Rechtsfrage x+1

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Hi,

eine Freundin von mir hatte vor ~3 Wochen einen "Zusammenstoß" mit einem anderen Auto. Dabei hat sie auf einer kleinen Kreuzung gewendet (auf so einem Trödelmarkt-Platz, also kein fließender Verkehr oder so). Der Halter des anderen Fahrzeugs stieg aus, hat sie beschimpft und ihr nach kurzer Diskussion gesagt, sie solle sich verpissen. An ihrem Auto hat sie später einen Schaden festgestellt, der kann allerdings auch von diversen Zusammenstößen mit Garage oder Mülltonnen kommen kann (Auto ist schon relativ verbeult).

Jetzt hat sie einen Brief bekommen: Fahrerflucht. Am Freitag soll eine Gegenüberstellung sein. Jetzt hat sie sich (Rechtsschutz) einen Anwalt genommen, trotzdem meine Frage: Womit kann man da rechnen?

Im anderen Fahrzeug saßen Zeugen, sie war alleine. In der Anzeige der anderen Partei steht allerdings #1 ein falsches Unfalldatum und #2 soll der Halter des Fahrzeugs angeblich 40 sein (lt. ihrer Aussage war er eher 20).

Hätte sie die Polizei holen MÜSSEN, auch wenn der andere sagt, man kann fahren (verzichtet er damit)? Auch, wenn sie von einem Zusammenstoß nichts gemerkt hat? Man fühlt sich in einer solche Situation, gerade wenn man angemacht wird, ja auch schnell "überfordert".

Jegliche Meinungen zu der Situation sind erwünscht, gerne auch die angehenden Juristen hier ;-)


Danke,
TioZ
 
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Sie hat doch schon nen Anwalt, wieso auf Halbwissen aus nem Forum zurueckgreifen?

Ich denke sie hat nichts zu befuerchten da sie von dem Unfall Gegner ja dazu gedraengt wurde den Unfallort zu verlassen.
Ich denke in dieser Situation haette es niemand fuer notwendig gehalten die Polizei einzuschalten.

Ein Problem koennte nun natuerlich sein das die Zeugen eine Falschaussage machen, aber dazu gibt es ja eigentlich gar keinen Grund, weil es ja irgendwie doch nix bringt.
 
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Der Termin mit dem Anwalt ist erst Donnerstag, und da hier doch ein relativ schönes "breites" Meinungsbild existiert, dachte ich es schadet nicht :-)
 
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Original geschrieben von TioZ
Im anderen Fahrzeug saßen Zeugen, sie war alleine. In der Anzeige der anderen Partei steht allerdings #1 ein falsches Unfalldatum und #2 soll der Halter des Fahrzeugs angeblich 40 sein (lt. ihrer Aussage war er eher 20).

Der Halter des Fahrzeugs muss ja nicht der Fahrer des Fahrzeugs sein!

Haben die anderen sich das Kennzeichen gemerkt oder wurden Adressen ausgetauscht?
 
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Re: Re: Rechtsfrage x+1

Original geschrieben von Childerich
Haben die anderen sich das Kennzeichen gemerkt oder wurden Adressen ausgetauscht?

Sie haben sich das Kennzeichen gemerkt - wie gesagt, sie wurde mit "Verpiss dich" weggejagt.
 
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wenn die anderen sie richtig anpissen wollen können sie das jetzt problemlos tun, und offenbar wollen sie das denn sone unfallflucht anzeige stellt sich ja nicht selbst.

gab es keine anderen zeugen? son trödelmarkt wird ja wohl paar besucher haben.

das mit dem falschen datum, wo steht denn das nun? in der der verkehrsunfallmitteilung der polizei? in der ladung der polizei? in irgendnem schreiben der gegenseite?

wer ist denn überhaupt an dem unfall schuld deiner meinung nach?

und wenn sie schon nen anwalt hat, warum stellst du die fragen dann hier; die wird sie ja wohl alle schon beantwortet bekommen haben von jemanden der die sachlage besser kennt als wir. zumal sicherlich auch die polizeiakte noch in dieser woche bei dem anwalt eintrudelt und er das ganze dann noch besser beurteilen kann.

und warum wissen weder sie noch du den unterschied zwischen halter und führer eines fahrzeuges?
 
