Rechtsexperten gefragt; bzw. Erfahrungen erwünscht

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Nabend,

wo ich hier grad wieder ein wenig lese fällt mir ein, dass ich vor ein paar Wochen ein hübsches schreiben meines Anwaltes bekommen habe.
Ich solle doch bitte eine Rechnung bezahlen und das innerhalb der nächsten 14 Tage.. Die Rechnung ist von Ende 2003. Wie bitte kann ihm nach 4 Jahren einfallen mir heute ein Schreiben zu schicken welches die Rechnung/das Schreiben vom damaligen Datum enthält?!
In meinem Fall hat mein Anwalt 5 verschiedene Rechnungsnummern verwendet und eine bezahlte Summe von mir ist überhaupt nirgends aufgeführt.

Ich habe ihm erstmal ein Schreiben zukommen lassen indem ich Widerspruch eingelegt habe und um die Übersicht meiner Akte gebeten habe. Ich möchte mir eine Übersicht über meine bisherigen geleisteten Zahlungen verschaffen. In der Vergangenheit sind von meinem Anwalt auch schon offensichtlich falsche Zahlungen an ihn, an mich bzw. meiner Mutter zurückgezahlt worden (Meine Mutter wurde auch schon bereits von dem besagten Anwalt vertreten). Ich habe den Verdacht, dass er die Übersicht über seine Klienten verliert und willkürliche Rechnungen schreibt.

Habe ich richtig gehandelt? Was kann ich weiter tun? Mit der Anwaltskammer habe ich bereits Kontakt aufgenommen, die jedoch alles per schriftlichen Weg regeln. Einzige Möglichkeit sehe ich nur noch in der Verbraucherzentrale.

Ein weiteres Schreiben meines Anwaltes diesbezüglich blieb bisher aus. Ich habe die Befürchtung, dass er einen Titel gegen mich erwirken wird und direkt Pfänden will... Ich sehe nicht ein für die Inkompetenz meines Anwaltes zu bezahlen!

MfG; Vielleicht könnt ihr mir helfen
 
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wenn jemand einen titel erwirken möchte hat der antragsgegner zeit zum widerspruch, woraus i.d.r. ein gerichtliches verfahren entsteht. legt der antragsgegner hier aussagekräftig dar, dass er schon vor einleitung des verfahrens bereit ist/war zu zahlen aber vorher ergebnislos auf einem anständigen forderungskonto bestanden hat, und kann er auch nachweisen (kontoauszüge etc), dass zumindest ein teil der forderungen falsch ist und er gerade deswegen erst nach eingang des forderungskontos gezahlt hätte, so hat er ganz gute chancen dass der widerspruch erfolgreich endet denke ich.

es ist aber nicht ganz ungewöhnlich das irgendjemand beispielsweise beim archivieren seiner akten feststellt, dass da noch geld offen ist bzw etwas noch gar nicht (voll) abgerechnet wurde.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ist denn die forderung berechtigt`? also steht die zahlung tatsächlich aus, oder kannst du mit der forderung gar nichts anfangen?
 
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Ich kann die Forderung schon zu meinem Fall zuordnen, jedoch kann ich nicht beurteilen, wo die von mir getätigte nicht aufgeführte Zahlung hin verschwunden ist. Zig versch. Rechnungsnummern zu einem einzigen Fall erscheint mir schon suspekt.
Ein paar (u.a. wichtige Dokumente) sind von meiner Mutter weggeworfen worden, weil sie die Archivierung vorgenommen hat da ich noch Schüler zu der Zeit war und mit dem Ganzen nichts zu tun haben wollte.
Heute fehlen halt ein paar Dokumente um lückenlos nachzuvollziehen was gezahlt worden ist und was noch aussteht. Meiner (unserer) Meinung nach ist alles bezahlt.

Verjährt eine Rechnung nicht? Ich meine, ein Rechtsanwalt ist wie ein Kaufmann dazu verpflichtet ein paar Regeln einzuhalten. U.a. vorher Mahnungen zu schreiben, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde - diese sind bisher bei mir nicht eingegangen.
Wenn ein Kaufmann eine Rechnung vergisst und der Kunde den "gekauften" Artikelt ebenfalls vergisst zu bezahlen und beide Seiten nicht wissen, dass nicht gezahlt wurde, kann der Kaufmann nicht daherkommen und die sofortige Zahlung nach so einem Zeitraum einfordern wenn ihm auffällt das nicht gezahlt wurde.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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ein rechtsanwalt ist NICHT wie ein kaufmann. zählt zu den freien berufen, somit greift das hgb nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja ein rechtsanwalt ist nicht ganz dasselbe wie ein kaufmann. mit einem kaufmann schließt du einen kaufvertrag ab, mit einem rechtsanwalt einen dienstvertrag.
das ganze wird in BGB§611 ff. geregelt, zum vergütung kannst du mal §614 ansehen...
eine rechnung verjährt nicht, wohl kann aber ein anspruch verjähren. die regelmäßige verjährungsfrist beträgt nach der schuldrechtsreform 3 jahre (§195BGB) und die frist beginnt mit dem ende des jahres in dem der anspruch entstanden ist UND du von dem umstand der den anspruch zur folge hatte kenntniss erlangt hast...wenn ich mich also nicht irre und deine angaben richtig sind, d.h du von diesem anspruch seit 4 jahren nichts mehr gehört hast, müsste er verjährt sein...aber alle angaben ohne gewähr.

