Recht: Ebay - Versandkosten. Artikel weicht v.d. Artikelbeschreibung ab

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Stgt
Ich habe bei Ebay eine Koffer mit Poker Chips erstanden.

Den Artikel inkl. der Versandkosten (8,95 Euro) bezahlt.

Artikel kam.

Der Zustand der Chips war mies. Kratzer, voller Staub und Dreck.

Der Artikel wurde verkauft als "NEU"!!

Habe den Verkaeufer kontaktiert und gemeint, dass ich den Artikel so nicht behalte..

Lt. AGB muesste ich den Rueckversand tragen (wenn Artikel weniger als 40€ kostet). Habe mich sehr "erregt" am Telefon gegeben und er meinte am Ende er schickt mir einen Rückschein zu, muesste ich somit nicht bezahlen. Gut und RechT!

Habe mit ihm auch geklaert, dass ich den Kaufbetrag + die Versandkosten wieder erstattet bekomme!!!

Überwiesen hat der Sack nun den Kaufpreis exkl. der Versankosten.

Nun habe ich dem geschrieben, dass es eine Frechheit ist, und ich den Betrag von 8,95 fordere!

NUn kommt er:

wie Sie ja wissen, können wir laut unseren AGB und unserem Widerrufsrecht Ihnen die Versandkosten erst ab einem Kaufbetrag von 40,00 EUR gutschreiben. Wir brauchten noch nicht einmal den Rücktransport zu übernehmen. Trotzdem habe ich Ihnen eine Freimarke für den Rücktransport zugeschickt. Aus Kulanz.

Sollten Sie darauf beharren, werde ich Ihnen den Rücktransport in Höhe von 7,00 EUR in Rechnung stellen und darauf bestehen, dass Sie diesen betrag auch noch zahlen.
Ich war so kulant und habe Ihnen das angeboten. Sollten Sie nicht einverstanden sein, so können wir die Sachlage auch rein rechtlich abwickeln und klären lassen....

Und glauben Sie nicht, dass ich den Grund nicht wirklich kenne, warum Sie den Koffer zurückgeschickt haben: Sie haben am 14.9. um 14:10 Uhr das Paket von uns erhalten. Am selben Tag haben Sie noch einen anderen Koffer für 25,86 EUR über bakker_wouter gekauft. Erst am nächten Tag am 15.9. haben Sie sich bei mir gemeldet und um Rückerstattung gebeten. Dies ist eine "unfaire" Geschäftspraktik.

Also, ich kann Ihnen die Versandkosten nicht erstatten - definitiv. Wenn Sie den Vorgang bei Ebay nicht abschliessen, werde ich es Ebay melden und versuchen Sie aus dem Handel auszuschliessen.

Frechheit diese Mail!

Ich ihm gesagt, dass es wohl schlecht sein kann, dass ich fuer so einen Artikel irgendwelche Kosten tragen kann, denn ich in einem "gebrauchten" Zustand nie haette kaufen wollen.

Habe ihm gesagt, dass es Betrug is.


SO, nun pls eure Meinung! Meine Chancen.

Und an die, die meinen ich soll nicht Terror wg den paar euro machen: Ich lass mich nicht von so einem kleinen bescheißer verarschen. Ob es wie hier "nur" 8,95 sind oder 1000 euro. mir gehts ums Prinzip.

Ich ueberlege mir tatsaechlich Anzeige zu erstatten, da ich nicht einsehe irgendwelche Versandkosten fuer den Artikel zu bezahlen, der in einem Zustand ist, der niemals den Eindruck eines Neuen vermittelt.
 
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ich denke dass die anzeige wahrscheinlich wegen geringfügigkeit eingestellt wird
 

Clawg

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Sofern er ein Gewerbe betreibt (steht glaube ich bei Ebay dann dran), gilt

Das Widerrufsrecht hat gegenüber dem Rückgaberecht für den Unternehmer den Vorteil, dass er dem Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen (siehe entsprechende Frage) die Kosten der Rücksendung auferlegen kann, es sei denn, die gelieferte entspricht nicht der bestellten Ware.
...
Der Unternehmer kann dem Verbraucher beim Widerrufsrecht bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro oder - wenn der Verbraucher die Ware noch nicht bezahlt hat - auch bei einem höheren Preis der Ware die Rücksendekosten vertraglich auferlegen, d.h. eine solche Regelung muss mit dem Verbraucher vereinbart werden, beispielsweise in AGB. Hat sich der Unternehmer für das Rückgaberecht entschieden, muss er immer die Rücksendekosten tragen. Ebenso fallen die Rücksendekosten dem Unternehmer trotz vertraglicher Vereinbarung auch dann zur Last, wenn der gelieferte nicht dem bestellten bzw. ersteigerten Artikel entspricht oder mangelhaft ist.
http://pages.ebay.de/sellerportal/business/legalobligations.html

=> gg :elefant:


Im Klartext:
Er hat recht mit seinen 40 Euro, wenn ein Kunde von dem Widerrufsrecht (das nicht begruendet werden muss) Gebrauch macht, dann muss er die Ruecksendung nicht bezahlen.
Die Klausel ist aber nichtig, da der Artikel mangelhaft ist, d.h. er muss Ruecksendung bezahlen.
 
