Rechtliche Frage - eBay

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Hallo,

ich habe vor mehren Monaten eine Rahmenleinwand für meinen Beamer um 300 EUR bei eBay ersteigert. Ich habe das ganze mit Kreditkarte bezahlt, der Versand hat trotzdem fast ein Monat gedauert.

Als ich das ganze dann ausgepackt habe, war von der "sauberen Verarbeitung" und vom "kinderleichten Zusammenbau" nicht mehr viel zu sehen. Weiters waren die Besestigungsnägel mit denen man die Leinwand am Rahmen anmachen kann viel zu filigran (haben sich nicht einschlagen lassen - waren eher Streichhöler als Nägel) und der Rahmen war absolut nicht so toll wie er Beschrieben war.

Da das ganze montiert aber OK ist, und ich auch keine Lust hatte das ganze wieder zurückzuschicken und noch länger zu warten habe ich sie halt behalten, und das ganze einfach mit einer Negativen Bewertung abgschlossen. Die Bewertung lautete exakt (copy paste) :

Lieferung VIEL zu spät, außerdem unvollständig und beschädigt!!!! FINGER WEG!

Nun, Monate später, kommt folgender eingeschriebener Brief. (Mangels Scanner tippe ich ihn einfach mal ab^^)

Ich frage mich was ich davon halten soll. Ich meine, Bewertungen sind subjektiv. Kann ein Verkäufer mich rechtlich eigentlich dazu nötigen einen Artikel für gut zu bewerten!? Irgendwie möchte ich die Bewertung nicht zurücknehmen da diese ja andere User schützsen soll, wenn der das bei jedem macht und jeder retourniert seine Bewertungen dann kriegt er womöglich nur positive Bewertungen obwohl viele Käufer unzufrieden waren :D

Aber ich will mir natürlich auch keine Kosten aufhalsen^^ Was meint ihr?

Hier der Brief
-----

Betreff: Betrug auf eBay

Sehr geehrter Herr XXXX,

wir Informieren Sie hiermit und bitten Sie darum, Ihre negative Bewertung Ihrerseits bis kommenden Sa. 04-04-2009 auf eBay zu entfernen.

Die Rahmenleinwand wurde Ihnen versichert, korrekt und vollständig zugesandt. Wäre diese beschädigt oder unvollständig, so hätten Sie vom Umtausch und Rückgaberecht Gebrauch machen können. Dies war eindeutig nicht der Fall! Sie haben von Ihrem Rückgaberecht also kein Gebrauch gemacht!

Auch haben wir Ihren Zahlungseingang (Original Kontoauszug), Verkaufsdatum bei eBay und UPS Versanddaten abgeglichen, diese liegen unseren Anwälten vor.

Ihr Bewertungskommentar ist also nicht korrekt und wird als Betrug angezeigt! Die Kosten ab kommenden Samstag gehen somit zu Ihren Lasten.

Anderenfalls werden wir einen richterlichen Beschluß einholen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Die Sache liegt seit Mo. den 30.03.2009, bei unseren Anwälten.

Wir hoffen, dass es soweit nicht kommen muss und wir auf guter Basis diese Angelegenheit beenden können.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir nach Ablauf der Frist diese Angelegenheit zur Anzeige bringen werden.
 
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Einfach rausnehmen und die Sache hat sich erledigt?
Hättest einfach von deinem Rückgaberecht gebrauch gemacht, faulheit FTW!!..
Er wird definitiv, sollte die Sache vor Gericht kommen, gewinnen ;)
Lass es von eBay löschen und du hast kein Stress T_T


"" Das Recht zur freien Meinungsäußerung umfasst nicht die Verbreitung von Lügen oder Beleidigungen. Unsachliche Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen oder nachweislich falsche Verleumdungen oder nachweislich falsche Behauptungen sind daher unzulässig. ""

Trifft wohl auf dich zu, weil du keine Beschwerde über den Zustand des Geräts gemacht hast...
 
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Ändere deine aussage halt um in "Lieferung viel zu spät, artikelzustand nicht wie beschrieben. Finger weg!"

Dann kann dir vermutlich keiner was...
 
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nun im streitfall muß man jede behauptung belegen können, kannst du das?
 
