Rechtsanwalt

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Wie läuft es ab wenn man einen Rechtsanwalt braucht um sein Recht durchzusetzen und man am Ende Recht bekommt. Muss man den Rechtsanwalt trotzdem selber zahlen?

Hinergrund ist das ich bei Kabeldeutschland einen Internet Vertrag abgeschlossen habe und die mir ohne meine Aufforderung einen TV-Receiver zugesendet haben da stand drin wenn ich das nicht in 14 Tagen kündige würde ich einen TV-Vertrag akzeptieren. Das war vor meinem Urlaub und ich hab mich erst danach drum gekümmert, erst da hab ich germerkt das ich nur 14 Tage Zeit habe.

Ich hab nur den Internet Vertrag untschrieben also sonst nix auch nichts mit ner Testperiode. Das die mir den Receiver zugesendet haben kam wohl da der Techniker der hier vor Ort das Kabelmodem installiert hat eine falsche Angabe zu meinem bisherigen Kabelanschluß bei denen gemacht hat.

Da ich so ein Laienwissen hab das Verträge nicht durch zusenden von Waren oder durch nichtakzeptieren meinerseits zustande kommen können wollte ich das per Email mit denen klären. Die meinen aber das wäre alles richtig so.

Daher muß ich wohl oder übel zu nem Anwalt.

Desshalb auch die Frage. Falls ich total falsch liege könnt ihr mich auch berichtigen, aber dann kotz ich echt ab ;-)
 
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wowbeta

Guest
wie konntest du den die 14 tage verpennen?
Einfach in der Frist Widerruf einlegen und die sache ist gegessen.
 
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Das war vor meinem Urlaub und ich hab mich erst danach drum gekümmert, erst da hab ich germerkt das ich nur 14 Tage Zeit habe.

lesen.

imo denen erstmal was schicken (fax, brief), dass du im urlaub warst und das nicht willst. danach weiter überlegen? eigtl. sollten sie dazu bereit sein, dass zurückzunehmen. wenn das arschlöcher sind, kannst du immer noch zum anwalt.

zu deiner ursprünglichen frage: deine anwaltskosten trägt die gegenpartei, wenn du gewinnst.
 
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lesen.

imo denen erstmal was schicken (fax, brief), dass du im urlaub warst und das nicht willst. danach weiter überlegen? eigtl. sollten sie dazu bereit sein, dass zurückzunehmen. wenn das arschlöcher sind, kannst du immer noch zum anwalt.

zu deiner ursprünglichen frage: deine anwaltskosten trägt die gegenpartei, wenn du gewinnst.

die haben mir an der hotline schon gesagt der vertrag wäre zustande gekommen und sie haben mir ne email empfohlen. die hab ich geschrieben und noch immer sagen sie der vetrag würde bestehn. ich denke nicht das das bei einem brief oder fax anders wäre.

und ja sie sind arschlöcher ;)
 
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wenn sich soetwas anbahnt / androht, dann jeglichen schriftverkehr schon mal über einschreiben mit rückschein (achtung laienwissen: ist das einzige, das vor gericht bestand hat, alles andere ist nicht nachweisbar).

hast du keine rechtsschutz? ansonsten würde ich mal das kleingedruckte in deinem eigentlichen vertrag durchlesen. irgendwo muss doch stehen, dass die dir sowas aufbrummen können, wenn sie wollen, denn sonst ist das nicht rechtens.
vodafone hat das bei meinem handyvertrag auch gemacht und tarifoptionen ohne einverständnis dazu gebucht -> reklamiert -> entschuldigung + volles geld zurück (auch rückwirkend). also wenn sie meinen es wäre alles richtig, dann muss das auch irgendwo stehen.
 

YesNoCancel

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Also jetzt mal ohne Rechtsberatung: Du hast einen Vertrag über Kabelversehen/Internet abgeschlossen? Steht in dem Vertrag was von dem Receiver, z.B. zusätzlich schicken wir Ihnen kostenlos einen Receiver, welchen sie unverbindlich 14-tage lang testen können, blah? Falls nein, sind das zwei verschiedene paar Schuhe: Der erste Vertrag ist gültig geschlossen und dort ist die Widerrufsfrist verstrichen. Die zweite Sache ist eine unaufgeforderte Zusendung, hier gibt es keine Fristen zu beachten und erst recht keine automatische Annahme des Vertrage, wenn Du im Urlaub ist. Das kann Dir aber im Zweifelsfall ein Anwalt genauer sagen.