edit: du musst allerdings beachten, dass eine verjährung keinen untergang des anspruchs bewirkt. es handelt sich lediglich um eine einrede, welche du selbst geltend machen musst.
 
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es gibt durchaus rechtsanwälte die als kaufleute auftreten :o

und verschiedene rechnungsnummern je angelegenheit sind eher die regel und nicht die ausnahme, da gibt es vorschüsse, gerichtskosten, terminsgebühren usw usf. die wenigsten rechtsanwälte stellen erst am ende eine große rechnung (außer bei guten kunden mit bekannter einwandfreier bonität). lieber wird entsprechend dem fortgang des verfahrens abgerechnet, sollte eine zahlung zwischendurch ausbleiben betreibt der anwalt es einfach nicht weiter und verhindert so auf noch mehr kosten sitzenzubleiben.
 
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Original geschrieben von aMrio
wenn jemand einen titel erwirken möchte hat der antragsgegner zeit zum widerspruch, woraus i.d.r. ein gerichtliches verfahren entsteht. legt der antragsgegner hier aussagekräftig dar, dass er schon vor einleitung des verfahrens bereit ist/war zu zahlen aber vorher ergebnislos auf einem anständigen forderungskonto bestanden hat, und kann er auch nachweisen (kontoauszüge etc), dass zumindest ein teil der forderungen falsch ist und er gerade deswegen erst nach eingang des forderungskontos gezahlt hätte, so hat er ganz gute chancen dass der widerspruch erfolgreich endet denke ich.

es ist aber nicht ganz ungewöhnlich das irgendjemand beispielsweise beim archivieren seiner akten feststellt, dass da noch geld offen ist bzw etwas noch gar nicht (voll) abgerechnet wurde.

100% aight, kommt echt ziemlich oft vor. schreibe nebenbei auch eine für '04
 
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Eine verjährung erscheint hier durchaus möglich.

Zwar fängt die regelmäßige 3jährige regelmäßige verjährungsfrist nach §199 I, 1 BGB erst am ende des jahres, in dem die forderung entstanden ist, womit sie in deinem fall erst mit beginn diesen Jahres abgelaufen ist, allerdings stellt die Rechnung die er dir vor wenigen wochen (und somit vor ablauf der verjährungsfrist) geschickt hat keinen aufschub der verjährung dar. Erst die einleitung eines Vollstreckungsverfahrens bzw eine anerkennung des anspruchs deinerseits könnte dies.

Du hast also gute chancen dich auf eine verjährung hier zu berufen... aus mangel an details aber auch von mir alle angaben ohne gewähr.

Ansonsten #2 an meine vorredner
 
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jep sorry, musste erst im kommentar nachschlagen ob ne mahnung als verjährungshemmnis durchgeht ;)
 
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Danke @ all.

Wenn sich die Lage zuspitzen sollte, werde ich die Anwaltskammer und die Verbraucherzentrale zu Rate ziehen. Ich möchte nicht Blindlinks bezahlen; Mein Anwalt wurde schonmal bei der Anwaltskammer angeschwärzt, wegen unseriöser Handelsweise.

MfG
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
jo ist wohl der richtige weg. und in zukunft hoffentlich anderen anwalt ;)

@greg
welchen bgb kommentar used du? ich überleg mir diesen kleinen zu holen, der so aussieht der joecks für stgb...palandt ist irgendwie so sau teuer und unhandlich =/
 
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ich hab das glück, dass ich auch von zu Hause aus auf die Juris und Beckonline datenbank meiner Uni zugreifen kann, benutze daher meistens entweder JurisPK, Müko oder Becksche Onlinekommentar. Palandt ist aber sicherlich auch nicht verkehrt, der kleine sagt mir leider nix.

Ich bin eh der Meinung dass man vorm ersten Staatsexamen nicht zwingend nen kommentar zu Hause haben muss, solange die bib gut ausgestattet ist. Wirklich brauchen tut man ihn nur für hausarbeiten und die schreibt man sowieso größtenteils in der bib... vor allem zahlt man sich aber kaputt, wenn man die regelmäßigen updates auch kauft.
 
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