Probleme mit TV-Rückgabe / rechtliche Schritte?

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BALLERN
Hallo liebes Forum,


folgendes Problem:


Meine Mutter hat nach langer Überlegung sich dazu entschlossen einen LCD Fernseher zu kaufen. Die Wahl fiel auf das Modell Samsung UE37D6200. Bestellt wurde das Ding bei "dship". Soweit so gut, der TV kam auch zeitnah an (6.12), jedoch wunderte sich meine Mum bei der Bedienungsanleitung dass keine deutsche Anleitung verfügbar ist. Dann fiel ihr auf dass statt dem bestellten Modell, das Modell Samsung UE37D6000 geliefert wurde - also das falsche TV-Modell (7.12 - da hat sie auch im Shop angerufen + Mail). Bei Nachfrage meinte dship, dass sie das bestellte Modell leider nicht verfügbar haben (obwohl verfügbar angezeigt) und sie stattdessen als Gutmachung eine größere Version ohne Aufpreis liefern würden (der passt aber nicht in das TV-Loch in der Wand).

Letztendlich wurde sich darauf geeinigt, dass der TV abgeholt und das Geld wieder zurücküberwiesen wird. (12.12 keine Antwort - Nachfrage am 14.12 + Erneute Mitteilung der möglichen Abholtermine am 16.12) Nach zig Mails, Drohung mit Anwalt (20.12 mit Aufforderung das Geld bis 23.12 zu überweisen TV abzuholen - seitdem keine Reaktion) und Warterei wurde weder der TV abgeholt noch das Geld zurücküberwiesen.

Nun hat meine Mum zudem Bedenken bekommen, ob sie das Geld überhaupt sieht wenn sie das Ding doch abholen sollten.

Was tun?

Zieht sich ja schon bedenklich lange hin... Im Recht ist sie seh ich das richtig?

Zudem ganz interessant, dass der Shop im Moment geschlossen ist: http://dship.de/
 

YesNoCancel

Guest
sorry, sag ich mal selbst schuld. wer immer auf den letzten cent achtet, der erwischt halt auch mal so einen ein-mann-wohnzimmer-xtcommerce-versender. wahrscheinlich ist er insolvent oder sowas und ihr bleibt draufssitzen, dass er während der weihnachtszeit dicht macht (da machen die meißten händler 30% des jahresumsatzes) macht jedenfalls keinen guten eindruck.

M. Z. Elektronik & Foto e.K.
Inhaber: Martin Zywitzki

volltreffer. one-man-show, wieviel kohle habt ihr denn liegen lassen?
 
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Scheint wohl generell so ein kleines Problem zu sein bei dem Shop wenn man den Meinungen im Internetz so glauben darf, aber ein Abzocker scheint es nicht zu sein und die Mehrzahl der Wertungen ist eher positiv. Würde zwar selber auch eher nicht bei kleinen Anbietern kaufen, aber na ja. Was deinen Fall angeht: Bei den Leuten mit ähnlichen Problemen zog sich das wohl auch so hin, aber es ging dennoch "gut" aus. Und auf seiner Webseite steht ja auch dass er einfach zu viele Bestellungen hat um noch reagieren zu können, der wird sich halt aktuell wieder mal verzetteln. Ist zwar ärgerlich und ein Mitgrund wieso ich auch eher lieber mehr ausgebe und bei Amazon & Co. kaufe, aber generell Angst die Kohle nicht mehr zu sehen hätte ich da jetzt (noch) nicht.
 
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Also den Fernseher würde ich nicht rausrücken, bevor ich das Geld nicht habe. Sollte der Typ insolvent sein, hätte die Käuferin dann nämlich weder das Gerät, noch den Kaufpreis.
Fall der Verkäufer insolvent ist, kann sie da sowieso alles vergessen.

