Golf. Fahrerin saß zusammen mit ganzer Baggage in der Karre, also gleich Verhandlung. Da eigentlich nichts zu sehen war bis auf eine kleine Schramme und das Auto sowieso uralt ist (Erstzulassung '97) war sie gleich verständnisvoll für meine Lage (armer Student) bereit die Sache ruhen zu lassen und nichts weiter zu unternehmen, da man sowieso quasi nichts erkennen kann.

Samstagabend ruft sie mich an und teilt mir mit, doch einen Kostenvoranschlag von einem befreundeten Mechaniker einholen zu wollen, der mich heute erreicht.

Die Alte will (hinsetzen!!) 1166 Euronen für den Schaden haben. Im Kostenvoranschlag sind irgendwelche Posten wie Stoßstange auswechseln, darunterliegenden Träger erneuern, Lackierarbeiten,.... aufgeführt. Auf den beigefügten Fotos ist nichtmal die Schramme, die sie am Unfallort selbst vorgab nicht zu sehen, zu erkennen.

Sie fordert mich in dem dem Kostenvoranschlag beigefügten Schreiben dazu auf, den Betrag direkt auf ihr Konto zu überweisen. Da ich schon bei der Textzeile "Kostenvoranschlag bei einem befreundeten Mechaniker einholen" stutzig wurde, vermute ich nun, die Alte will nur Abkassieren, zumal ihr Golf (Erstzulassung 97, 150k+ km) nichtmal mehr halbsoviel wie die Reparatur wert sein dürfte.

Jetzt würde ich gerne wissen, was sich rechtlich machen lässt, um dieser Abzocke Einhalt zu gebieten. Ist es möglich selbst einen Kostenvoranschlag bei einer von mir gewählten Werkstatt einzuholen und kann man sie zwingen, die "Reparatur" dann dort durchführen zu lassen?

Oder kann ich sie dazu auffordern, dem Werkstattbetreiber meine Rechnungsadresse weiterzugeben, sodass ich die Rechnung dann nach getaner Arbeit direkt zahlen muss (die ausgetauschte Stoßstange... werde ich dann selbstverständlich einfordern).

Alle Vorschläge sind willkommen, am besten natürlich, möchte ich nicht zahlen, wenn ich aber zahlen muss, will ich auf jeden Fall verhindern, dass sie die Kohle bar auf die Kralle bekommt, denn sie wird den (nicht vorhandenen) Schaden mit Sicherheit bei diesem Auto nicht reparieren lassen.

Danke schonmal im Vorraus
 
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Naja, da sie Zeugen hat und ihr nichts schriftlich festgehalten habt dürfte es wahrscheinlich schlecht aussehen was das "nicht zahlen" angeht. Den Kostenvoranschlag würde ich aber anzweifeln und von deiner Versicherung prüfen lassen bzw. einen neuen erstellen, das sollte ja eigentlich möglich sein. Abzocke ist es sowieso, die Tussi wird an ihrer Drecksschleuder gar nix machen lassen aber so sind die ganzen Widerlinge halt, erst schön auf freundlich machen und dann hinterrücks die Abzockkeule rausholen.
 
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Original geschrieben von 2cool4u

Samstagabend ruft sie mich an und teilt mir mit, doch einen Kostenvoranschlag von einem befreundeten Mechaniker einholen zu wollen, der mich heute erreicht.


da hättest du schon einfach auflegen sollen.
sie ist selbst schuld wenn sie keine bullen holt.

ich les ma weiter und editier dann


ps: eigenen gutachter hinschicken


das auto wird dort repariert wo es deine versicherung sagt.
hatte sowas schon ein paar mal :\
 
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Re: Re: Rechtsfrage: Zu hoher Kostenvoranschlag

