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Moin,
meine Freundin ist auf so nen Abo-Straßen-Verkäufer reingefallen.
Hat irgendwie was von armen Kinder erzählt, die Zeitung austragen müssen und ob man da so ne Testphase mitmachen möchte, um zu kontrollieren, ob die das auch richtig machen bla...
Heißt: Man sollte 2 Monate lang kostenlos eine Zeitung bekommen ohne irgendwas zu bezahlen bzw. ein Abo einzugehen. Sie hat Name, Adresse und ihre Unterschrift abgegeben, ihre Bankverbindung sollte sie zwecks eines 50€ Werbegeschenks oder so angeben. Da hat sie allerdings eine falsche Kontonummer genannt.
Dann hat sie eine Durchschrift des Vertrages bekommen, das Original hat der Typ eingesteckt. Sie hat es mir dann gezeigt, ich hab mir das genauer durchgelesen und mir is der Mist dann aufgefallen. Ich also zu dem Typen hin und hab das Original des Wischs da eingefordert und auch bekommen.
Ich frage mich jetzt nur, ob der vllt eine dritte Durchschrift hat bzw. wieviele "Durchschriften" so üblich sind ^^, das Original hab ich sicher hier, genauso wie ihre Durchschrift, die sie bekommen hat.
Und falls er noch eine dritte Durchschrift hat, inwiefern wäre diese rechtskräftig um einen Vertrag abzuschließen? Denke eigentlich geht sowas nur mit dem Original?!
Hab jetzt kein Bock das hier irgendwie Stress aufkommt wegen dem Kram und denke eigentlich, dass da nichts kommt aufgrund fehlendem Originals sowie falschen Bankdaten...
Paar Infos wären nett, Danke!
meine Freundin ist auf so nen Abo-Straßen-Verkäufer reingefallen.
Hat irgendwie was von armen Kinder erzählt, die Zeitung austragen müssen und ob man da so ne Testphase mitmachen möchte, um zu kontrollieren, ob die das auch richtig machen bla...
Heißt: Man sollte 2 Monate lang kostenlos eine Zeitung bekommen ohne irgendwas zu bezahlen bzw. ein Abo einzugehen. Sie hat Name, Adresse und ihre Unterschrift abgegeben, ihre Bankverbindung sollte sie zwecks eines 50€ Werbegeschenks oder so angeben. Da hat sie allerdings eine falsche Kontonummer genannt.
Dann hat sie eine Durchschrift des Vertrages bekommen, das Original hat der Typ eingesteckt. Sie hat es mir dann gezeigt, ich hab mir das genauer durchgelesen und mir is der Mist dann aufgefallen. Ich also zu dem Typen hin und hab das Original des Wischs da eingefordert und auch bekommen.
Ich frage mich jetzt nur, ob der vllt eine dritte Durchschrift hat bzw. wieviele "Durchschriften" so üblich sind ^^, das Original hab ich sicher hier, genauso wie ihre Durchschrift, die sie bekommen hat.
Und falls er noch eine dritte Durchschrift hat, inwiefern wäre diese rechtskräftig um einen Vertrag abzuschließen? Denke eigentlich geht sowas nur mit dem Original?!
Hab jetzt kein Bock das hier irgendwie Stress aufkommt wegen dem Kram und denke eigentlich, dass da nichts kommt aufgrund fehlendem Originals sowie falschen Bankdaten...
Paar Infos wären nett, Danke!