Außerdem empfiehlt es sich, jetzt mal schnell zu überlegen, welche Linie sie fahren will. Will sie den Fernseher behalten und das Geld nicht zurückbekommen, um z.B. den Fernseher selbst weiterzuveräußern etc... Dann sollte sie mal schnellstmöglich den Rücktritt vom Rücktritt erklären. Es wäre doch wirklich ärgerlich, wenn sich in 5 Monaten ein Insolvenzverwalter meldet, der nun Erfüllung der Rückabwicklung verlangt.
Oder will sie unbedingt versuchen, die Rückabwicklung doch über die Bühne zu bringen? Das endet dann im worst case in einem Rechtsstreit vor Gericht und - nach einer Niederlage des Verkäufers - in dessen Insolvenz. Dann trägt sie auch noch ihre Anwaltskosten selbst.

Muss sie sich halt überlegen, was ihr da lieber ist. Risiko mit der Rückabwicklung, oder das beste aus der Situation jetzt machen. Und die könnte weiß Gott schlimmer sein, als das nächst bessere Modell geliefert zu kriegen. ;)
 
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Die Fristsetzung von 3 Tagen ist imo nicht angemessen (allein die überweisung dauert 2-3 werktage), solange ihr es schriftlich (e-mail) habt, würde ich nochmal eine frist von 7-14 Tagen setzen und dann rechtliche Schritte einlieten, habt ihr es nicht schriftlich, könnte es kompliziert(er) werden...

wobei die sache prinzipell juristisch klar sein sollte, da offensichtlich das falsche produkt geliefert wurde.
 
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Die Fristsetzung von 3 Tagen ist imo nicht angemessen (allein die überweisung dauert 2-3 werktage)
Sehe ich anders. Denn erstens derartige Geldgeschäfte gehen deutlich flotter als Lieferungen. Wir wollen mal nicht vergessen, dass der Schuldner schon längst hätte leisten müssen. Die Frist zur Nacherfüllung ist regelmäßig eine "letzte Chance", da muss der Schuldner sich entsprechend beeilen. Außerdem war es so, dass bereits am 12.12. die Leistung fällig war und dass seit dem ständig per Mail gedrängelt wurde. Im Hinblick darauf würde ich sagen, dass die Frist von "nur" 3 Tagen den Umständen angemessen war.

wobei die sache prinzipell juristisch klar sein sollte, da offensichtlich das falsche produkt geliefert wurde.
Die Sache mit dem falschen Produkt ist vom Tisch. Die Parteien haben einen neuen Vertrag geschlossen, mit dem sie den alten aufgelöst haben. Ob der alte Vertrag erfüllt wurde, spielt nun keine Rolle mehr. Die nun bestehenden Vertragspflichten sind: Fernseher rausrücken gegen Geld zurücküberweisen. Deshalb sag ich ja: Wenn sie den Fernseher doch behalten will, sollte sie schnellstmöglich diesen Änderungsvertrag loswerden.
 
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zunächst, mich bin kein jurist, ich habe mir vieles angeeignet, weil ich häufiger von freunden und verwanten in solchen situationen gefragt wurde und habe auch durchs studium einen begrenzten einblick in bgb und hgb erhalten.

Sehe ich anders. Denn erstens derartige Geldgeschäfte gehen deutlich flotter als Lieferungen. Wir wollen mal nicht vergessen, dass der Schuldner schon längst hätte leisten müssen. Die Frist zur Nacherfüllung ist regelmäßig eine "letzte Chance", da muss der Schuldner sich entsprechend beeilen. Außerdem war es so, dass bereits am 12.12. die Leistung fällig war und dass seit dem ständig per Mail gedrängelt wurde. Im Hinblick darauf würde ich sagen, dass die Frist von "nur" 3 Tagen den Umständen angemessen war.
Also, alle UNternehmen bei denen ich bisher gearbeitet habe haben 2-3 werktage für überweisungen angesetzt, auch wenn es idr schneller gehen sollte.

afaik existiert aber ein bgh urteil dass eine fristsetzung von mindestens 5 tagen vorsieht, wie das allerdings ist, wenn der mangel vorher schon bekannt war (wie in diesem fall) kann ich jetzt nicht mit sicherheit beurteilen.