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§ 437 Absatz 2. --> § 440. Zitat ".. kann der Kaeufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der verkaeufer den Mangel arglistig verschwieden oder EINE GARANTIE FÜR DIE BESCHAFFENHEIT der Sache übernommen hat"
 

Clawg

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Hast du denn schon Zahlungen an ihn getaetigt, das Geld zurueckbekommen oder die Chips zurueckgeschickt?
 
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Hab den Betrag i.H.v. 40,50 inkl der Versankosten ueberwiesen.

Den artikel erhalten. Auf den Rueckschein gewartet. Paket zurueckgeschickt. Geld erhalten 40,50 abzgl 8,95!!
 
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Original geschrieben von Busta
Ich würde auf Mangel abzielen (Fotos machen!), dann sollte er zu sämtlichen Zahlungen verpflichtet sein.

Ansonsten:
http://www.verbrauchernews.de/computer/kauftipps/artikel/2005/12/0171/

Fotos habe ich afaik keine, da der Doedel mir ja am Tel zugesichert hat, dass ich den kompletten Betrag zurueck erhalte und fuer nix aufkommen muss.

Aber mind 4 Leute haben die Chips genau angesehen, und koennen dies ohne Zweifel bestaetigen!!!
 

Sacknase

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Meine Meinung zu dem Thema Robbe:

Ebay :o

ohne weiter auf Deinen Ärger einzugehen!
 

Clawg

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Original geschrieben von Dr. OhnE
Hab den Betrag i.H.v. 40,50 inkl der Versankosten ueberwiesen.

Den artikel erhalten. Auf den Rueckschein gewartet. Paket zurueckgeschickt. Geld erhalten 40,50 abzgl 8,95!!

Nur damit ichs nicht falsch verstehe: 8,95 hat _deine_ Ruecksendung gekostet oder war das der Betrag der Versandkosten zu dir (oder hat es beides mal 8,95 gekostet?)?


Unabhaengig davon:
Schreibe den Typen nochmals (sachlich! und moeglichst ueber das Ebay-Nachrichtensystem) an die ausbleibenden 8,95 an dich zu ueberweisen, mit Verweis auf die Bestimmungen bei Ebay (den Link den ich gepostet habe) und melde es dann bei Ebay.
Die Rueckabwicklung bei Ebay hast du ja schon gestartet, oder?
 
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8,95 sind die versandkosten zu mir!

hab ihm schon geschrieben, inkl der ganzen angaben )
 

Clawg

Guest
Lol, das nenne ich dreist :top2:

Besonders lustig finde ich wie er sich damit herausreden will, dass du dir am selben Tag neue Chips von wo anders besorgt hast :D
 

rAiSeR2

Guest
ich bin selber gewerblicher händler und verkaufe viel bei ebay.
exakt so ein fall wie bei dir kam noch nicht vor weil ich keinen müll verschicke,aber wenn du beweisen könntest das deine erhaltene ware nicht der bestellten entspricht wäre alles in butter,kannst du aber höchstwahrscheinlich leider nicht und mittlerweile sind die sachen ja eh wieder bei ihm :(
bei mir kams paarmal vor das z.b. bei dvds im versand die hüllen beschädigt wurden,was ja nichtmal meine schuld ist,trotzdem bezahlt jeder seriöse verkäufer dann das rückporto oder schickt auf eigene kosten ne leerhülle.
da dein verkäufer offenbar nicht seriös ist scheisst er eh auf dich und deine 8,95 kriegste eh nicht wieder,wenn er kein powerseller mit zigtausend bewertungen ist wird ne meldung bei ebay und vor allem ne negative bewertung ihn auf jedenfall ankotzen (nur als kleine genugtuung für dich) ,wenn er aber eh hunderte sachen am tag verkauft juckt ihn die negative nicht und ebay juckts auch nicht da er denen jeden monat nen paar tausender überweist.

ne anzeige kannste natürlich machen,bringt zwar nicht wirklich was weils eh eingestellt wird aber wenn so jemand mehrere anzeigen kriegt kümmert sich die staatswanltschaft auch mal _irgendwann_ darum.
 
