Politik: Exekutive - Legislative

Seemann3

Musik & Film Forum
Mitglied seit
26.02.2005
Beiträge
1.109
Reaktionen
0
Hab mich jetzt nicht in das Thema eingearbeitet, deshalb frag ich einfach mal nach. Ist das so, dass unsere Bundesregierung immer mehr Befugnisse kriegt, und daher nicht mehr nur ausführendes Organ ist, sondern vermehrt durch irgendwelche Regierungsbeschlüsse Gesetze und Richtlinien die Gesetzeslage mitbestimmt?
Wie ist das mit Fraktionkungelei, wenn man im Bundestag gegen seinen Chef stimmt, ist das doch nicht gut für weitere Pöstchen und wichtige Aufgaben. Da winkt man dann die Sachen doch dann lieber durch.
3. Punkt den ich aufgearbeitet haben möchte, wäre dieses Demokratiedefizit in der EU. Da werden ja die Regierungschefs plötzlich ja auch zu Gesetzgebern, hat man da irgendwie was gegen getan bzw. kann man da was tun?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ist das so, dass unsere Bundesregierung immer mehr Befugnisse kriegt, und daher nicht mehr nur ausführendes Organ ist, sondern vermehrt durch irgendwelche Regierungsbeschlüsse Gesetze und Richtlinien die Gesetzeslage mitbestimmt?

oh man du hast dich also "eingearbeitet" und findest es befremdlich, dass die REGIERUNG(!) ich wiederhole: die REGIERUNG, gesetze erlässt?
wessen "ausführendes" organ sollte die regierung denn sein. und was meinst du wie eine REGIERUNG regiert? :facepalm:

hier ein GANZ kurzer crashkurs:

Legislative: gesetzegbende gewalt. zuständig für die überwachung der exekutive und judikative und für beratung und verabschiedung von gesetzen. bei uns wäre dies auf bundesebene der bundestag. du siehst, wenn die REGIERUNG (!) gesetze einbringt, dann erfüllt sie damit ihre ureigenste pflicht als teil der legislative.

Exekutive: das ausführende organ. zuständig für die umsetzung der gesetze und richtlinien der legislative. zur exekutive gehören behörden, verwaltung, finanzamt, polizei usw.

judikative: rechtssprechung. gerichte.

also bei dir ist da was ganz gehörig durcheinandergelaufen, du hälst die bundesregierung für ein organ der exekutive und hast diese nochmals mit der legislative durcheinandergebracht. wenn ich dein lehrer wäre gäbs dafür ne glatte 6. nochmal hinsetzen und nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mitglied seit
17.05.2006
Beiträge
11.492
Reaktionen
0
oh man du hast dich also "eingearbeitet" und findest es befremdlich, dass die REGIERUNG(!) ich wiederhole: die REGIERUNG, gesetze erlässt?

setz dich am besten nochmal hin und "arbeite" dich nochmal ein.
wessen "ausführendes" organ sollte die regierung denn sein. und was meinst du wie eine REGIERUNG regiert? :facepalm:

Hab mich jetzt nicht in das Thema eingearbeitet

:bored:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
huch ok :faceplam: @ me.

trotzdem. sowas ist allgemeinbildung. sollte der TE älter sein als 16 ist es peinlich peinlich peinlich hoch 3 sowas nicht zu wissen. das sind die einfachsten prinzipien unseres staates.
 
Mitglied seit
17.05.2006
Beiträge
11.492
Reaktionen
0
ich weiß nur ehrlichgesagt nicht genau worauf der te hinauswill aber er hätte schon nicht unrecht denn die regierungen haben nur peripher etwas mit der gesetzgebung zu tun. und jo das is eigentlich allgemeinbildung.

zum gesetze verabschieden ist immernoch der bundestag da
 

Seemann3

Musik & Film Forum
Mitglied seit
26.02.2005
Beiträge
1.109
Reaktionen
0
@ Heator

Hör mal auf mich zu beleidigen.
Ich weiß nicht wo du zur Schule gegangen bist, aber die Regierung ist Exekutive. Innenminister ist Chef der Polizei; Exekutive.
Du hast mich kurz verunsichert, aber wikipdias 1. Satz bei Bundersregierung:
"Die Deutsche Bundesregierung ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit die Exekutivgewalt des Bundes aus."
Und alle lassen deine Aussagen so stehene, also wenn hier keiner Ahnung hat, dann können wir das auch lassen und den Thread schließen. Auf OT-Niveau hab ich echt kein Bock, muss ich mich wohl echt mal selbst damit auseinandersetzen.
 
