[Recht] Darf man Filme/Videos von anderen Leuten speichern?

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Erstmal: Nein, ich bin kein Perverser.

Ich hatte heute eine lange Diskussion, ob es legal ist, andere Leute ohne deren deutliche Einwilligung zu fotografieren/filmen, dieses Material dann zu speichern und sich dann zu weigern, das Material zur Verfügung zu stellen. Also:

A macht Videos von B.
A speichert diese Videos.
B will die Videos haben.
A weigert sich.

Was sagt das Gesetz? Kann man A dazu zwingen, das Material zur Verfügung zu stellen bzw. es zu löschen? Gibt es da spezielle §§?

Nochmal: Ich bin kein Perverser, der Frauen heimlich filmt. Im Gegenteil: Ich wurde gefilmt.
 
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Solange er nichts öffentlich macht ist es vollkommen egal und alle anderen können ihn mal .. Das gilt ganz im besonderen dann wenn es nicht hinter "verschlossenen" Türen stattfand.
Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen kannst du auf unterlassung klagen.
Wenn klar sein sollte das es zu einer Veröffentlichung kommt kannst natürlich auch schon vorher klagen.
 
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Ich schätze mal, dass hängt natürlich auch vom Zusammenhang ab...zB wirst du im Kaufhaus/auf Bahnhöfen/vorm Bankautomaten absolut selbstverständlich gefilmt und kannst dagegen auch nix tun (außer nicht mehr aus dem Haus gehen :troll:)...klar wirst du wahrscheinlich nicht von sowas reden, aber ich könnte mir vorstellen, dass es nützlich wäre, wenn du spezifizierst wo du gefilmt wurdest ;)
 
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Da sagt § 201a StGB aber was anderes. Da können ihn die Jungs im Knast mal...
Lies mal Deinen eigenen Link. Zur Sicherheit hab ichs Dir nochmal rot markiert, es sagt genau aus was Steep schon dargelegt hat:

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 

Teegetraenk

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Wenn dir allerdings gezielt jemand mit einer Kamera hinterhersteigt, könnten unter Umständen auch andere Straftatbestände verwirklicht sein.

Erzähl doch erstmal die ganze Geschichte.
 
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Ok, ich war mit der Firma (mehrere Mitarbeiter und 2 Vorgesetzte) und auf einem Seminar auf einem Bauernhof. Das ging drei Tage. Der Seminarsleiter hat all unsere Aktivitäten (meist draußen auf dem Hof) gefilmt. Erst wollte er den Film gar nicht herausrücken, er hat sich dann aber mit den Vorgesetzten darauf geeinigt, dass sie den Film bekommen, aber nicht weitergeben. Der Leiter wollte halt nicht, dass der Film bei youtube landet und uns normalen Mitarbeitern könne man ja nicht trauen.

Es ist harmlos, ja. Aber es interessiert mich halt, ob ich das irgendwelche Rechte besitze, das Material entweder zu erhalten oder es löschen zu lassen.
 

Teegetraenk

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Naja.. also ungefragt darf er den auf keinen Fall irgendwo veröffentlichen oder weitergeben. Und ich glaube mich auch zu erinnern, dass wahllose Videoaufnahmen ebenfalls nicht erlaubt sind. Sprich, wenn er euch pro forma dauerhaft "videoüberwacht", ist das nicht zulässig.

Wieso hat er euch denn überhaupt gefilmt? Doch sicher nicht als Andenken für sich..
 
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Aus den vielen Stunden Filmmaterial wurde ein 20min Film zusammengeschnitten und uns am letzten Tag abends gezeigt. Diese 20min wurden auch unseren Vorgesetzten mitgegeben. Ich weiß nicht, was genau die verhandelt haben und wer jetzt wirklich kein Interesse an der Weitergabe des Filmmaterials hat. Vielleicht kam die Initiative von unseren Gruppenleitern. Die beiden sind nämlich auch auf dem Film zu sehen.

Meine direkten Mitarbeiter und ich wussten davon vorher auch nichts. Der Typ mit der Kamera ist uns dann als es los ging natürlich schon aufgefallen.
 
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in einem arbeitsverhältnis zu filmen ergibt ganz andere problemstellungen als einfach so auf der straße. da man sich der aufzeichnung oftmals nicht entziehen kann und in einem unterordnungsverhältnis dem vorgesetzten gegenüber befindet, bedarf es einer besonderen rechtfertigung. heimlich euch hinterherzufilmen halte ich für ziemlich fragwürdig, ich denke nicht dass das zulässig ist. wende dich am besten an den betriebsrat/gewerkschaft
 
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Lies mal Deinen eigenen Link. Zur Sicherheit hab ichs Dir nochmal rot markiert, es sagt genau aus was Steep schon dargelegt hat:
Es sagt genau das Gegenteil von dem aus, was Steep schon dargelegt hat. Der meinte nämlich, dass es immer egal wäre, ganz besonders dann, wenn es nicht hinter verschlossenen Türen geschehen sei - solange halt nichts veröffentlicht wird. "Ganz besonders" heißt aber "auch wenn es nicht hinter verschlossenen Türen (=in privaten Wohnungen) passiert ist".
 
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ihr labert sowieso aneinander vorbei und meint das selbe.
Ist doch offensichtlich ;) .
 
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Ich entschuldige mich für meinen offenbar verwirrenden Satz.
Mit dem Nebensatz wollte ich nur ausdrücken das es selbst dort eigentlich auf Einzelfallentscheidungen ankommt und erstmal definiert werden muss wo der Private Bereich anfängt, dies ist zB. auch vom Verhalten des "Opfers" abhängig.
 
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Bei uns ist es bei Seminaren/Fortbildungen eigentlich Standard dass dort Videoaufzeichnungen gemacht werden, die am Ende mit dem Seminarleiter ausgewertet werden oder zwischendurch benutzt werden, um Dinge zu veranschaulichen die man sonst nicht mitkriegen würde weil sie unbewusst passieren. Allerdings wird das vorher mit den Teilnehmern besprochen und erklärt und jeder hat die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen, der wird dann eben bei den Trainings nicht gefilmt, es geht dann eben ein Teil der Seminareffektivität verloren.

Am Ende des Seminars werden die Aufzeichnungen aber selbstverständlich gelöscht, die bekommt kein Vorgesetzter zu sehen, das wäre ja noch schöner.
 
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Ich dachte ja auch, dass die Aufnahmen am Ende gelöscht werden, aber der Leiter wollte die scheinbar behalten und da liegt mein Hauptproblem. Als Begründung dafür, dass er sie uns nicht gegeben hat, meinte er nur, er wolle nicht, dass das Zeug bei youtube oder so landet. Wie lächerlich. Er ist da gar nicht zu sehen, sondern wir. Diese Heimlichtuerei ist einfach verdächtig. Ich will da aber auch keinen großen Zirkus drum machen, weil ich noch neu in der Firma bin und meine eine Vorgesetzte schon deutlich genervt von der Diskussion war (die ist aber immer genervt, wenn es nicht nach ihrer Nase geht)
 
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Naja, dann triff doch erstmal für Dich die Entscheidung, ob Du länger in der Firma bleiben willst und dafür Dinge in Kauf nimmst die Dir nicht passen, oder ob Du darauf bestehen willst dass die Aufnahmen weg kommen, auch wenn das unter Umständen mehr oder weniger harte Konfrontation mit Deinen Vorgesetzten ergibt.

Die Tatsache dass Du möglicherweise mit Recht die Aufnahmen löschen lassen könntest bringt Dir nämlich garnichts, wenn Du dieses Recht ohnehin nicht durchsetzen würdest.
 
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