Rechtsfrage: Automarken in PC-Spielen

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Eine kurze Frage an die Juristen:

Wir entwickeln zur Zeit ein Rennspiel. Das ganze wird in einem post-apokalyptischen Szenario a la Mad Max spielen.
Trotzdem bzw. gerade deswegen wird man viele der Auto-Marken mehr oder weniger gut erkennen können (man denke beispielsweise an den aufgemotzten Ford Mustang von Max).

Daher die Frage:
Ist es in irgendeiner Weise rechtlich problematisch, wenn man die Automarke optisch erkennen kann? Wie schaut's aus, wenn man den Namen der Automarke im Spiel verwendet? Kann's da Probleme geben?

thx
M.
 

Entelechy

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wenns dir tatsächlich um ne spieleentwicklung geht, würde ich bei so etwas nicht auf die aushilfsjuristen von bw.de vertrauen.
 
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Dazu muss man kein Jurist sein, um zu sagen: Garantiert, sofern sie davon Wind bekommen. D:

Gibt ja genug Spiele, bei denen keine reelle Automarken verwendet wurden, weil die Hersteller es verboten (z.B. Schadensmodell - die wollen ihre Autos nicht kaputt sehen) und / oder den Lizenzkosten, die ein Autohersteller normalerweise nimmt, dass man die Marke verwenden darf. Meist auch mit ner gehörigen Portion Mitspracherecht.

Bei modellähnlichen Objekten weiss ich es nicht genau, da denke ich, muss ein gewisser Grad der Entfremdung bestehen, dass man keine direkte Assoziation und damit Markenverschwemmung verursacht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wenns dir tatsächlich um ne spieleentwicklung geht, würde ich bei so etwas nicht auf die aushilfsjuristen von bw.de vertrauen.

nu mach aber mal das forum net schlechter als es ist, wir haben hier 3-4 leute die recht nahe am examen sind bzw. mit dem studium schon durch und in der regel kriegt man hier ganz brauchbare infos.

verlassen würde ich mich allerdings wenn es um geld geht in der tat eher auf einen renomierten anwalt.
 
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also ich kenn das von mercedes,
da ist es verboten als mercedesexterner betrieb den stern abzubilden.

wird für bmw etc ählich sein - und da "mercedes" auch ein markenname ist.... u get the drift
 
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Da ihr ja wohl nix großes vorhabt, wird das sicher eh keinen Hersteller jucken. Und wenns was größeres werden soll würde ich mir eh ne professionelle Rechtsberatung holen.
 
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is das nich eigentlich solange egal bis es kommerziell wird?
(ja, mehr als 5 kopien)
 

haschischtasche

Ährenpenis
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wenn es ein schadensmodell gibt, juckt es den hersteller garantiert. das ist zum beispiel der einzige grund, warum es in gran turismo und gran turismo2 kein schadensmodell gab.
 
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Schadensmodell wurde ja schon erwähnt, und Gran Tourismo würde ich allerdings auch eher als was "großes" bezeichnen.
 
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ok, thx erstmal für die aufschlussreichen antworten.

wir planen aktuell nichts kommerzielles, aber es wird mit sicherheit ein größeres projekt und wir werden das ding auch auf einigen veranstaltungen und bei vorträgen präsentieren.

von daher werden wir wohl auf jeden fall nochmal professionelle rechtsberatung einholen und uns vergewissern, in wie weit man die auto-modelle verfremden muss, damit es kein problem mehr darstellt.
 
