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Hi @ll!
Kurze Frage an die Juristen hier:
Wenn ich einen Kostenvoranschlag mittels einer Auftragsbestätigung bestärigt bekommen habe und nach Auftragsende eine Rechnung schreibe,
darf ich dann die Bezeichnungen der Positionen ändern bzw. neue Positionen hinzufügen, solange die Rechnungssumme 10% vom Kostenvoranschlag nicht übersteigt?
Oder bin ich verpflichtet, die gleichen Positionen wie im Kostenvoranschlag für die Abrechnung zu benutzen?
Danke!
Gruss
NZ
Kurze Frage an die Juristen hier:
Wenn ich einen Kostenvoranschlag mittels einer Auftragsbestätigung bestärigt bekommen habe und nach Auftragsende eine Rechnung schreibe,
darf ich dann die Bezeichnungen der Positionen ändern bzw. neue Positionen hinzufügen, solange die Rechnungssumme 10% vom Kostenvoranschlag nicht übersteigt?
Oder bin ich verpflichtet, die gleichen Positionen wie im Kostenvoranschlag für die Abrechnung zu benutzen?
Danke!
Gruss
NZ