Ich würde an Deiner Stelle nochmal alle Vertragsdaten genau überprüfen, steht da nichts von einem Receiver, Mahnungen kommen lassen, gerichtlicher Mahnbescheid abwarten, dem widersprechen und go for it: Die müssen das schließlich Dir nachweisen, nicht umgekehrt.
 

deleted_24196

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vertragsdaten prüfen und wenn du dir 100%ig sicher bist, einfach das zu viel gezahlte geld zurückbuchen lassen + einschreiben mit der info an deinen betreiber
 
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Also jetzt mal ohne Rechtsberatung: Du hast einen Vertrag über Kabelversehen/Internet abgeschlossen? Steht in dem Vertrag was von dem Receiver, z.B. zusätzlich schicken wir Ihnen kostenlos einen Receiver, welchen sie unverbindlich 14-tage lang testen können, blah? Falls nein, sind das zwei verschiedene paar Schuhe: Der erste Vertrag ist gültig geschlossen und dort ist die Widerrufsfrist verstrichen. Die zweite Sache ist eine unaufgeforderte Zusendung, hier gibt es keine Fristen zu beachten und erst recht keine automatische Annahme des Vertrage, wenn Du im Urlaub ist. Das kann Dir aber im Zweifelsfall ein Anwalt genauer sagen.

Ich würde an Deiner Stelle nochmal alle Vertragsdaten genau überprüfen, steht da nichts von einem Receiver, Mahnungen kommen lassen, gerichtlicher Mahnbescheid abwarten, dem widersprechen und go for it: Die müssen das schließlich Dir nachweisen, nicht umgekehrt.

es war ausschließlich ein internetvertrag und bei denen war das nur vom techniker falsch benannt worden, daher seh ich mich auch auf der sicheren seite.

die haben mir schon geld abgebucht, sollte ich das sofort rückgängig machen oder erst abwarten ?
 

YesNoCancel

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Was heisst "Internetvertrag"? Du hast einen Vertrag über das Internet abgeschlossen, oder Du hast einen Vertrag für den Internetzugang abgeschlossen?
 
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ein vertrag über einen internetzugang also kein kabel tv vertrag
 

YesNoCancel

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Ich kenne mich mit Internet via Kabel nicht aus - hat man da wie bei DSL auch ein Modem+Splitter oder wird das via dem Receiver verbunden?
 
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ich weis nicht ob das was zur sache tut aber man kann über die leitung 2 sachen empfangen. eben tv oder internet. ich hab nur internet bestellt und alle geräte (modem+router) bekommen. 2 wochen danach senden sie mir einen tv-receiver zu mit dem ich dann tv empfangen könnte.
 

YesNoCancel

Guest
Also ich würde wie oben schon beschrieben, noch mal detailiert den Vertrag prüfen. Dann ein Schreiben aufsetzen, Sachverhalt erklären (nicht bestellt) und die Übernahme verneinen mit der Bitte der Rückzahlung des zuviel abgebuchten Betrags mit Frist bis zum XX.XX und dem Hinweis, die Sache ab dem dortigen Deinem Rechtsanwalt zur Wahrung Deiner Rechte zu übergeben und ggf. den Verbrauchschutz einzuschalten.

Der Artikel von Udo Vetter könnte für Dich noch interessant sein:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/21/surfpaket-ungefragt/
 
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Also ich würde wie oben schon beschrieben, noch mal detailiert den Vertrag prüfen. Dann ein Schreiben aufsetzen, Sachverhalt erklären (nicht bestellt) und die Übernahme verneinen mit der Bitte der Rückzahlung des zuviel abgebuchten Betrags mit Frist bis zum XX.XX und dem Hinweis, die Sache ab dem dortigen Deinem Rechtsanwalt zur Wahrung Deiner Rechte zu übergeben und ggf. den Verbrauchschutz einzuschalten.

Der Artikel von Udo Vetter könnte für Dich noch interessant sein:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/21/surfpaket-ungefragt/

So wird's gemacht. Guter Mann!
 
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wenn sich soetwas anbahnt / androht, dann jeglichen schriftverkehr schon mal über einschreiben mit rückschein (achtung laienwissen: ist das einzige, das vor gericht bestand hat, alles andere ist nicht nachweisbar).

Soweit ich informiert bin werden auch Faxe mit Sendebericht vor Gericht akzeptiert. Der Empfänger muss dann beweisen das er das Fax nicht bekommen hat. Ist billiger als ein Einschreiben mit Rückschein.
 
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