Die Sache mit dem falschen Produkt ist vom Tisch. Die Parteien haben einen neuen Vertrag geschlossen, mit dem sie den alten aufgelöst haben. Ob der alte Vertrag erfüllt wurde, spielt nun keine Rolle mehr. Die nun bestehenden Vertragspflichten sind: Fernseher rausrücken gegen Geld zurücküberweisen. Deshalb sag ich ja: Wenn sie den Fernseher doch behalten will, sollte sie schnellstmöglich diesen Änderungsvertrag loswerden.

das war nur darauf bezigen, dass sie selbst wennd er änderungsvertrag nicht schriftlich vorliegen sollte auf der sicheren seite sind...

ich habe nunmal gelernt, dass recht haben udn recht bekommen ind er brd (und sonst auch überall) zwei paar schuhe sind...
 
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Und was schlagt ihr nun als weiteres VOrgehen vor?

Übrigens wollte dship die Abholung organisieren, auch schriftlich festgehalten.. Aber abgeholt wurde bis jetzt noch nichts.
 
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Cicatriz schrieb:
afaik existiert aber ein bgh urteil dass eine fristsetzung von mindestens 5 tagen vorsieht
So ein Urteil gibt es nicht. Es gab höchstens einen Einzelfall, für den (und nur für den) der BGH es angemessen fand, eine Frist von 5 Tagen vorzusehen. Was in einem bestimmten Fall angemessen ist, ergibt sich aus Abwägung aller in Betracht kommender Umstände. Und da macht es durchaus einen Unterschied, dass der Verkäufer schon vorher gepatzt hat und dass bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen (wenngleich ohne Fristsetzung) verschickt wurden. Ich sage ja gar nicht, dass 3 Tage absolut angemessen sind. Ich meine nur, dass ich persönlich es angesichts der Ereignisse angemessen finde und dass ich mir vorstellen könnte, dass ein damit befasster Richter das genauso sähe. ;)


Und was schlagt ihr nun als weiteres VOrgehen vor?
Wie gesagt: Zunächst mal darüber klar werden, wie es weitergehen soll. Und erst danach, wie man das am besten erreicht.
Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. Rechtsstreit
2. Kein Rechtsstreit, es wird schon alles in Ordnung kommen
3. Das ist mir alles zu viel Stress, ich will doch den Fernseher

Sie sollte sich dafür erstmal überlegen,
a. wie lange sie noch warten will, bevor sie handeln will. Nach der Einleitung klang es aber so, als wäre die Geduld am Ende (in meinen Augen auch verständlich)
b. ob sie es im Ernstfall drauf anlegen will, einen Gerichtsprozess zu führen und
c. ob sich das auch lohnen würde im Hinblick auf Insolvenzgefahr.

Wenn sie danach zu dem Schluss kommt, dass sie jetzt rechtliche Schritte einleiten will und dass sie es auch im Zweifelsfall bis zum Ende durchziehen will, dann kann sie immer noch die Details überlegen (Anwalt oder nicht, außergerichtliches Vorgehen, Mahnbescheid oder direkt Klage usw.).
Wenn sie aber ohnehin meint, dass sie im Zweifelsfall lieber nicht klagen will, dann sollte sie imho das beste aus der Situation machen - sprich entweder weiter darauf warten, dass der Verkäufer sich rührt (Kumas Beitrag ist da ja hoffen); oder halt vom Auflösungsvertrag zurücktreten, mit der Folge dass sie zwar ihr Geld nicht wiederkriegt, aber wohl auch den besseren Fernseher behalten kann.

Gruß Hafish
 
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tja, passiert wenn man auf dem Hinterhof um die Ecke kauft…

lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Wo ist der Unterschied zwischen dem Modell, welches hier bestellt habt und welches euch geliefert wurde?!

solche 3 Tagesfristen sind auch immer wieder lächerlich…
 
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Wo ist der Unterschied zwischen dem Modell, welches hier bestellt habt und welches euch geliefert wurde?!

Das war die erste Frage die ich mir gestellt habe als ich das las. Google ergab da keine besonderen Unterschiede, das 200er scheint einfach die aktuellere Variante des gleichen Modells zu sein. Wahrscheinlich besteht nicht mal nen technischer Unterschied bis auf die Tatsache dass die FW aktualisiert ist und die Nummer geändert wurde oder so :deliver:
 
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Laut meiner Mutter ist die 200 ein Indiz darauf, dass er aus Deutschland ist und der andere nicht - und es könnte da Probleme geben wegen Internet und so :ugly: O-Ton meiner Mum... ("Hab sogar bei Samsung angerufen, hab gelesen dass da Zusatzgeräte nicht gehen können")

Rechtstreit will sie natürlich nicht drauf ankommen lassen, am Liebsten hätte sie das Geld bzw. die 200er Variante :ugly:
 

qwertzasdf1234

Guest
habe mal bei PCKAUF2000 300eurodollar liegen gelassen, Insolvenz.