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"Saubere Verarbeitung" ist halt wieder subjektiv, daher...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ihr Bewertungskommentar ist also nicht korrekt und wird als Betrug angezeigt!

ach gottchen, von wegen anwälte. da sind mal wieder ein paar laien am werk und hoffen dir ein bisschen angst zu machen.

für einen betrug müsste uA. eine vermögensverfügung, und vor allem ein vermögensvorteil deinerseits vorliegen. davon kann bei einer negativen ebay bewertung jawohl kaum die rede sein.
auslachen und ignorieren diese scheiss amateure, die sind so dämlich, dass sie offenbar nichtmal ein gesetz LESEN können "wer in der absicht sich oder einem anderen einen vermögensvorteil zu verschaffen blablabla" so in etwa ist der wortlaut des §263 StGB. wirklich dummdreist.

also: lach sie aus und frag mal welchen straftatbestand du verwirklicht haben sollst, denn §263 kann es wohl kaum sein, ansonsten kannst du ihnen sagen, dass wenn ihnen ihre "anwälte" dazu geraten haben anzeige wegen betrugs zu erstatten, sie sich mal richtige "anwälte" besorgen sollten.

Er wird definitiv, sollte die Sache vor Gericht kommen, gewinnen

ja definitiv. auf jeden fall :cry:
(ganz davon abgesehen, dass keine staatsanwaltschaft der welt wegen so einer lächerlichkeit auch nur nen finger rührt. )
 
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inwieweit stimmt denn das "unvollständig" und "beschädigt"? Und könntest du das nachweisen bzw. wird das gegenteil nachgewiesen werden?
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von paSChaDaHur
Einfach rausnehmen und die Sache hat sich erledigt?

Lolz, u win the "I have no balls" award.

Nicht einschüchtern lassen, einfach dieses Schreiben an ebay melden.
 
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Das ist ja schon fast ein Erpresserschreiben:eek:
 
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naja bez meiner Bewertung:

Lieferung VIEL zu spät, außerdem unvollständig und beschädigt!!!! FINGER WEG!

1) viel zu spät geht aus den Mails hervor. Er behauptet zwar nichts dafür zu können, aber wir hatten wochenlang mailkontakt bis das Paket endlich ankam.

2) unvollständig deswegen, weil die nägel die dabei waren nicht zur befestigung verwendet werden konnten. das könnte im zweifelsfall durch zeugen bewiesen werden. ob ich die nägel noch habe - weiß ich nicht. kann sein ^^

3) beschädigt: das ist so ein ikea steck system, wo so holzstifte sind die man ineinander steckt (im rahmen). da war einer abgebrochen. kann schon sein, dass das ein fehler beim paketdienst war - ist mir als konsument aber egal.

@alle die sagen rausnehmen: wegen angst vor geldverlust (da ich die anzeige verliere) ? oder einfach nur weils egal ist ? ist doch irgendwie kacke^^

@heator: ja sowas hatte ich auch im kopf, das ein betrug nur mit dem versuch der bereicherung einhergehen kann. was ja bei einer BEWERTUNG wohl nicht der fall ist :D

naja ich werds mal ignorieren und abwarten ob da tatsächlich was vom anwalt kommt. falls ja dann wirds spannend :D

Original geschrieben von paSChaDaHur

"" Das Recht zur freien Meinungsäußerung umfasst nicht die Verbreitung von Lügen oder Beleidigungen. Unsachliche Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen oder nachweislich falsche Verleumdungen oder nachweislich falsche Behauptungen sind daher unzulässig. ""

Trifft wohl auf dich zu, weil du keine Beschwerde über den Zustand des Geräts gemacht hast...

verstehe ich nicht. ich kann ja einen mangel in kauf nehmen, und dennoch eine negative bewertung geben oder?

oder bin ich verpflichtet von meinem umtauschsrecht gebrauch zu machen? bzw. darf ich dann niemand von dem defekt erzählen falls er zwar vorhanden ist aber mich nicht so krass stört dass ich nicht gleich vom kauf zurück trete?!?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wie gesagt, die leute haben keinen anwalt engagiert, also wird da auch nichts vom anwalt kommen. hätten sie einen, würden sie nicht so einen schwachsinn schreiben.
 
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Und genau das würde ich ihnen auch antworten, denn einfach ignorieren ist doch langweilig.
 
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Original geschrieben von Kuma
Und genau das würde ich ihnen auch antworten, denn einfach ignorieren ist doch langweilig.

^^

ich schreib da immer zu frech zurück, da lass ich das lieber gleich sein. sonst schreib ich viell. noch was, das mich später belastet, hatte ich schonmal^^
 
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€dit: ups doppelpost, sry :d

aja: an ebay melden wollte ich schon, aber ich find keine email adresse, und wenn man über das normale hilfeformular schreiben will muss man einen gültrigen artikelnamen eingeben - dieser ist aber nicht mehr gültig da älter als 90 tage.

selten so ein beschissenes "kontakt"formular gesehen wie von eBay.at T_T
 

Entelechy

Guest
ebay ist einfach ein hurenhaufen.

