Rechtsfrage: Gebrauchte Software umtauschen / zurückgeben

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Folgendes Problem: Habe bei diesem Anbieter hier http://www.tojogo.com/ ein gebrauchtes Game für die PS3 gekauft. In der Beschreibung war der Zustand des Spiels als "Bestzustand" angegeben.

2 Wochen später kam das Game dann auch endlich an. Leider war das Spiel weit von einem neuwertigen Zustand entfernt - Bluray total verkratz, Handbuch verknickt. Das Ding war total versifft.

Also kurz mit den Jungs gesprochen, Problem geschildert und das Game (per Einschreiben) Retoure geschickt.

Wollte eigentlich das Geld zurück haben, aber sie sagten, dass sie Gebrauchtware nur austauschen und kein Geld dafür erstatten. Wäre mir auch durchaus recht, weil ich das Game ja haben will, aber ich warte nun seit fast zwei Wochen auf eine Reaktion. Auf eine freundliche Nachfrage kam nur die kurze und knappe Antwort "ist in Arbeit".

Daher meine Frage:

Womit kann ich drohen bzw. was hab ich rechtlich in der Hand?
Kann ich die Rückerstattung des Kaufpreises (natürlich inkl. dem gezahlten Porto für die Rücksendung) verlangen, wenn die nicht innerhalb einer angemessenen Zeit Ersatz schicken? Kann ich da einfach ne vernünftige Frist setzen, ähnlich wie bei ner Mahnung bzw. wenn jemand nicht bezahlt?

Können die rechtlich gesehen so einfach die Rücknahme von gebrauchten Spielen ausschließen? In deren AGBs steht nur, dass Software vom Umtausch ausgeschlossen ist, wenn der Käufer die Versiegelung entfernt - hab ich aber ja nicht getan, es war ja vorher schon gebraucht...
 

YesNoCancel

Guest
Blubb. Widerrufsrecht usw. Umtausch nur gegen Waren, i lol'd. Vermutlich durchstöbert er gerade eBay um Dir ne andere Version zu besorgen :ugly: Setz einfach ne Frist +7 Tage, ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung. Unsere BW.de Hausjuristen werden Dir sicher noch ein paar Paragraphen zurechtlegen. Ansonsten wtf was für ne Seite...
 
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Vermutlich durchstöbert er gerade eBay um Dir ne andere Version zu besorgen :ugly:
Und? Wenn er verpflichtet ist, ne Gebrauchtversion zu liefern und selbst keine mehr hat, muss er sie halt auf eigene Kosten woanders beschaffen.

Setz einfach ne Frist +7 Tage, ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung. Unsere BW.de Hausjuristen werden Dir sicher noch ein paar Paragraphen zurechtlegen.
Rücktritt ist schon richtig, aber nicht wegen Nichterfüllung, sondern wegen Schlechtleistung. Er hat ja erfüllt, was jetzt läuft, ist Gewährleistung.

War noch was? Achja:
§§ 433, 434, 437 Nr. 1, Nr. 2, 439 I, 323 I, 346 I BGB.
 

YesNoCancel

Guest
Du kannst doch Widerruf bei gebrauchter Software nicht ausschliessen? Würde mich jedenfalls wundern, wenn "nur Ersatzlieferung" rechtens ist.
 

Benrath

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du hast immer das recht auf 2mal nachleistung bei Schlechtleistung oder gewährleistung.
 
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Das hat aber mit dem Widerrufsrecht nichts zu tun, das besteht leider parallel. Im Übrigen hat der Verkäufer das Recht, zweimal nachzuerfüllen. Der Verbraucher kann, wenn er will, auch 20x Nacherfüllung verlangen.

Tatsächlich ist die AGB Klausel (Kein Widerruf bei Entsiegelung) nur eine Wiederholung des Gesetzestextes, § 312d Abs.4 Nr. 2 BGB. Aber das ist offensichtlich nicht einschlägig, wie der TE ja schon schrieb. Denn nicht er hat entsiegelt, sondern ein entsiegelter Gegenstand war Vertragsgegenstand.

Wie auch immer: Er will ja gar keinen Widerruf, sondern die Sache und nur notfalls "raus aus dem Vertrag". Und in dem Fall sind die Gewährleistungsrechte, insbesondere Fristsetzung mit Drohung des Rücktritts, der richtige Weg.
 