Danke schonmal für die schnelle Hilfe
Original geschrieben von Kuma
Den Kostenvoranschlag würde ich aber anzweifeln und von deiner Versicherung prüfen lassen bzw. einen neuen erstellen, das sollte ja eigentlich möglich sein.
Ich würde das Ganze gerne, wenn irgendwie möglich, komplett ohne Beteiligung der Versicherung ablaufen lassen (das Auto ist übrigens auf meinen Vater zugelassen), da ich (bzw. Vater) ja bei der Versicherung hochgestuft werden würde und diese Hochstufung mit Sicherheit insgesamt mehr kostet als die eigentliche Reparatur des (praktisch nicht vorhandenen) Schadens.
Original geschrieben von dOg[fisch]
da hättest du schon einfach auflegen sollen.
sie ist selbst schuld wenn sie keine bullen holt.
Polizei war da nur konnte ich den Unfall nicht aufnehmen lassen, da es mir an den dazu erforderlichen 35 Euro mangelte, die ich nach Angabe des Polizeibeamten als Verursacher des Unfalls hätte zahlen müssen. :/
Original geschrieben von dOg[fisch]
das auto wird dort repariert wo es deine versicherung sagt.
hatte sowas schon ein paar mal :\
Ah Danke, da hab ich ja schonmal was in der Hand falls sie drauf besteht (wird sie wohl :( )
 
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Re: Re: Re: Rechtsfrage: Zu hoher Kostenvoranschlag

Original geschrieben von 2cool4u
iche Reparatur des (praktisch nicht vorhandenen) Schadens.

Polizei war da nur konnte ich den Unfall nicht aufnehmen lassen, da es mir an den dazu erforderlichen 35 Euro mangelte, die ich nach Angabe des Polizeibeamten als Verursacher des Unfalls hätte zahlen müssen. :/

die polizei darf kein bargeld mehr annehmen, zumindest in NRW, du hättest das bußgeld mit ec karte oder auch über rechnung löhnen können.

die kosten würd ich von einem gutachter, am besten von deiner versicherung, überprüfen lassen.
 
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Re: Re: Re: Re: Rechtsfrage: Zu hoher Kostenvoranschlag

Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
die polizei darf kein bargeld mehr annehmen, zumindest in NRW, du hättest das bußgeld mit ec karte oder auch über rechnung löhnen können.
Davon hat mir der Polizeibeamte nichts gesagt (Der Unfall fand in Bonn statt). Kann ich das irgendwie für mich nutzen, denn der Officer wollte nur Cash?
Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
die kosten würd ich von einem gutachter, am besten von deiner versicherung, überprüfen lassen.
Ist die ganze Gutachtergeschichte nicht ewig teuer? Versicherung will ich wie oben gesagt wenn irgendwie möglich ganz aus dem Spiel lassen, aber wenn sie den Unfall dort melden sollte, werde ich das der Versicherung selbstverständlich mitteilen, bzw. die sollten selbst darauf kommen, da auf den Fotos kein Schaden erkennbar ist.
 
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klär das halt mit deiner versicherung und vorher deinem anwalt, als anständiger autofahrer hast du ja sicher eine verkehrsrechtsschutz, kostet ja nur so 5 euros monatlich ohne selbstbeteiligung.

ansonsten: afaik ist das elektronische bußgeld in nrw kein zwang; was sich alleine schon aus der tatsache ergibt, dass man nicht gesetzlich zu einem konto verpflichtet ist. ich würde das auch nie elektronisch zahlen, die dahinter stehende firma ist bekannt für schnelle anzeigen wegen kreditkartenbetrugs (!) wenn das konto grad nicht gedeckt ist.
 
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Re: Re: Re: Rechtsfrage: Zu hoher Kostenvoranschlag

Original geschrieben von 2cool4u

Ich würde das Ganze gerne, wenn irgendwie möglich, komplett ohne Beteiligung der Versicherung ablaufen lassen (das Auto ist übrigens auf meinen Vater zugelassen), da ich (bzw. Vater) ja bei der Versicherung hochgestuft werden würde und diese Hochstufung mit Sicherheit insgesamt mehr kostet als die eigentliche Reparatur des (praktisch nicht vorhandenen) Schadens.
Moment, genau das solltest du ja mit deinem Versicherungsberater klären. Der wird Dir sagen, ob es für Dich sinnvoll ist, den Schaden über die Versicherung zu regeln oder aus eigener Tasche zu zahlen.
Sofern er ein guter Berater ist, wird er auch ehrlich zu Dir sein, das war bei uns ebenfalls schon mal so.

Und ansonsten gilt eben das, was auch andere schon geschrieben haben: Lass die Sache von einem zweiten Sachverständigen prüfen.
 
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