- Mitglied seit
- 19.03.2002
- Beiträge
- 2.539
- Reaktionen
- 11
Es geht um folgende Sachlage, ich bin vor 3 Jahren mit einer ehemaligen Studentin, mit der ich im Studentenwohnheim bereits in einer WG zusammengelebt habe in eine Wohnung gezogen.
Nachdem sie ihr Studium geschmissen hat, arbeitet sie nun auf einer 75% Stelle und macht eine schulische Ausbildung. Seit sie damit begonnen hat, geht es steil bergab mit den WG Pflichten, angefangen vom Putzen, bis zu dem aktuellen Anlaß über den mir gerade der Kragen platzt. Sie hat sich Blumenkohl zubereitet und den Topf auf dem Herd stehen lassen, für 8 Tage. Nun schwimmt er bereits seit weiteren 5 Tagen in unserer Spüle, ohne das sie noch einmal dran war. ch kann also die Küche nicht benutzen. Da ich bereits bei diversen früheren Gelegenheiten einen Topf aus einem derartig "leckeren" Spülwasser fischen drufte, sehe ich nicht ein ihr mal wieder hinterherzuräumen.
Eigentlich tuen diese Probleme nichts zur Sache, aber ich würde halt gerne mit ihr reden. Sie ignoriert mich aber völlig. Ich habe gerade vor ihrer angelehnten Tür gestanden und 5 Minuten geklopft um ihr mitzuteilen, daß ich mit ihr sprechen möchte, ohne Reaktion, da sich aber das TV-Programm geändert hat und sie sich eine Zigarette angezündet hat, hat sie das definitiv mitbekommen und sie reagiert shcon seit längerer Zeit nicht oder nur wenn sie etwas möchte.
Ich kann also die Situation, obwohl ichs bereits diverse Male versucht habe einfach nicht klären, weil sie mir schlicht nicht die Chance dazu gibt. ImÜbrigen wüsste ichnciht womit ich sie dermaßen bzw. überhaupt hätte verärgen können. Also muß ich zu dem Schluß kommen, das ein Auszug die einzige Möglichkeit ist.
Im Mietvertrag stehen wir beide und sowohl ihr, als auch mein Vater sind Bürgen. Gegenüber dem Mieter verhält es sich also mit der Wohnung wie bei einem Pärchen. Ist es nun möglich das nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Vetrag kündigt, falls sie sich quer stellt? Ich kann sie ja nichtmal um die Unterschrift bitten, daher muss ich ihr wohl ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vor die Zimmertür legen. Was ich bisher so gefunden habe ist eher zwiespältig und ich würde es natürlich gerne genau wissen.
Es hat eigentlich bisher ganz gut geklappt, von ihren Zicken mal abgesehn, doch bisher waren die eher mal auf 1-2 Tage beschränkt, nun aber kann ich mit ihr auch bzgl. WG-Finanzen nichtsmehr besprechen, so will und kann ich nciht leben.
Nachdem sie ihr Studium geschmissen hat, arbeitet sie nun auf einer 75% Stelle und macht eine schulische Ausbildung. Seit sie damit begonnen hat, geht es steil bergab mit den WG Pflichten, angefangen vom Putzen, bis zu dem aktuellen Anlaß über den mir gerade der Kragen platzt. Sie hat sich Blumenkohl zubereitet und den Topf auf dem Herd stehen lassen, für 8 Tage. Nun schwimmt er bereits seit weiteren 5 Tagen in unserer Spüle, ohne das sie noch einmal dran war. ch kann also die Küche nicht benutzen. Da ich bereits bei diversen früheren Gelegenheiten einen Topf aus einem derartig "leckeren" Spülwasser fischen drufte, sehe ich nicht ein ihr mal wieder hinterherzuräumen.
Eigentlich tuen diese Probleme nichts zur Sache, aber ich würde halt gerne mit ihr reden. Sie ignoriert mich aber völlig. Ich habe gerade vor ihrer angelehnten Tür gestanden und 5 Minuten geklopft um ihr mitzuteilen, daß ich mit ihr sprechen möchte, ohne Reaktion, da sich aber das TV-Programm geändert hat und sie sich eine Zigarette angezündet hat, hat sie das definitiv mitbekommen und sie reagiert shcon seit längerer Zeit nicht oder nur wenn sie etwas möchte.
Ich kann also die Situation, obwohl ichs bereits diverse Male versucht habe einfach nicht klären, weil sie mir schlicht nicht die Chance dazu gibt. ImÜbrigen wüsste ichnciht womit ich sie dermaßen bzw. überhaupt hätte verärgen können. Also muß ich zu dem Schluß kommen, das ein Auszug die einzige Möglichkeit ist.
Im Mietvertrag stehen wir beide und sowohl ihr, als auch mein Vater sind Bürgen. Gegenüber dem Mieter verhält es sich also mit der Wohnung wie bei einem Pärchen. Ist es nun möglich das nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Vetrag kündigt, falls sie sich quer stellt? Ich kann sie ja nichtmal um die Unterschrift bitten, daher muss ich ihr wohl ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vor die Zimmertür legen. Was ich bisher so gefunden habe ist eher zwiespältig und ich würde es natürlich gerne genau wissen.
Es hat eigentlich bisher ganz gut geklappt, von ihren Zicken mal abgesehn, doch bisher waren die eher mal auf 1-2 Tage beschränkt, nun aber kann ich mit ihr auch bzgl. WG-Finanzen nichtsmehr besprechen, so will und kann ich nciht leben.