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Widerruf bei Fernabsatz gibt es bei software nicht, §312d IV Nr. 2 BGB

gilt zwar explizit nur für entsiegelte software, dem dürfte aber gleichstehen wenn die software gebraucht ist und daher nicht mehr versiegelt. Sinn und zweck ist dass gerade bei filmen/musik/software der verbraucher es nicht durchzocken und dann zurückgeben können soll.

Nacherfüllung in Form von Neulieferung ist rechtmäßig da sich ne zerkratzte CD schlecht reparieren lässt. Wie schon gesagt wurde: Setz ne frist zur nacherfüllung in, 14 tage sollten absolut angemessen sein. Reagiert er nicht bzw liefert nicht neu, schick das spiel zurück gegen erstattung des Kaufpreises, kauf es dir (auch gebraucht) irgendwo anders und stell ihm die differenz in Rechnung.
 

YesNoCancel

Guest
Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB sind im Fernabsatz Widerrufs- oder Rückgaberechte bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software sowie von gelieferten Datenträgern ausgeschlossen, wenn diese vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Voraussetzung ist somit, dass diese Datenträger vom Verkäufer überhaupt versiegelt worden. Ohne Versiegelung keine Entsiegelung!

Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/entsiegelung-widerruf.htm
 
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Hat zwar keine Relevanz, da der TE die Software wohl kaum installiert hat, aber wenn man das oben zitierte liest, denkt man sich unweigerlich mal wieder:
typisch Juristen, was ihnen nicht passt wird einfach ignoriert :D .

weiter geht es in dem von YesNoCancel geposteten Beitrag:

Entsiegelung durch .... .... erkennbar versiegelte Hülle um eine CD-Rom geöffnet oder im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wird."
....
Nach unserer Auffassung liegt das Landgericht hier falsch.
...

Man nimmt ein Gerichtsurteil, beruft sich darauf in seiner Argumentation und erklärt als falsch was einem nicht passt :D .
 

YesNoCancel

Guest
Wer prüft das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung? Wird der Klick irgendwo dokumentiert? Falls nein: so what?
 
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Vielen Dank erstmal für die Ratschläge! Haben mir sehr weitergeholfen. Hab's jetzt genau so gemacht wie empfohlen.

Hatte das Spiel ja schon letzte Woche zurück geschickt mit der Bitte um Austausch.

Nachdem die erstmal gar nicht reagiert haben, hab ich dann gestern eine noch recht freundliche Mail geschrieben, wann ich denn mit nem Austausch rechnen kann, weil ich ja jetzt schon mehrere Wochen auf das Game warte.

Irgendwie fühlten die sich dann auf den Schlipps getreten und fingen an mir zu erzählen, dass ich keine Ansprüche hätte, weil das Spiel der Artikelbeschreibung entpräche. Er hätte wohl im Betrieb bei seinen Kollegen nachgefragt und alle hätten im bestätigt, dass das Spiel in "guten Zustand" sei. Zur Erinnerung: in der Artikelbeschreibung stand "Bestzustand" und imho ist ja wohl mal "guter Zustand" nicht das gleiche wie "Bestzustand", oder wie seh ich das? (und selbst "guter Zustand" ist nen krasser Euphemismus, so wie die Bluray und das Handbuch aussehen)

Naja, jedenfalls hat er mir dann "angeboten", er würde mir das Spiel einfach zurückschicken, nachdem ich ihm nochmal 3 Euro Versandkosten dafür überweise :uglyup:

Hab ihm jetzt ne Frist gesetzt und gesagt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten werde, wenn ich bis dahin kein Austauschexemplar habe. Bin mal sehr gespannt was da jetzt kommt, aber die scheinen es drauf anzulegen...

Ich rechne damit, dass bis zur gesetzten Frist nix kommt oder die mir das selbe verhunzte Spiel einfach wieder zurück schicken.

Was kann ich dann am geschicktesten tun? Evtl. Spiel (fall sie's mir wieder zurück schicken sollten) einfach wieder retoure senden, dann Mahnung (wieder mit Fristsetzung) schreiben und danach online nen Mahnverfahren einleiten? Oder ist das wegen dem geringen Streitwert (geht ja nur um ein lächerliches Computerspiel, also nix großes) nicht möglich / sinnvoll? Was könnte ich noch machen, wenn die sich quer stellen? Gewerbeaufsichtsamt, Verbraucherschutz o.ä.?
 
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Nur mal so zur Sicherheit...hast du den nicht so guten Zustand denn eigentlich dokumentiert (zB Fotos)? oder zumindest nen Zeugen dafür?
 
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