Und bitte auf keinen fall zurücknehmen, editier noch rein, dass er dir wegen der sachlichen Negativbewertung mit vermeintlich rechtlichen Schritten droht. Das mit dem Drohen ist anscheinend die neue Masche bei eBay-Verkäufern, meiner Freundin hat auch schon einer gedroht, der dann dick ausgelacht wurde.
 
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yo mach es so...

Anwaltschreiben kosten so ca. 150 € ^^
Wird sich ja dann herausstellen... ^^
 

ahi

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Original geschrieben von e-Sport)Xedo(



verstehe ich nicht. ich kann ja einen mangel in kauf nehmen, und dennoch eine negative bewertung geben oder?

oder bin ich verpflichtet von meinem umtauschsrecht gebrauch zu machen? bzw. darf ich dann niemand von dem defekt erzählen falls er zwar vorhanden ist aber mich nicht so krass stört dass ich nicht gleich vom kauf zurück trete?!?

Du musst natürlich nicht von deinem Umtauschrecht Gebrauch machen, allerdings finde ich es schon fair, den Verkäufer über etwaige Unannehmlichkeiten zu informieren.
Man kann ja hinterher immernoch drüber reden und sich einigen, anstatt gleich ne negative Bewertung rauszuhauen.

Ich mein wenn ich jetzt als Verkäufer nach ner vermeintlich erfolgreichen Transaktion aufeinmal ne negative Bewertung im Kasten hab, ohne überhaupt vorher mal ne Rückmeldung bekommen zu haben fänd ich das schon hart.

EDIT:
Das Bewertungssystem von Ebay find ich sowieso nicht sehr fair, dadurch dass Verkäufer eben auch bewerten können. So können sie beispielsweise mit einer negativen Bewertung antworten obwohl der Käufer alles richtig gemacht hat.
Da find ich Amazon schon besser in der Richtung.
 
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eben nicht?

Nur Käufer können bewerten, der Verkäufer nicht mehr?
Da gabs doch ne Umstellung T_T
 
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Amazon ist schon cooler was die Bewertung angeht, keine Frage. ebay ist eh saubehindert, bin da seit ~6 Jahren angemeldet und hab nicht mal 40 Transaktionen.
 
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Original geschrieben von paSChaDaHur
eben nicht?

Nur Käufer können bewerten, der Verkäufer nicht mehr?
Da gabs doch ne Umstellung T_T

so ist es. verkäufer können nur positiv oder gar nicht bewerten, um rachebewertungen auszuschließen. find ich allerdings ziemlich kacke, da auch ein käufer ein hurensohn sein kann und sich mit der zahlung zb ewig zeit lassen kann.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
davon hast du aber keinen nachteil, du behälst ja auch solange die ware, andersherum ist der käufer viel mehr benachteiligt wenn er zahlt aber keine ware kriegt.
 
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stimmt schon, trotzdem nervt es und eine positive bewertung wäre in dem fall unangebracht. gar keine bewertung abgeben bringt aber genausowenig
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von paSChaDaHur
yo mach es so...

Anwaltschreiben kosten so ca. 150 € ^^
Wird sich ja dann herausstellen... ^^


Da wir hier in Deutschland und nicht in nem Bauernland sind, hat der Verkäufer leider 0 Chancen, weshalb es egal ist ob ein Anwaltsschreiben 5,10,150 oder 100000 € kostet.
 
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Original geschrieben von Da_DaVe



Da wir hier in Deutschland und nicht in nem Bauernland sind, hat der Verkäufer leider 0 Chancen, weshalb es egal ist ob ein Anwaltsschreiben 5,10,150 oder 100000 € kostet.

Ich weiß nicht auf welches Land du hinaus spielen möchtest, aber ich lebe definitiv nicht in einem Bauernland.
Ich wollte mit meinem Post nur sagen, dass die Anwaltskosten ca. 50% des Warenwerts betragen, vielleicht springt er ja ab (DER VERKÄUFER).
 
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irgendwie habt ihr alle n falsches bild von mir



versteh ich nich:cry:
 
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jo, ist nicht unbedingt cool von dir dem verkäufer keine möglichkeit zur nachbesserung zu geben und trotzdem eine negative bewertung. Wobei andererseits 1monat lieferzeit imho schon eine negative bewertung rechtfertigt.