Ciao Money.
 
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Laut meiner Mutter ist die 200 ein Indiz darauf, dass er aus Deutschland ist und der andere nicht - und es könnte da Probleme geben wegen Internet und so :ugly: O-Ton meiner Mum... ("Hab sogar bei Samsung angerufen, hab gelesen dass da Zusatzgeräte nicht gehen können")

Rechtstreit will sie natürlich nicht drauf ankommen lassen, am Liebsten hätte sie das Geld bzw. die 200er Variante :ugly:

Ok, verrafft, dachte sie hätte den 200er bekommen und den anderen bestellt :deliver:

NEN VORGÄNGERMODELL WÜRDE ICH AUCH NICHT NEHMEN!
sc31.png


Aber ernsthaft, Internetz am TV ist eh meistens Schrott, selbst die beste FW (Panasonic) liefert da eher suboptimale Ergebnisse imho. Am besten nen Rechner an den TV klemmen wenn man wirklich maximalst abinternetzen will.
 
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das Gerät kommt doch so oder so nicht aus Deutschland und ich wette, auch beim anderen Modell ist die Anleitung auch nicht auf deutsch… und welche Zusatzgeräte…

Fernseher läuft doch, oder?! Dann macht euch nicht zum Affen und kauft beim nächsten Mal beim seriösen Händer.

You get what you paid for
 
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Also amazon sagt mir, dass das Modell, was geliefert wurde, 70 Euro teurer ist als das bestellte, sodass sie wirtschaftlichen Gewinn gemacht hat.
 
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Amazon hat den UE37D6000 gar nicht im Angebot 8[
 
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für die Modellbezeichnung würde ich den Leuten schon fast kein Geld geben…

wo liegt denn der Unterschied?! Und LOL 3D-Fernseher - was für ein Dreck
 
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3D Fernseher sind schon ziemlich geil. Wobei ich die von Samsung nicht abschließend beurteilen kann.
 
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3D bringt filmisch überhaupt nichts und verschlechtert im Zweifel das Bild
 
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es ist schon auffallend dorfig

  • 3D-Fernseher
  • Handbuch nicht auf deutsch ist ein Problem - LOL beim TV!
  • bestellt bei irgend nen dubiosen Händler
  • Streitigkeit bei komischer Modellbezeichnung

Unterschicht incoming
 
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  • Handbuch nicht auf deutsch ist ein Problem - LOL beim TV!
Jetzt mal im Ernst, ich komm heute nach Hause, um Weihnachten mit der Familie zu verbringen und das erste was ich tun darf, ist meiner Mutter zu erklären, wie sie die Fernsteuerung vom Blu-ray Player bedienen soll. Ohne Handbuch scheinen Mütter ab 50+ aufgeschmissen zu sein.

Aber deshalb haben die Hersteller ja auch Anleitungen zu liefern. Und in finde grundsätzlich ist es bei einem Gerät, für das man in Deutschland knapp 700 € bezahlen soll, nicht zu viel verlangt, eine deutsche Anleitung beizulegen.
 
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reden wir jetzt vom Blu-Ray Player oder von einem Fernseher?

Vielleicht sollte man die Geräte auch so konstruieren, dass sie einfach zu bedienen sind!
 
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Ich finde einen Blu-Ray Player genauso kinderleicht zu bedienen wie einen Fernseher. Meine Mutter hingegen tut sich mit beidem schwer.

Vielleicht fällt einigen die Bedienung leichter als anderen!
 
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Also ob das Gerät läuft weiß meine Mum nicht, hat ihn noch nicht ausgepackt, wegen Umtausch oder dergleichen... Sie hat jetzt noch ne Frist bis 31.12 gesetzt...
 
