Problem mit der Europawahl

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Moin

Am Sonntag ist Europawahl und ich habe bis heute keine schriftliche Wahlbenachrichtigung bekommen. Also habe ich am Dienstag beim Wahlamt angerufen und Briefwahl beantragt, weil ich am Tag der Europawahl nicht in meinem Wahlkreis bin.
Das Problem ist nur, dass das Schreiben für die Briefwahl heute (Donnerstag) noch nicht im Briefkasten war und vermutlich morgen ankommt. Allerdings bin ich da schon im Urlaub.

Entweder der Brief kommt morgen und mein Mitbewohner füllt den dann aus oder ich geh am Sonntag im anderen Wahlkreis zum Wahllokal und frage nach, ob ich da nicht doch wählen kann. Ich bin zwar nicht auf der Liste, aber vielleicht können die sich ja mit meinem Wahlkreis telefonisch austauschen?!

Kennt sich da jemand aus?
 
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Mit Wahlschein (das was man auch fuer die Briefwahl benötigt) kannst du auch in einem anderen Wahllokal wählen, allerdings nur innerhalb deines Landkreises bzw deiner kreisfreien Stadt.
 
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hab bisher auch nichts erhalten, aber könnte auch sein, dass die Helden das an meine alte Adresse geschickt haben. Who cares
 

Moranthir

GröBaZ
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Stichwort Hilsperson: lass einen anderen für dich wählen.
 

Teegetraenk

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Was für ein Grund nicht zur Europawahl zu gehen Antrax.
 
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europawahl?
größter bullshit
nich wegen europa ansich, aber wo ist der wahlkampf?
was wählt man denn? gesichter statt programme!
ist das n schöhnheitswettbewerb?
na dann gg fdp
lol
 
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piraten keine frage

aber bei mir is auch ncoh nix gekommen :8[:
 
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bei mir ist auch nichts angekommen, aber ich kann auch so zu meinem wahllokal gehen und wählen.

wahlkampf war halt so gut wie nicht vorhanden. werde ich halt die piratenpartei wählen.
 
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Original geschrieben von Moranthir
Stichwort Hilsperson: lass einen anderen für dich wählen.

Für ihn darf niemand wählen (s. §14 BWG). Hilfspersonen sind auch nur unter bestimmten Umständen zulässig, z.B. wenn man wegen einer Behinderung nicht selber ankreuzen kann.

Sein Mitbewohner kann höchstens dafür sorgen, dass der Wahlbrief vor Ende der Frist an entsprechender Stelle eintrifft. das ist aber nicht ein xbeliebiges Wahllokal (oder das in dem man normalerweise wählen gehen würde). Wo es genau hin muss hängt von der Stadt bzw. Gemeinde ab (siehe §66 Absatz 2 BWO hier), das sollte sich aber morgen telefonisch herausbekommen lassen.

Mitbewohner ausfüllen lassen ist unzulässig und ich denke mal nach § 107c StGB strafbar (Neo/Heator?)? Von daher hat sich das mit der Wahl für mamamia erledigt, wenn er abreist bevor die Briefwahlunterlagen bei ihm eintreffen.
 
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ich hab schon gewählt. arrrr

vorsicht, halbwissen: du könntest evtl einem bekannten eine vollmacht geben, für dich wählen zu gehen.
zur letzten wahl war ich auch nicht zu hause, die aufm einwohnermeldeamt meinten, meine mutter könne auch ohne probleme für mich gehen, wenn sie weiss was ich wählen will. naja, hab dann doch briefwahl beantragt. aber so ist das vllt auch nur aufm dorf 8[
 

Yannic

Guest
Es ist schon erstaunlich, dass das Europäische Parlament immer mehr Befugnisse bekommt, aber die Wahlbeteiligung seit 30 Jahren kontinuierlich sinkt. Scheinbar ist die Politik zu unfähig, den Menschen die Europapolitik vernünftig zu erklären.

Zu dem Artikel aus der Wirtschaftswoche: Um fair zu sein muss man sagen, dass SPD, DIE LINKE (die in dem Artikel gar nicht erwähnt wird) und die Grünen noch mehr Inhalte auf ihren Plakaten haben als CDU und FDP. War doch ziemlich enttäuscht als ich die CDU Plakate gesehen habe. Habe mir dann auch das Wahlprogramm der CDU durchgelesen, welches ich aber nicht so beeindruckend fand. Naja, werde trotzdem Union wählen.
 

Antrax4

Guest
Schauen Sie sich einfach mal an, wer für die Europawahl kandidiert, und zwar parteiübergreifend. Leuter Leute, von denen Sie a) noch nie was gehört haben, b) lange nichts mehr gehört haben oder c) nie wieder etwas hören werden. Es sind, mit wenigen Ausnahmen, Politiker, die von ihren Parteien nicht für ihre Leistungen sondern für langjährige Treue belohnt werden, die auf Hartz 4 bis 1o angewiesen wären, wenn sie nicht nach Brüssel entsorgt würden.
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/eten_genieten_8/

:8[: traurig, aber war.
 