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bei need for speed damals hiess porsche doch ruf, und keinen hats gestört
 

NetReaper

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Original geschrieben von [pp]pozzie
also ich kenn das von mercedes,
da ist es verboten als mercedesexterner betrieb den stern abzubilden.

wird für bmw etc ählich sein - und da "mercedes" auch ein markenname ist.... u get the drift

cool, wusste gar nicht, dass weibliche Vornamen zu Markennamen werden können.
 

schnopsnosn

Guest
dann macht er statt dem stern halt n hakenkreuz... 8[
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
cool, wusste gar nicht, dass weibliche Vornamen zu Markennamen werden können.

das liegt daran, dass viele gemeinhin nicht wissen was es bedeutet, wenn ein name als "markenname" geschützt ist...neben anderen auswirkungen bedeutet das lediglich, dass du den namen nicht für ein produkt der sparte benutzen darfst, für die er geschützt ist. baust du also ein auto, darfst du es natürlich nicht mercedes nennen.

willst du aber eine bohrmachine bauen, so steht theoretisch nichts entgegen diese bohrmachine mercedes zu nennen ( es sei denn mercedes baut auch werkzeug, kA )
 
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Ne ganz so einfach ist das auch nicht. Da werden doch jährlich 456464556 Millionen Rechtsstreitigkeiten wegen angefangen.

Und zwar ist man pauschal nur auf der sicheren Seite, wenn man selber den Markennamen als richtigen Namen hat. Also wenn ich jetzt "Mercedes Benz" heissen würde, könnte ich meine Firma auch so nennen und sogar auch Automobile bauen - da können se nicht gegen an.

Aber wenn ich jetzt eine Firma Namens "Märcedes" gründe und Autos baue, bekomme ich in Deutschland einen auf Sack. Und zwar gilt dabei wohl die Aussprache als ausschlaggebend. So wurde irgendein Markenname in kA Indonesien "durchgelassen", weil er trotz fast identischer Schreibweise von einem großen Konzern anders ausgesprochen wird. Naja, aber allgemein gilt: Namensgleichheit + gleiche Branche = verloren.

Damit ists aber nicht genug. Und zwar kann es durchaus sein, dass selbst wenn die Branche völlig anders ist, man eventuell die Arschkarte ziehen kann. Große Konzerne haben tierische Angst vor Namensverwässerung und sind auch bei den "Kleinen" voll hinterher - und zwar aus folgendem Grund:

Eigentlich interessiert es sie nicht, ob der Tischlermeister aus Buxtehude seinen Laden auch "Mercedes" nennt. Das ist denen eigentlich sogar vollkommen Hupe. Allerdings gibt es ab und an dann doch Sachen, die sie voll kratzen.
Und zwar wenn eine neue Firma sich einen ähnlichen Namen gibt und ganz groß einsteigt und dabei versucht, den bekannten Namen für sich zu nutzen ("Das neue Mercedes-Haarshampoo"). Und ab da wird es dann imageschädigent (man weiss nicht mehr, ob das wo "Mercedes" draufsteht dann auch "Mercedes" drin ist, oder unter dem Namen wird Ramsch verkauft, sie töten kleine Tierbabys, etc).

Da kommt es dann zum dicken Prozess und es wird ganz böse aufgeführt: "Gegen die Tischlerei aus Buxtehude, den Blumenladen aus Bergelsdorf und dem Computerspiel von m.a.k. habt ihr auch nichts unternommen, also was soll jetzt diese Welle hier?".

Joa, und deswegen gehen sie auch schon bei den Kleinen gegen vor.
Hat mir ne befreundete Anwältin, die sone Rechtsstreitereien täglich führt, Silvester erzählt. Ich war zwar nicht mehr ganz nüchtern - aber so im Groben sollte es stimmen.

P.S.: Ob sie damit immer durchkommen, ist eine andere Frage. Aber versuchen tun sie es.
 
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Ich glaub der Schutz eines Markennamens geht aber schon recht weit wenn der Name einen gewissen Bekanntheitsgrad hat. Also wenn du ne Marke wie eine der großen Automarken oder CocaCola oder sowas hast, wo du auf der Strasse jeden fragen kannst und er sagt dir worum es sich handelt, dann wird man da denke ich selbst in völlig anderen Sparten keine Chance haben den Namen zu benutzten.
 