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ok, sieht hat da einen unausgepackten Fernseher, weil sie keine Anleitung gefunden hat und sich die Modellnummer minimal unterscheidet…
 
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jetzt würd ich gerne mal das "nicht ausgepackt" definiert haben :confused:

Also meiner Erfahrung ist es bei Fernsehern normalerweise üblich das man 1 großen Karton hat, der halt dick zugeklebt ist und so, wenn man den aufmacht, ist da noch Pappzeug etc das alles stabil hält und der Fernseher in einer "Plastikfolie" (normalerweise aber nicht eingeschweißt), daneben halt Anleitungen/Kabel etc eingeschweißt. Wenn ich aber jetzt den großen Karton aufmache, um zB festzustellen, ob da ne deutsche Anleitung drin ist, ist das Ding doch juristisch gesehen "ausgepackt", oder nicht? Die Tatsache, dass ich den Fernseher nicht aus der Plastikfolie nehme und mir mal hinstelle, dürfte doch völlig irrelevant sein!?
 

YesNoCancel

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es ist generell völlig irrelevant bei einer falschlieferung, die anhand der verpackung nicht einsehbar ist. darüber hinaus gilt ja sowieso das widerrufsrecht mit bestimmungsgerechter ingebrauchnahme.
 
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Ausgepackt war vielleicht falsch definiert... Siet hat ihn aus den Karton genommen, Bedienungsanleitung genommen und festgestellt dass es der falsche ist -> alles wieder eingepackt.

Also ist er "ausgepackt" aber unbenutzt, wenn man es so sagen will - wobei das ja wie YesNoCancel schon sagt eigentlich total irrelevant für den Sachverhalt sein dürfte
 
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ja, auspacken ist irrelevant. aber ihr solltet euch mal nicht so haben! Behaltet den einfach
 

YesNoCancel

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also wenns tatsächlich das vorgängermodell zum preis des aktuellen modells ist, hätte ich damit auch meine probleme. der händler hätte das vorher kurz per email klären können: "hört zu, haben wir nicht. ich schick euch ein vergleichbares (link zum produkt), ist etwas älter aber größer. ok?" und hätte sich damit nen haufen arbeit gespart. aber einfach mal auf gut glück nen anderen artikel raushauen ist im besten fall dämlich.
 
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was erwartest du von so einem Händler? Und wie gesagt, wer sagt, dass dies das Vorgängermodell ist? Die ganzen Modellnummer an den Geräten sind so wirr, da könnte sie, wie Kuma sagt, nur eine Firmware oder irgend ein kleines Bauteil unterscheiden
 
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Ist ja eigentlich auch wurscht, Fakt ist, dass etwas geliefert wurde was so nicht bestellt worden ist.
 
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3D bringt filmisch überhaupt nichts und verschlechtert im Zweifel das Bild
Das ist nicht korrekt, bei den meisten Blu-rays ist die 3D-Version vom Bild her oft noch mal einen Tick besser als die 2D-Variante. Und wenn es richtig eingesetzt wird ist 3D auch ein filmisch geniales Stilmittel, Avatar hat bewiesen wie man dadurch einen Film verbessern kann. Den meisten nachkonvertierten Krempel kann man zwar in der Tat vergessen, aber es gibt durchaus Filme die durch diese Technik aufgewertet werden.
 
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So ein Urteil gibt es nicht. Es gab höchstens einen Einzelfall, für den (und nur für den) der BGH es angemessen fand, eine Frist von 5 Tagen vorzusehen. Was in einem bestimmten Fall angemessen ist, ergibt sich aus Abwägung aller in Betracht kommender Umstände. Und da macht es durchaus einen Unterschied, dass der Verkäufer schon vorher gepatzt hat und dass bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen (wenngleich ohne Fristsetzung) verschickt wurden. Ich sage ja gar nicht, dass 3 Tage absolut angemessen sind. Ich meine nur, dass ich persönlich es angesichts der Ereignisse angemessen finde und dass ich mir vorstellen könnte, dass ein damit befasster Richter das genauso sähe. ;)

kein plan, ob ich mich so beschissen ausdrücke, oder ob du mich (un)absichtlich falsch verstehst, aber letztendlich habe ich nichts anderes gesagt, als du.
 
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