Rechtsfrage: Fremdparker?

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Hi

ich war heute bei nem kollegen, der in einem mehrfamilienhaus wohnt. zu diesem haus gehört ein hof mit autostellplätzen. dieser hof ist durch eine art torbogen (kein tor; offener zugang quasi) befahrbar. neben einigen garagen gibt es dort auch noch unüberdachte stellplätze, diese sind weder bestimmten nummernschildern zugeordnet, noch mit namen beschriftet, weder als gemietete (privat-)parkplätze erkennbar, noch anderweitig abgegrenzt/gesperrt. es sind schlicht in den boden eingelassene andersfarbige steine. soviel zu dieser örtlichkeit.
am eingang zu diesem hof hängt ein schild "Fremdparken verboten" "Fremdparker werden abgeschleppt" oder so ähnlich. ich hab mir gedacht, dass ich ja als besucher der anlieger auch als anlieger gelte (im vergleich: "Anlieger frei"-schilder!) und habe mich also neben das auto meines kollegen gestellt. die hausbewohner parken normalerweise dort; aber wie gesagt - es gibt keine zuordnung u. mein parkplatz war völlig unbeschriftet.

jetzt zu meiner frage: bin ich in dieser situation ein fremdparker? als ich wegfahren wollte, fand ich nämlich einen zettel an meinem scheibenwischer, dass diese stellplätze privatparkplätze seien und ich das nächste mal abgeschleppt würde. dieser zettel stammte von irgendeinem(!) der hausbewohner...
habe ich als besucher der anwohner keine duldung auf solchen stellplätzen? könnte ich dadurch abgeschleppt werden, oder bin ich im recht, wenn ich mich auf die anlieger-frei-regelung beziehe und somit NICHT fremd parke, sondern als besucher?
ich sehe mich eigentlich im recht, da ich nicht glauben kann, dass ich als besucher trotzdem "fremdparker" sein soll. wie sieht das aber in der rechtssprechung aus?

danke im voraus, gogo fachwissen plz
 

deleted_24196

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fachwissen hab ich leider keins, aber ich sehe das genauso wie du!
 
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fachwissen hab ich dazu auch keins, aber ich denke dass es, wie so ziemlich alles, was auf einem privatgelände geschieht, den mietern bzw dem hausverwalter überlassen ist.

Aber mal als gegenbeispiel: In sogut wie komplett frankfurt gilt das anwohnerparken, d.h. nur die bewohner des gebiets mit den zugehörigen parkschein dürfen dort parken, alles andere wird zwar nicht abgeschleppt, kassiert aber nen strafzettel... und daran ändert auch nichts, wenn man bei jemandem zu besuch ist, der dort wohnt.
 
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dir kann nix passieren wenn nicht definiert ist was falschparker sind

e: ok verlesen, aber "fremdparker" is auch net definiert, entweder die parkplätze werden einem nummernschild zugewiesen oder pech gehabt
 
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Original geschrieben von Greg
fachwissen hab ich dazu auch keins, aber ich denke dass es, wie so ziemlich alles, was auf einem privatgelände geschieht, den mietern bzw dem hausverwalter überlassen ist.

Aber mal als gegenbeispiel: In sogut wie komplett frankfurt gilt das anwohnerparken, d.h. nur die bewohner des gebiets mit den zugehörigen parkschein dürfen dort parken, alles andere wird zwar nicht abgeschleppt, kassiert aber nen strafzettel... und daran ändert auch nichts, wenn man bei jemandem zu besuch ist, der dort wohnt.

merkste den unterschied?

andererseits darfst du auch nicht auf meinem grundstück auf meinem privatparkplatz parken, wenn ich das nicht dulde. und wenn der grundstücksinhaber die parkplätze an seine mieter vergibt, dann an die an die er möchte und nicht an dich.

im übrigen: "anlieger" kommt nicht von irgendwelchen, die dort anliegen (T_T) sondern von jemandem, der ein anliegen hat. also wenn du irgendwo durchfährst wo ein schild steht "einfahrt verboten, anlieger frei" darfst du dort auch als postbote langfahren, weil du ein anliegen hast und nicht weil du dort wohnhaft bist.
 
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Original geschrieben von Greg
fachwissen hab ich dazu auch keins, aber ich denke dass es, wie so ziemlich alles, was auf einem privatgelände geschieht, den mietern bzw dem hausverwalter überlassen ist.

Aber mal als gegenbeispiel: In sogut wie komplett frankfurt gilt das anwohnerparken, d.h. nur die bewohner des gebiets mit den zugehörigen parkschein dürfen dort parken, alles andere wird zwar nicht abgeschleppt, kassiert aber nen strafzettel... und daran ändert auch nichts, wenn man bei jemandem zu besuch ist, der dort wohnt.
ja aber man kann sich beim anliegerparken ja praktisch ausweisen, in diesem beispiel wird einfach nicht korrekt gesagt, wer parken darf und wer nicht, am ende ist das nur von den leuten aus dem haus da angebracht worden damit die keine parkplätze suchen müssen^^
 
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kann dazu morgen mal was schreiben weil ich gerade genau das thema in der fahrschule vor kurzem behandelte.
hab da auch son tolles büchlein, allerdings bin ich grad zu betrunken und zu faul um den passenden gesetzestext abzuschreiben.
 

Benrath

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abschlessen lassen kann dich sowieso keiner, das immer nur ne hohle drohung..

afaik kannst du nur abgeschleppt werden, wenn du wirklich den Verkehr behinderst oder gefährdest.. ergo jemand zuparkst oder vor ner einfahrt stehst oder sonstwie was blockierst behinderst...
 
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Original geschrieben von pApAsChLuMpF4

ja aber man kann sich beim anliegerparken ja praktisch ausweisen, in diesem beispiel wird einfach nicht korrekt gesagt, wer parken darf und wer nicht, am ende ist das nur von den leuten aus dem haus da angebracht worden damit die keine parkplätze suchen müssen^^

naja "ausweisen" kann man sich in dem man zettel schreibt "bin gast von XY" und wenns der vermieter/hausverwalter überprüfen will, kann ers ja bei XY erfragen.

Wie gesagt, ich glaube auf privatgrundstücken kann dies nach belieben geregelt werden... wie es im einzelfall ist, sollte derjenige der besucht wird, einfach bei der hausverwaltung nachfragen.

@shniko: Der Unterschied ist mir natürlich bewußt, ich wollte nur beide seiten aufzeigen.
 

Stroke Unit

Guest
Derjenige, der dir den Zettel hinterlassen hat, kann sehr wohl ein privates Abschleppunternehmen beauftragen, deinen Wagen abzuschleppen.

Problem hierbei: Er muss die Kosten tragen.

Und genau deswegen macht es keiner.
 

_illu

Guest
Es ist ein privatgrundstück - es wird deutlich darauf hingewiesen, dass dort nur befugte parken dürfen. Du hast nie eine befugniss bekommen und leitest dir dein recht nur daraus ab, dass du dort wohnhaft bist.
--> Eindeutige Sache!

Mann nimm den leuten, die was für dafür zahlen nicht die parkplätze weg, oder zahl dafür.
 
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das problem is aber leider dass die parkplätze nicht als privatparkplätze gekennzeichnet sind
 
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sie sind aber auf einem privaten grundstück, und das reicht vollkommen aus.
 
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