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tja da darf sie aber trotzdem nicht abhauen sie ist in der pflicht addressen auszutauschen oder zumindest die polizei anzurufen falls keine Einigung erzielt werden kann.
 

haviii

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Ist eine klassische Fahrerflucht.

Nur weil irgendwelche Leute "Verpiss Dich" sagen, kann man doch nicht von ner Unfallstelle wegfahren. :stupid:
 
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Bin kein Jurist, aber gesunder Menschenverstand würde mir dasselbe sagen. Austausch von Adressen ist an Unfallorten üblich und zunächst gibt es keinen sinnvollen Grund, davon Abstand zu nehmen...

...höchstens es kam zu übelsten Beleidigungen seitens der anderen, aber wie soll sie das glaubhaft machen? Selbst wenn Besucher des Trödelmarktes aus den Augenwinkeln die Szene gesehen haben, so ist es ja nicht ungewöhnlich das das ein bischen lauter wird und ich glaube nicht, dass jemand dem genug Aufmerksamkeit geschenkt hat um übelste Beleidigungen wahrzunehmen.
 
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falsch. unfallflucht ist vom geschädigten abhängig und seiner möglichkeit person / versicherung des verursachers zu erfahren. gibt der geschädigte klar zu erkennen dass er vom verursacher nichts mehr will, liegt keine unfallflucht vor.

AUSSER der geschädigte behauptet danach etwas anderes und man hat weder etwas schriftlich noch zeugen. so wie hier halt.

achso, gerade wenn man nen unfall verursacht hat und dann beleidigt wird hat man eigentlich doppelt grund die polizei zu rufen.

aber für hätte wenn und aber ist es eh zu spät, dass die freundin vom TE ne völlig realitätsfremde idiotin ist und der TE selbst auch nicht viel mehr ahnung hat sollte jedem klar sein.
 
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Hä, wieso hat man als beleidigter Unfallverursacher doppelt Grund die Polizei zu rufen, wenn ich mal so blöd fragen darf? Willst du ihn anzeigen, weil er "verpiss dich" gesagt hat? Also bitte...

Und auch sonst bin ich doch froh, wenn der Typ sich verpfeift, ohne offensichtlich irgendwelche Regressansprüche an mich zu stellen. Wenn ich die Bullen rufe, hab ich als Verursacher u.U. noch mit Punkten und Bußgeldern etc. zu rechnen.

Oder was genau ist hier dein Punkt?

Die Beweispflicht, dass der Typ offensichtlich keine Ansprüche an die Freundin des TE stellte, und sie sich deshalb zurecht vom Acker gemacht hat, wird aber in der Tat das Problem sein. Würde mal interessieren, wie du die vermutlich ohnehin stressige Situation denn super-intelligent gelöst hättest. Ihn um ne schriftliche Stellungnahme o.ä. bitten?
LoL...
 

haviii

Guest
Nur weil der Fahrer keine Ansprüche stellt heisst das noch lange nicht, dass der Halter keine Ansprüche stellt.

Man ist verpflichtet Adressen und Versicherungsdaten auszutauschen.
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN
Hä, wieso hat man als beleidigter Unfallverursacher doppelt Grund die Polizei zu rufen, wenn ich mal so blöd fragen darf? Willst du ihn anzeigen, weil er "verpiss dich" gesagt hat? Also bitte...

da steht erst beschimpft und danach gesagt sie soll sich verpissen. ich rede also wohl kaum vom verpissen.

Original geschrieben von SF)RaVeN

Und auch sonst bin ich doch froh, wenn der Typ sich verpfeift, ohne offensichtlich irgendwelche Regressansprüche an mich zu stellen.

ja genau weil man keine ansprüche danach mehr stellen kann oder wieso soll man da froh sein? das heißt genau null. zumal man auch kaum noch nicht bezifferbare ansprüche stellen kann.

Original geschrieben von SF)RaVeN

Wenn ich die Bullen rufe, hab ich als Verursacher u.U. noch mit Punkten und Bußgeldern etc. zu rechnen.


Oder was genau ist hier dein Punkt?

tja, berechtigte bußgelder/punkte vs. eventuell reklamierte schäden die gar nichts mit dem unfall zu tun haben, weil nichts dokumentiert wurde? punkt 1.

schuldfrage klären, zumal als offenbar ahnungslose frau wie die hier, recht sinnvoll. punkt 2.

