Rechtliche Frage zum Studium/Prüfungen

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Vielleicht hat ja hier jemand ein wenig Ahnung von der Materie. Eine Freundin von mir studiert Wiwi. Hier an der Uni muss man in den ersten zwei Semestern eine bestimmte Punktzahl an ECTS-Punkten erreichen. Es gibt 6 Vorlesungen pro Semester (also 12 ingesamt), von denen man mindestens 10 bestehen muss, sonst droht Zwangsexmatrikulation). So viel zur Vorgeschichte.
Bei ihr besteht folgendes Problem. Sie musste eine Prüfung nachschreiben und hatte eigentlich bestanden. Man kann das online einsehen. Heute schaut sie zufälligerweise noch mal nach und sieht, dass die Note geändert wurde und sie plötzlich nicht mehr bestanden haben soll. Nach Auskunft des Prüfungsamtes wurde angeblich der Notenschlüssel nicht korrekt angewandt und die Note deshalb nach unten korrigiert.
Kann man da irgendwas machen? Also bei ihr hängt es nicht an der Vorlesung, aber im Hinblick auf die Prüfungen am Ende des 2.Semesters wäre es schon nicht schlecht, wenn man da nochmal etwas drehen könnte. Ich finde das schon irgendwie etwas übel. Vor allem, hätte sie heute nicht nochmal reingeschaut und wäre es bei ihr auf die Prüfung angekommen, dann hätte sie jetzt in den nächsten Wochen aus heiterem Himmel einen Brief von der Uni mit Verkündung der Zwangsexmatrikulation erhalten... Mitten im 2.Semster. Ich finde es irgendwie schon sehr "problematisch", wenn Noten auf diese Art nachträglich nach unten korrigiert werden...
Auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, zuerst Studienberatung und dann weitersehen?
Danke für Antworten im Voraus!
 
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also wenn sie sich den Schein nicht schon auf offiziellem Papier ausgedruck hatte, dann kann sie wohl nix gegen die Notenänderung machen


aber was ist das denn bitte für ne krasse Uni?
man muss von 12 möglichen 10 pro Semester erreichen sonst kickt einem die Uni?

Entweder die Prüfungen sind sauleicht, oder die Uni kickt jedes Semster über 50% ihrer Stundenten, über 50% Durchfallsquote bei einer Prüfung ist an Unis nämlich die Regel und nicht die Ausnahme

Normalerweise ist das einer Uni doch wayne, wieviele Prüfungen ein Student macht und vor allem wie soll denn das gehen wenn man arbeitet nebenbei?
 
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Bachelor halt... Es sind nach dem 1.Semster bzw. auch schon gut 40-50% weniger im betreffenden Studiengang.
 
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erstmal zur einsicht. paar pünktchen kann man fast immer holen, ob das dann was an der note ändert, ist die andere frage.

wenn dann alles korrekt bepunktet ist, kann man denke ich garnichts machen.
selbst wenn es eine möglichkeit geben würde, sich dagegen juristisch zu wehren, so würde ich es nicht mit mir vereinbaren können, mich "hochgeklagt" zu haben, obwohl ich im endeffekt korrekt benotet wurde.
vor allem wenns wirklich nur um die note geht und das jetzt kein hindernis ist.

und mit bachelor hat das nur bedingt was zu tun, an den berliner unis ist mir diese praxis nicht bekannt, obwohl hier fast alles auf bachelor umgestellt ist. das ist eine uni-/studiengang-spezifische regelung.
 
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Original geschrieben von maziques


und mit bachelor hat das nur bedingt was zu tun, an den berliner unis ist mir diese praxis nicht bekannt, obwohl hier fast alles auf bachelor umgestellt ist. das ist eine uni-/studiengang-spezifische regelung.
Es hat schon etwas mit dem Bachelor zu tun, da diese Regelung hier erst mit der Umstellung auf das Bachelor-System im letzten Herbst eingeführt wurde... Aber darum gehts hier nicht. Bitte keine BA/MA vs Diplom/Magister Diskussion.
 
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Also bei uns gilt die Regelung, dass die Note nachträglich nicht zum Nachteil des Studenten verändert werden darf.

Nur wäre es sicher nicht schlecht gewesen, wenn sie sich nen Ausdruck davon gemacht hätte
 
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Original geschrieben von [LoT]eNiAC
Es sind nach dem 1.Semster bzw. auch schon gut 40-50% weniger im betreffenden Studiengang.

naja das ist relativ normal, da zu Beginn relativ viele das Studium von selbst verlassen weils nicht das richtige für sie ist, aber Unikick für theorethisch soviel Leute und das jedes Semester, auch wenn man schon im 5ten wäre, finde ich schon ziemlich krank.
 
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Nene, die Regelung besteht nur für die ersten beiden Semester. Damit soll halt zu Beginn des Studiums "gefiltert" werden.
 

haviii

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Studienordnung lesen. In Kiel war es erlaubt den Notenschlüssel zu ändern, solange noch niemand den Schein abgeholt hatte.
 
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