Mitglied seit
25.03.2001
Beiträge
3.671
Reaktionen
1
Ich bin jetzt schon etwas aus der Materie raus, weil meine Ausbildung schon ein paar Jahre her ist, aber mir ist auch so, dass (u.a.) die Regierung Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringt, der Bundestag entscheidet und dieser die Regierung bzw. weitere Exekutivorgane mit der Durchführung dieser Gesetze betraut (vereinfacht ausgedrückt).

Bewege mich da jetzt aber auf ziemlich dünnen Eis, weil das echt schon etwas länger her ist...
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
@ Heator

Hör mal auf mich zu beleidigen.
Ich weiß nicht wo du zur Schule gegangen bist, aber die Regierung ist Exekutive. Innenminister ist Chef der Polizei; Exekutive.
Du hast mich kurz verunsichert, aber wikipdias 1. Satz bei Bundersregierung:
"Die Deutsche Bundesregierung ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit die Exekutivgewalt des Bundes aus."
Und alle lassen deine Aussagen so stehene, also wenn hier keiner Ahnung hat, dann können wir das auch lassen und den Thread schließen. Auf OT-Niveau hab ich echt kein Bock, muss ich mich wohl echt mal selbst damit auseinandersetzen.


"Die Deutsche Bundesregierung" ist ein sehr weiter und schwammiger Begriff. Je nach dem was man da alles mit reinzählt stimmt diese Aussage dann auch. Dennoch hat Heator mit seiner Aussage recht.

Bundestag und Bundesrat bilden die Legislative also die Gesetzgebung
Die ganzen Verwaltungen des Bundes die Polizei etc setzen diese Gesetze durch und werden auf Wikipedia wohl mit zur "Bundesregierung" gezählt was ja eigentlich netmal falsch ist.

Die Gerichte insbesondere das Bundesverfassungsgericht bilden die Judikative.

Hier noch ein Link zu verifizierung der etwas glaubwürdiger sein dürfte als Wikipedia. http://politik-gesellschaft-deutschland.suite101.de/article.cfm/legislative_exekutive_judikative
 

shaoling

Guest
Heator hat mit seiner Aussage nicht recht, sondern gewaltigen Bullshit gelabert.

Die Regierung steht in der klassischen Gewaltenteilung immer an der Spitze der Exekutive.

Und es ist urpeinlich, das zum einen als Jura-Student nicht zu wissen und sich mit seinem Quark dann auch noch so aufzublasen.
 
Mitglied seit
25.03.2001
Beiträge
3.671
Reaktionen
1
Da muss ich Shao mal zustimmen. Besonders im Hinblick auf die fast schon inflationär auftretenden Beleidigungen der anderen user.
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Heator hat mit seiner Aussage nicht recht, sondern gewaltigen Bullshit gelabert.

Die Regierung steht in der klassischen Gewaltenteilung immer an der Spitze der Exekutive.

Und es ist urpeinlich, das zum einen als Jura-Student nicht zu wissen und sich mit seinem Quark dann auch noch so aufzublasen.


Legislative: gesetzegbende gewalt. zuständig für die überwachung der exekutive und judikative und für beratung und verabschiedung von gesetzen. bei uns wäre dies auf bundesebene der bundestag. du siehst, wenn die REGIERUNG (!) gesetze einbringt, dann erfüllt sie damit ihre ureigenste pflicht als teil der legislative.

Ich seh da keinerlei widerspruch. Auch von den Organen her die er jeweils genannt hat ist seine Aussage zutreffend. Ok, er hat nich explizit erwähnt das der Bundestag in der Hierarchie über der Polizei steht aber das sollte sich eigentlich jedem selbst erschließen oO

/edit das Heators Verhalten hier meist zum abkotzen ist steht auf nem anderen Blatt...
 
