ShAdOw.
Guest
Angenommen ich kaufe ein Auto. Von diesem Kaufvertrag trete ich wegen Mängeln (Vorraussetzungen des Rücktritts sind alle erfüllt) _wirksam_ zurück.
Jedoch habe ich das Auto schon 5 Monate gefahren; das Auto hat also an Wert durch das Fahren verloren.
Muss ich dem Händler bei Rückübereignung Nutzungsersatz für diese 5 Monate zahlen?
Einerseits spricht §346 I BGB i.V.m. §100 BGB dafür (... die gezogenen Nutzungen herauszugeben...)
Andererseits spricht §346 II BGB Nr. 3 dagegen (... die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt _außer_ Betracht)
Was greift nun?
Jedoch habe ich das Auto schon 5 Monate gefahren; das Auto hat also an Wert durch das Fahren verloren.
Muss ich dem Händler bei Rückübereignung Nutzungsersatz für diese 5 Monate zahlen?
Einerseits spricht §346 I BGB i.V.m. §100 BGB dafür (... die gezogenen Nutzungen herauszugeben...)
Andererseits spricht §346 II BGB Nr. 3 dagegen (... die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt _außer_ Betracht)
Was greift nun?