Rechtsfrage ebay

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Hallo zusammen.

Kurz und knapp...
Meine freundin hat in ebay (über mein acc) ein buch eingestellt.
Den text + Bild aus ner anderen auktion kopiert.

Nun hab ich per einschreiben nen brief von nem anwalt aus bremen bekommen, die erstellerin hat ne schadensersatzklage gg. mich erhoben.

Weil texte (nich alles) + das bild kopiert worden sind.
die will irgendwelche 670€ dafür.


In ihrem inserat steht aber nichts von copyright oder sonstigem



geht so was einfach?
muss ich mir da soregn machen oder was tun?
 
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Ich würde versuchen, den Anbieter der anderen Auktion zu kontaktieren. Denn zu 90% hat der nichts mit dem Anwalt zu tun & wird sich mit einer Entschuldigung & dem Hinweis auf Anwaltsabzocke (die ja jeder normale Mensch verachtet) zufriedengeben.
Daraufhin würde ich es ignorieren oder auch antworten, dass du die Genehmigung des Urhebers hattest.

Und selbst wenn nicht: Nachteile hat es ja keine im Vgl. zu jetzt.

Warum hat der vmtl. nichts mit dem anderen Auktionator zu tun?
Solche Anwälte arbeiten mit automatisierten Suchroutinen, um ihr Geschäft zu machen.
 

uLti_inaktiv

Guest
Na, dann scheint die Forderung ja offensichtlich berechtigt zu sein.

Übrigens: Weil in dem Brief was von einer Mandantin stand, muss das noch lange nicht heißen, dass der Anwalt auch ne Vollmacht hatte. Richte Dich doch erstmal an die Auktionserstellerin direkt und versuch Dich mit dieser gütlich zu einigen (biete ihr 50 € oder so). Ansonsten empfehle ich wie immer, sich an einen Anwalt zu richten.

Wie hoch müssen die Forderungen denn noch werden, bevor die dummen Leute von BW.de zum Anwalt gehen? Wenn man immer alles aus eigener Lebenserfahrung + dem Rat von Möchtegernexperten klären will, fällt man nun mal auf die Schnauze...

Viele Grüße
 
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Grundsätzlich ist in Deutschland ist ein text, bild und auch jedes andere werk bereits mit seiner entstehung urheberrechtlich geschützt, hinweise auf ein bestehendes Copyright wie das "©" werden nur noch aus Tradition genutzt, haben aber keine eigenständige rechtliche wirkung.

Falls noch nicht gemacht speicher aufjedenfall die originalseite der Auktion für eine mögliche spätere Beweisführung. Wichtig ist hier besonders der Besucherzähler, da mögliche Schadensersatzansprüche sich nach der anzahl der besucher richtig, die den kopierten Text und Bild zur kentniss genommen haben.

Das ganze kann daher schon sehr gut rechtmäßig sein, auch wenn die Schadensersatzsumme mir stark überzogen erscheint. Aufjedenfall solltest du das ganze keinesfalls aussitzen, um nen besuch beim Anwalt wirst du nicht vorbeikommen.
 
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wie kann man bitte kein eigenes bild reinstellen wenn man was verkauft? und wieso nicht einfach den klappentext abtippen? und wieso segnest du das alles ab?
 
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nur weil deine freundin den text und das bild von der frau genommen hat, will diese nun 670€? ich glaub die alte hat was an der waffel...
frag sie ob sie geldprobleme hat, wenn ja kannst du ihr ja anbieten dass sie an dir ein paar dienste verrichten kann und somit ein paar € verdienen...
 
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Original geschrieben von aMrio
wie kann man bitte kein eigenes bild reinstellen wenn man was verkauft? und wieso nicht einfach den klappentext abtippen? und wieso segnest du das alles ab?
und wieso nervst du grundsätzlich mit dummen fragen und aussagen?


also hab das jetzt mal an den vater von nem kumpel weiter gegeben. der is anwalt für uhrheber dingens speziel auf internet sache...
da bin ich ja mal gespanned :|


btw, dieser öminöse anbieter macht das auch mit anderen wie ich im ebay-forum gelesen haben.
da haben schon einiges sowas bekommen, bloss nicht direkt über nen anwalt sonder von im selbst gestellt und gefordert.
die meisten haben einfach nichts gezahlt oder geantwortet. weiterhin kam nichts.
naja, die hatte auch nich so einen schönen formvollendeten anwaltsbrief wie ich =/


mal sehen was da nun rauskommt.
 

Entelechy

Guest
Sag ihm, dass du seine Vollmachtsurkunde sehen willst und die Forderung zurückweist.
Kannste Anwälte dickstens mit §174 BGB ärgern.

Must du aber sofort machen.
 
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Hilft hier nicht weiter, selbst wenn der Anwalt keine vollmacht hatte, kann er sich auf Geschäftsführung ohne Auftrag nach §677ff berufen.
 
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