Original geschrieben von SF)RaVeN

Die Beweispflicht, dass der Typ offensichtlich keine Ansprüche an die Freundin des TE stellte, und sie sich deshalb zurecht vom Acker gemacht hat, wird aber in der Tat das Problem sein. Würde mal interessieren, wie du die vermutlich ohnehin stressige Situation denn super-intelligent gelöst hättest. Ihn um ne schriftliche Stellungnahme o.ä. bitten?
LoL...
hab ich doch geschrieben, polizei rufen, alles dokumentieren, versicherung melden, direkt anwalt einschalten wenn man eh schon ne rechtsschutz hat, zurücklehnen, warten, keine sorgen haben derweil, nicht in nem forum posten müssen wo frustrierte juristen dampf ablassen.
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN
Hä, wieso hat man als beleidigter Unfallverursacher doppelt Grund die Polizei zu rufen, wenn ich mal so blöd fragen darf? Willst du ihn anzeigen, weil er "verpiss dich" gesagt hat? Also bitte...

Und auch sonst bin ich doch froh, wenn der Typ sich verpfeift, ohne offensichtlich irgendwelche Regressansprüche an mich zu stellen. Wenn ich die Bullen rufe, hab ich als Verursacher u.U. noch mit Punkten und Bußgeldern etc. zu rechnen.

Oder was genau ist hier dein Punkt?

Die Beweispflicht, dass der Typ offensichtlich keine Ansprüche an die Freundin des TE stellte, und sie sich deshalb zurecht vom Acker gemacht hat, wird aber in der Tat das Problem sein. Würde mal interessieren, wie du die vermutlich ohnehin stressige Situation denn super-intelligent gelöst hättest. Ihn um ne schriftliche Stellungnahme o.ä. bitten?
LoL...

Wenn eine Person die mit dir einen Unfall gehabt hat und eigentlich entschaedigung fordern sollte dies aber nicht tut ist da was faul. Noch klassischer waers wenn er sie auf diesen Schreck einen Schluck Alkohol angeboten haette. Es gibt Menschen die sich absichtlich so hinstellen das sie Angefahren werden. Besonders wenn sie die Person dann zur Fahrerflucht verleiten kann wird da selten tiefer gebohrt.
 
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sowas lernt man aber nunmal nicht im jurastudium;)
 
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kann sie nicht vll glaubhaft machen dass die leute da erstmal enn falsches datum angeben...? außerdem wärs ja nochmal interessant wieso die leute das kennzeichen haben (plausibler unfallhergang), aber sich unmöglich bei der unfallverursacherin melden konnten...
 
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Original geschrieben von haviii
Ist eine klassische Fahrerflucht.

Nur weil irgendwelche Leute "Verpiss Dich" sagen, kann man doch nicht von ner Unfallstelle wegfahren. :stupid:

so isses, es sei denn man findet Zeugen die einem bestätigen dass der Unfallgegner sich mit ihr darauf geeinigt hat das ganze so zu beenden. Trotzdem isses ziemlich dumm nicht vor dem wegfahren die Personendaten auszutauschen und sich noch besser unterschreiben zu lassen dass man sich so geeinigt hat.

(Nur meine Meinung, bin kein Jurist)
 
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Original geschrieben von PiZzA
außerdem wärs ja nochmal interessant wieso die leute das kennzeichen haben (plausibler unfallhergang), aber sich unmöglich bei der unfallverursacherin melden konnten...
äh weil du nicht über ein kennzeichen einfach so eine privatadresse herausfinden kannst; aber die zugehörige haftpflichtversicherung schon? in anderen ländern geht das afaik mit dem kennzeichen und direkt adresse; aber in deutschland nicht ~
 
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Der Anwalt hat ihr geraten, nicht zu der Gegenüberstellung zu gehen. Im schlimmsten Fall drohen ihr 1 Jahr Führerscheinentzug, Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgeld, vorbestraft und sie muss alle Kosten selber tragen. Das ist aber wohl nicht sehr wahrscheinlich, er möchte als nächstes erstmal die Akteneinsicht fordern.
 
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