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Da ich beim googlen die verschiedensten Aussagen hierzu bekomme und sich bisher die bw.de-Juristen als sehr zuverlässig rausgestellt haben, hoffe ich mal wieder auf geballtes Fachwissen.
Folgendes Szenario:
Meine Frau hat im Internet was bestellt. Ware gefiel ihr nicht, also hat sie das Teil innerhalb der Wiederrufsfrist zurückgeschickt. Der Verkäufer wurde vorher darüber informiert und hat den Wiederruf (natürlich akzeptiert).
Da er nicht darum gebeten hat, die Ware versichert zurück zu schicken, hat sie das Ding dummerweise unversichert als Maxi-Brief zurückgeschickt (also ohne Sendungsverfolgung o.ä.).
Nun ist die Sendung offenbar nicht angekommen, also irgendwo verloren gegangen.
Wer haftet nun in diesem Fall? BGB §357 sagt ja eigentlich, "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."
Aber gilt das auch, wenn Sie nicht beweisen kann, dass sie das Ding zurück geschickt hat? Ein Nachweis ist ja nicht möglich, weil der Brief keine Sendungsverfolgung hat.
Habe dazu im Inet jetzt wie gesagt ganz wiedersprüchliche Aussagen gefunden und würde gerne mal die fachkundige Meinung eines Juristen dazu hören. Danke!
Folgendes Szenario:
Meine Frau hat im Internet was bestellt. Ware gefiel ihr nicht, also hat sie das Teil innerhalb der Wiederrufsfrist zurückgeschickt. Der Verkäufer wurde vorher darüber informiert und hat den Wiederruf (natürlich akzeptiert).
Da er nicht darum gebeten hat, die Ware versichert zurück zu schicken, hat sie das Ding dummerweise unversichert als Maxi-Brief zurückgeschickt (also ohne Sendungsverfolgung o.ä.).
Nun ist die Sendung offenbar nicht angekommen, also irgendwo verloren gegangen.
Wer haftet nun in diesem Fall? BGB §357 sagt ja eigentlich, "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."
Aber gilt das auch, wenn Sie nicht beweisen kann, dass sie das Ding zurück geschickt hat? Ein Nachweis ist ja nicht möglich, weil der Brief keine Sendungsverfolgung hat.
Habe dazu im Inet jetzt wie gesagt ganz wiedersprüchliche Aussagen gefunden und würde gerne mal die fachkundige Meinung eines Juristen dazu hören. Danke!