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Die vergangenen Monate bescherten dem Filehoster Rapidshare einen wahren Ansturm. Immer mehr Internetnutzer veröffentlichten eigene Daten durch den besonders einfachen Upload auf der Interseite des Anbieters. Das Hoch- sowie das einfache Herunterladen sind bei Rapidshare kostenfrei, will man aber das Limit von Downloads umgehen und hohe Datenmengen nacheinander auf seine lokale Festplatte ziehen, muss man sich kostenpflichtig bei dem Dienst anmelden.
Nicht wenige Internetseiten, die Videospiele, Musik-Alben oder ganze Filme illegal vertreiben, haben sich die Einfachheit von Rapidshare zu Nutze gemacht und ihr Downloadangebot auf den Filehoster umgelegt. Vor allem dadurch meldeten sich immer mehr Nutzer kostenpflichtig an, was Rapidshare steigende Umsätze garantierte. Das Geschäft mit den illegalen Angebote dürfte also durchaus im Sinne der Firma sein.
Löschungen wurden nur wenige vorgenommen - und meist nur dann, wenn sich Rechteinhaber beschwert hatten. Die GEMA klagte bereits im vergangenen Frühjahr und erwirkte im März 2007 den Teilerfolg, dass Rapidshare durchaus für das Nutzerverhalten verantwortlich sei. Im September wurde das Urteil jedoch weitestgehend wieder aufgehoben. Die erneute Klage der GEMA hatte mehr Erfolg. Am 23. Januar erging am Landgericht Köln das Urteil (AZ 12 O 246/07), dass Rapidshare verantwortlich für die Inhalte sei und diese kontrollieren müsse, auch wenn es das Aus für den Dienst bedeuten könnte. Die GEMA zeigte sich erfreut über den Sieg vor Gericht und nannte das Urtel einen "Meilenstein".
Quelle
Was meint ihr? Ist dies das Aus für den Filehoster?