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Original geschrieben von schnopsnosn


vermutlich deswegen:
http://www.ruf-automobile.de/

:elefant:

das es ruf gibt war mir klar, aber das klärt ja nicht,
ob ruf lizenzen fürs design vergeben darf,
oder ob es nur jedem egal ist.




e: wenn der markenname (wie bei coca cola) ein erfundenes wort ist,
bzw ein erfundener ausdruck, dann geht der rechtsschutz wesentlich weiter.

ich kann auch meine gmbh mercedes bauarbeiten nennen.
(wahrheit klarheit etc für firmenname sind ja klar, heisst auch mb- automobile oder so imho)
 
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Original geschrieben von [pp]pozzie


das es ruf gibt war mir klar, aber das klärt ja nicht,
ob ruf lizenzen fürs design vergeben darf,
oder ob es nur jedem egal ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ruf_Automobile
Ruf Automobile (Eigenschreibweise RUF) ist ein deutscher Automobilhersteller[...]auf der Basis von Porsche-Rohkarosserien eigene Fahrzeuge baut.
wieso sollten sie für ihre eigenen fahrzeuge keine lizenzen vergeben dürfen?
 
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Autos umbauen und weiterverkaufen darf ja jeder,
aber dann zu behaupten es ist kein porschedesign mehr,
nur weil ruf felgen drauf sind, ist juristisch nicht ganz sauber.

Es geht ja nicht darum, dass man wissen muss, dass es kein orginal mehr ist,
wenn man es kauft - sondern wer die rechte des designs besitzt.

Hat Ruf nur die lizenz auf die veränderten teile, oder auf das gesamte umgebaute auto etc?


Ruf kann nur für Ruf fahrzeuge lizenzen verteilen (wenn überhaupt),
aber nicht für die 911 standart dinger die nfs damals hatte.
 
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Original geschrieben von [pp]pozzie
Autos umbauen und weiterverkaufen darf ja jeder,
aber dann zu behaupten es ist kein porschedesign mehr,
nur weil ruf felgen drauf sind, ist juristisch nicht ganz sauber.

Es geht ja nicht darum, dass man wissen muss, dass es kein orginal mehr ist,
wenn man es kauft - sondern wer die rechte des designs besitzt.

Hat Ruf nur die lizenz auf die veränderten teile, oder auf das gesamte umgebaute auto etc?


Ruf kann nur für Ruf fahrzeuge lizenzen verteilen (wenn überhaupt),
aber nicht für die 911 standart dinger die nfs damals hatte.

anders als die meisten tuner ist RUF eben ein Automobilhersteller, d.h. das auto ist kein Porsche, sondern basiert nur auf einem Porsche-Fahrzeug, hersteller ist eben RUF. Auch in den papieren wirst du nirgends den namen Porsche finden. Dass RUF dafür wohl weitreichende Lizenzen von Porsche hat, ist wieder etwas anderes.

Das ganze trifft natürlich nur auf Fahrzeuge zu, die tatsächlich von RUF sind, und nicht für "veredelte" Porsche-Fahrzeuge (was RUF ja auch anbietet).

@topic: wer erinnert sich denn nicht mehr an den guten alten Opol Astro oder den BWM Z3.5 in Autobahn Raser?
 
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wurde damals nicht der Clan Allianz von der Allianz Rechtschutzversicherungen angezeigt und musste daraufhin ihren Namen aendern?
 
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Also, ich hab mich jetzt mal bei einem entfernten Bekannten erkundigt, der Jura studiert (allerdings noch ganz am Anfang).

Er meinte:
Auf gar keinen Fall dürfen die Namen oder Symbole der Autohersteller auftauchen (also Mercedes-Stern oder das VW von Volkswagen).
Ebenfalls kritisch sind Automodelle, die man sofort und eindeutig erkennen kann - z.B. ein umgebauter VW-Käfer.

Alles andere ist aus seiner Sicht aber unproblematisch. Ein umgebauter Mercedes oder ein Ford Mustang beispielsweise wären nicht so einzigartig in ihrem Erscheinungsbild, dass es da von seiten der Autohersteller Probleme geben könnte.
 
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