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Nur aus Neugier... wie heißt der Händler...bzw. schick mal link zur auktion
 
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so, unser Freund meldet sich nimmer.


Angst?

Noch ne Mail mit Androhung der Anzeige?
 
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Original geschrieben von Dr. OhnE
so, unser Freund meldet sich nimmer.
Angst?
Noch ne Mail mit Androhung der Anzeige?
Wegen was willst du ihn denn anzeigen? Es ist erstmal keine Straftat, Versandkosten nicht zu erstatten (auch nicht, wenn er sie eigentlich zahlen müsste).
Wenn du meinst, Forderungen gegen ihn offen zu haben, musst du den Weg der Zivilklage gehen (Mahnbescheid, etc.).
Wenn er auch nur den geringsten Plan hat, weiß er das und lässt sich von einer Anzeige-Drohung nicht nervös machen.
 
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es ist zwar ärgerlich, aber scheiß mal auf die 9€. Gib ihm ne negative Bewertung und fertig ist die Sache.
 

Family Guy

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Sei froh, dass es nur Pokerchips waren.

Schon so mancher hat aus Versehen eine Ponykutsche erworben.
 
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Mal eine ganz andere Frage.



Wie kann man nur für so etwas wie Pokerchips verfickte 40€ ausgeben??
 

Devotika

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Hört doch endlich auf, bei kleinen Beträgen Ebay zu nutzen. Da betrügt jeder Zweite und die Affen von Ebay interessiert das auch nicht. Die wollen nur fett ihre Gebühren abgreifen.

Kauft einfach nur bei Leuten aus eurer Stadt und wenn was mit der Ware nicht stimmt haut ihr ihnen eins auf die Fresse.
Andere Sprache verstehen die nicht.
 
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Drück ihm eine negative (aber sachliche!) Bewertung rein und belass es dabei. Die negative Bewertung schadet dem Verkäufer wahrscheinlich zwar mehr als die paar Euro, aber das soll nicht dein Problem sein.
 
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Original geschrieben von Devotika

Kauft einfach nur bei Leuten aus eurer Stadt und wenn was mit der Ware nicht stimmt haut ihr ihnen eins auf die Fresse.
Andere Sprache verstehen die nicht.
Sehr gute Idee! Alternativ könnte man den Betrüger auch am nächsten Baum aufknöpfen oder ihn gleich erschießen.
Das deutsche Recht gilt nur für Weicheier!
 

Gast

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1. Porto Kriegste nicht zurück, dass macht auch kein großes Versandhaus.
Porto zahlst du für ne Dienstleistung, und die wurde erbracht.
2. Porto für Rücksendung UNTER 40€ zurückzukriegen ist auch nicht üblich.
3. Geld für die Ware solltest du aber schon kriegen.

4. Ich kann auch verstehen wieso du dich aufregst, ich kenn das ist recht scheisse.
 
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Original geschrieben von chobonator
1. Porto Kriegste nicht zurück, dass macht auch kein großes Versandhaus.
Porto zahlst du für ne Dienstleistung, und die wurde erbracht.
2. Porto für Rücksendung UNTER 40€ zurückzukriegen ist auch nicht üblich.
3. Geld für die Ware solltest du aber schon kriegen.
4. Ich kann auch verstehen wieso du dich aufregst, ich kenn das ist recht scheisse.
Recht Scheiße ist allenfalls dein Beitrag.

Selbstverständlich müsste der Verkäufer im vorliegenden Fall das Porto ersetzen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie hoch der Verkaufsbetrag war. Er kann sich hierbei auch nicht auf die Widerrufsklausel aus seinen AGB's berufen, weil es hier um die GESETZLICHEN Gewährleistungsansprüche geht, die bei Bedarf JEDER Verkäufer zu gewähren hat und die gegenüber dem Käufer nicht ausgeschlossen werden können.

Der Verkäufer hat den Käufer hier über den tatsächlichen Zustand der Ware getäuscht. Sobald der Artikel als "neu" ausgeschrieben ist, übernimmt der Verkäufer eine Garantie für die bestimmte Eigenschaft der Ware, der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und hat das Recht, nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Der Verkäufer muss alle Aufwendungen (Transport-, Arbeitskosten, etc.) tragen.

Es spielt in diesem Fall also keine Rolle, was in den AGB's steht.
 

Gast

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Ach stimm ja, sorry ich hatte das mit dem Umtauschrecht verwechselt.
Mein Fehler.
 
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