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Original geschrieben von PivoUser_R7

Oder es sind großteils ganz normale Politiker, die nur nicht dieselbe mediale Aufmerksamkeit bekommen.

Genau, leider entkräftigt das jeglichen Abwertenden Kommentar über die Kandidaten in keinster Weise, wenn mans sich flüchtig anschaut isses die Wahl zwischen Pest und Cholera, wenn man sich dann richtig informiert die zwischen Aids Und Krebs mit Metastasen.
 
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Original geschrieben von Carnac


Für ihn darf niemand wählen (s. §14 BWG). Hilfspersonen sind auch nur unter bestimmten Umständen zulässig, z.B. wenn man wegen einer Behinderung nicht selber ankreuzen kann.

Sein Mitbewohner kann höchstens dafür sorgen, dass der Wahlbrief vor Ende der Frist an entsprechender Stelle eintrifft. das ist aber nicht ein xbeliebiges Wahllokal (oder das in dem man normalerweise wählen gehen würde). Wo es genau hin muss hängt von der Stadt bzw. Gemeinde ab (siehe §66 Absatz 2 BWO hier), das sollte sich aber morgen telefonisch herausbekommen lassen.

Mitbewohner ausfüllen lassen ist unzulässig und ich denke mal nach § 107c StGB strafbar (Neo/Heator?)? Von daher hat sich das mit der Wahl für mamamia erledigt, wenn er abreist bevor die Briefwahlunterlagen bei ihm eintreffen.

Rein strafrechtlich sehe ich da keine probleme. §107c passt hier nicht weil der Schutzzweck des Norm das Wahlgeheimnis ist. Da der mitbewohner aber weiß was er wählt bzw sogar von ihm angewiesen wird etwas bestimmes zu wählen, fehlt es ihm an der absicht sich Kentniss davon verschaffen zu wollen, wie jemand gewählt hat.
Auch Urkundenfälschung scheidet hier aus, solange der mitbewohner mit seiner befugnis handelt.

Aber gut möglich dass die Stimmabgabe wegen verstoß gegen 14 BWG nichtig ist. Andererseits lässt sich auch argumentieren dass mit persönlich gemeint ist, dass niemand sein wahlrecht abtreten darf. Praktisch spielt das aber keine rolle, weil die Unterschriften auf den briefwahlunterlagen nicht abgeglichen werden.
 
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Original geschrieben von Moranthir

oder er macht es einfach und gut ist? was spricht denn praktisch dagegen?

#2
Es kann doch sowieso niemand merken.
Oder wähl halt einfach gar nicht. Eine Stimme macht doch sowieso keinen Unterschied. Wählen ist nutzlos.
 
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Gefahr rechtlich belangt zu werden sehe ich auch nicht, die Handschrift bzw. Unterschrift wird ja nicht kontrolliert, wäre auch reichlich schwierig.
Original geschrieben von Greg
Auch Urkundenfälschung scheidet hier aus, solange der mitbewohner mit seiner befugnis handelt.
Wahlscheine müssen bei der Briefwahl mit einer Versicherung an Eides Statt unterschrieben werden, dass der Stimmzettel persönlich (bzw. von einer Hilfsperson, aber das geht nur wenn der Wähler Analphabet oder durch Behinderung zu stark eingeschränkt ist) ausgefüllt wurde.

Nehmen wir nun also an mamamia fährt in den Urlaub bevor der Brief mit Wahlschein & Stimmzettel bei ihm eintrifft. Sein Mitbewohner füllt ihn aus und unterschreibt die Versicherung an Eides Statt. Wäre das dann nicht Urkundenfälschung? Oder nur §156 StGB? (oder beides?)
 

Spavvn

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So schaffen wir die 40% Wahlbeteiligung!!!11
 
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Original geschrieben von Carnac
Gefahr rechtlich belangt zu werden sehe ich auch nicht, die Handschrift bzw. Unterschrift wird ja nicht kontrolliert, wäre auch reichlich schwierig.
Wahlscheine müssen bei der Briefwahl mit einer Versicherung an Eides Statt unterschrieben werden, dass der Stimmzettel persönlich (bzw. von einer Hilfsperson, aber das geht nur wenn der Wähler Analphabet oder durch Behinderung zu stark eingeschränkt ist) ausgefüllt wurde.

Nehmen wir nun also an mamamia fährt in den Urlaub bevor der Brief mit Wahlschein & Stimmzettel bei ihm eintrifft. Sein Mitbewohner füllt ihn aus und unterschreibt die Versicherung an Eides Statt. Wäre das dann nicht Urkundenfälschung? Oder nur §156 StGB? (oder beides?)

ok, das wusste ich nicht. Dann ist es doch recht deutlich, dass mit persönlich auch tatsächlich eigenhändig gemeint ist.
In dem Fall liegt sowohl Urkundenfälschung vor, da der mitbewohner ihn gerade nicht vertreten darf. Der mitbewohner macht sich hier als Täter der Urkundenfälschung strafbar und mamamia wegen anstifftung dazu. §156 ist auch verwirklicht, steht zu der Urkundenfälschung in Tateinheit.
 
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