Rechtsanwalt sein kein Geschäft

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Ich habe das Gesetzt oder die Ordnung dazu gelesen aber muss wissen wo das steht.

Ich bitte um Hilfe.
 
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BRAO §2

§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dank an mich selbst.
 
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Der Rechtsanwalt übt kein Gewerbe aus. Klarer?
 
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Rechtsanwälte müssen aber Mitglieder ihrer Kammer werden, um arbeiten zu dürfen.
 

Der Ziegentobi

Hurensohn h.c. auf Lebenszeit
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rechtsanwalt ist lügen vor dem gesetz
 

suN

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Genauerer Sinn hier? Verzeiht, ich bin dum.
Schon der Threadtitel war ein "wtf?"
 
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