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Hi
ich war heute bei nem kollegen, der in einem mehrfamilienhaus wohnt. zu diesem haus gehört ein hof mit autostellplätzen. dieser hof ist durch eine art torbogen (kein tor; offener zugang quasi) befahrbar. neben einigen garagen gibt es dort auch noch unüberdachte stellplätze, diese sind weder bestimmten nummernschildern zugeordnet, noch mit namen beschriftet, weder als gemietete (privat-)parkplätze erkennbar, noch anderweitig abgegrenzt/gesperrt. es sind schlicht in den boden eingelassene andersfarbige steine. soviel zu dieser örtlichkeit.
am eingang zu diesem hof hängt ein schild "Fremdparken verboten" "Fremdparker werden abgeschleppt" oder so ähnlich. ich hab mir gedacht, dass ich ja als besucher der anlieger auch als anlieger gelte (im vergleich: "Anlieger frei"-schilder!) und habe mich also neben das auto meines kollegen gestellt. die hausbewohner parken normalerweise dort; aber wie gesagt - es gibt keine zuordnung u. mein parkplatz war völlig unbeschriftet.
jetzt zu meiner frage: bin ich in dieser situation ein fremdparker? als ich wegfahren wollte, fand ich nämlich einen zettel an meinem scheibenwischer, dass diese stellplätze privatparkplätze seien und ich das nächste mal abgeschleppt würde. dieser zettel stammte von irgendeinem(!) der hausbewohner...
habe ich als besucher der anwohner keine duldung auf solchen stellplätzen? könnte ich dadurch abgeschleppt werden, oder bin ich im recht, wenn ich mich auf die anlieger-frei-regelung beziehe und somit NICHT fremd parke, sondern als besucher?
ich sehe mich eigentlich im recht, da ich nicht glauben kann, dass ich als besucher trotzdem "fremdparker" sein soll. wie sieht das aber in der rechtssprechung aus?
danke im voraus, gogo fachwissen plz
ich war heute bei nem kollegen, der in einem mehrfamilienhaus wohnt. zu diesem haus gehört ein hof mit autostellplätzen. dieser hof ist durch eine art torbogen (kein tor; offener zugang quasi) befahrbar. neben einigen garagen gibt es dort auch noch unüberdachte stellplätze, diese sind weder bestimmten nummernschildern zugeordnet, noch mit namen beschriftet, weder als gemietete (privat-)parkplätze erkennbar, noch anderweitig abgegrenzt/gesperrt. es sind schlicht in den boden eingelassene andersfarbige steine. soviel zu dieser örtlichkeit.
am eingang zu diesem hof hängt ein schild "Fremdparken verboten" "Fremdparker werden abgeschleppt" oder so ähnlich. ich hab mir gedacht, dass ich ja als besucher der anlieger auch als anlieger gelte (im vergleich: "Anlieger frei"-schilder!) und habe mich also neben das auto meines kollegen gestellt. die hausbewohner parken normalerweise dort; aber wie gesagt - es gibt keine zuordnung u. mein parkplatz war völlig unbeschriftet.
jetzt zu meiner frage: bin ich in dieser situation ein fremdparker? als ich wegfahren wollte, fand ich nämlich einen zettel an meinem scheibenwischer, dass diese stellplätze privatparkplätze seien und ich das nächste mal abgeschleppt würde. dieser zettel stammte von irgendeinem(!) der hausbewohner...
habe ich als besucher der anwohner keine duldung auf solchen stellplätzen? könnte ich dadurch abgeschleppt werden, oder bin ich im recht, wenn ich mich auf die anlieger-frei-regelung beziehe und somit NICHT fremd parke, sondern als besucher?
ich sehe mich eigentlich im recht, da ich nicht glauben kann, dass ich als besucher trotzdem "fremdparker" sein soll. wie sieht das aber in der rechtssprechung aus?
danke im voraus, gogo fachwissen plz