Ansnosten schließ ich mich heator an. Betruf ist es auf keinen fall, dafür fehlts an einer vermögensverfügung. Strafrechtlich kommt hier wenn überhaupt nur verleumdung in Betracht und für die ist gleichsam irrelevant ob du dem verkäufer die möglichkeit zur nachebsserung gegeben hast oder nicht.

Dasselbe gilt auch für etwaige zivilrechtliche ansprüche: Du hast keine falschen tatsachenbehauptungen aufgestellt und keine schmähkritik verbreitet. Dass du ihm keine möglichkeit gegeben hast nachzubessern ist wie gesagt nicht cool, aber du hast auch nichts anderes geschrieben, als dass beim ersten mal die sachen defekt bzw unvollständig waren.

allerdings musst du hier auch sauber differenzieren:
"nicht so toll wie beschrieben" ist was anderes als "unvollständig und defekt". Wenn in der beschreibung steht "die leinwand ist super" du sie dagegen nicht super findest, heißt es nicht dass das ding defekt ist und in diesem fall würdest du dich unter umständen auch strafbar bzw schadensersatzpflichtig machen.

Wenn dagegen tatsächlich teile gefehlt haben bzw die mitgelieferten nägel defekt und zum verarbeiten ungeeignet, brauchst du dir auch keine sorgen zu machen.
 
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es geht ja imho auch um das "wie". er hat mich nie normal gefragt ob ich die bewertung korrigieren könnte, oder er hat sich auch nicht erkundigt was denn leicht net gepasst hat, sondern es kam direkt nach 3 monaten dieses schreiben ohne zwischenzeitlichen email kontakt :d

danke auf jeden fall für eure beiträge, ich werd das einfach ruhen lassen und wenn sich was tut dann werd ich hier aktualisieren.
 
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Ich will jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen, hab' aber trotzdem eine Frage und zwar habe ich folgenden Artikel auf ebay verkauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...23805&_sacat=See-All-Categories&_fvi=1&_rdc=1
Nun hat mir der Höchstbieter folgendes zugesendet: "ich möchte gern vom kauf des buches zurücktreten da ich eigentlich auf der suche nach der aktuellen ausgabe davon bin".
Nun, ich habe ihm geschrieben das dies kein Problem darstellt, da man dank "Galileo Buch-Update" und dem unbenutzen Code in der innenseite des Buches das Buch auf den "aktuellen" Stand bringen kann. Aber trotzdem - wenn er darauf nicht eingeht, muss ich ihn vom Kauf zurücktreten lassen?
 
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ne musst du nicht. gekauft is gekauft, ausser deine artikelbeschreibung stimmt nicht ;D so ein problem hatte ich vor kurzem nämlich.

wenn alles stimmt isser selbst schuld
 
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ja aber da fällt mir ein, is vielleicht besser ihn zurücktreten zu lassen, kann nämlich sein dass er sich entweder 5 wochen zeit lässt das teil zu bezahlen oder eben garnicht bezahlt und die verwarnung in kauf nimmt
 
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da du privater verkäufer bist, kann er nicht einfach vom kauf zurücktreten. käufer hatte während der auktion zeit genug, informationen bei dir einzuholen. gekauft wie gesehen.
 
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kannst rechtlich sicher auf der bezahlung bestehen. aber eben mit der gefahr einen späten / gar keiner bezahlung ~
 
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Okay, dann warte ich mal ab was er zu der Updatemöglichkeiten zu sagen hat.
Wenn's ihm dann nicht passt sollte ich wohl das "Angebot an unterlegene Bieter senden"...
Kein Bock auf die Bezahlung ewig zu warten. Und Anzeigen wegen knapp 29€... is' es mir dann auch nicht wert. Hoffentlich will der "unterlegene Bieter" das Buch noch, nich' das ich noch drauf sitzen bleib' samt ebay-gebühren. :8[:
 
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die ebay gebühren bekommst zurück wenn der käufer vom kauf zurück tritt ;D dann kannstes wieder reinsetzen
 

Clawg

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Ich würde es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.

Versichert bist du ja?
 

TheWeightOfWind

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Betrug :rofl:

Da man bei solchen Bewertungen als Sichtweise eher die Sichtweise eines juristischen Laien ansetzen muss, müsste man sich fragen, ob dir die Gegenseite in einem Prozess die Unrichtigkeit deiner Bewertung nachweisen könnte. "Viel zu spät", "Beschädigt" halte ich aufgrund deiner Erklärungen für recht vertretbar. "Unvollständig" geht vielleicht etwas weit, wenn nur Teile dabei waren, die nicht genau die richtigen waren.

Unterm Strich meine ich, dürfte dir da nix passieren.
 
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