Mitglied seit
25.03.2001
Beiträge
3.671
Reaktionen
1
Ich seh da keinerlei widerspruch. Auch von den Organen her die er jeweils genannt hat ist seine Aussage zutreffend. Ok, er hat nich explizit erwähnt das der Bundestag in der Hierarchie über der Polizei steht aber das sollte sich eigentlich jedem selbst erschließen oO

/edit das Heators Verhalten hier meist zum abkotzen ist steht auf nem anderen Blatt...



also bei dir ist da was ganz gehörig durcheinandergelaufen, du hälst die bundesregierung für ein organ der exekutive und hast diese nochmals mit der legislative durcheinandergebracht. wenn ich dein lehrer wäre gäbs dafür ne glatte 6. nochmal hinsetzen und nachlesen.



Du solltest schon komplett zitieren...
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Du solltest schon komplett zitieren...


Die Bundesregierung bzw der Bundestag/rat ist auch kein "Organ" der Exukutive. Er ist ihr logischerweise vorgeschaltet und steht in der Hierarchie über den Organen der Exekutive sprich Polizei, Staatsanwalt usw, aber er ist selbst kein Organ von ihr. Er setzt die Gesetze ja auch nicht durch, sondern erlässt sie nur.

Das er an der Spitze der Exekutive stehen muss ist ja wie schon gesagt völlig logisch, man muss gesetze erstmal erlassen bevor man sie durchsetzt, andersrum macht das wenig Sinn.
 

shaoling

Guest
Klartext: Staatsregierungen sind im Gewaltenteilungsmodell immer der Exekutive zugeordnet. Du vermischst hier unzulässig Bundesregierung und Parlament.
Das sind zwei verschiedene Organe, die nach dem Modell zwei verschiedenen Gewalten angehören.

Sonst wäre ja die Kritik gegenstandslos, dass z.B. die EU die Gewaltenteilung unterminiert, weil die Staatsregierungen legislative Kompetenzen übernehmen.
Ebenso gibt es Menschen, die eine Anmaßung von Exekutivgewalt in Deutschland sehen. Dass z.B. der Bundestag durch den Fraktionszwang de facto der Bundesregierung untersteht und der Bundesrat als legislatives Organ ohnehin allein aus exekutiven Organen zusammengesetzt ist, ist vom Standpunkt der Gewaltenteilung aus problematisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

haviii

Guest
Heator hat mit seiner Aussage nicht recht, sondern gewaltigen Bullshit gelabert.

Die Regierung steht in der klassischen Gewaltenteilung immer an der Spitze der Exekutive.

Und es ist urpeinlich, das zum einen als Jura-Student nicht zu wissen und sich mit seinem Quark dann auch noch so aufzublasen.

Powerraute von einem Politologen, M.A.


:newbie:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Klartext: Staatsregierungen sind im Gewaltenteilungsmodell immer der Exekutive zugeordnet. Du vermischst hier unzulässig Bundesregierung und Parlament.

erstens ( ich bezieh das mal auf mich) habe ich doch explizit vom bundestag gesprochen. bundestag und bundesrat sind organe der legislative. die bundesregierung ist teil des parlaments und somit auch teil der legislative.
die verabschiedung von gesetzen ist ebenfalls ein akt der legislative.

deine kritik ist aber in sofern berechtigt, dass ich nicht differenziert habe zwischen der legislativen tätigkeit der regierung als teil des bundestag und exekutive tätigkeit als vorstehende gewalt der verwaltung, verfassungsschutz usw.

deine "klare trennung" entspricht aber nicht der realität, weil eine regierung nunmal auch teil des parlaments ist.

der bundesrat ist ebenfalls ein beispiel für die durchbrechung der gewaltenteilung weil er durch die länderexekutiven gestellt wird aber legislative aufgaben inne hat. also so eindeutig wie du hier tust ist das ganze nicht aber ich habe den threadersteller in der tat komplett missverstanden, daher mea culpa an dieser stelle
PS: ich seh grad du hast das ja selbst geschrieben. in sofern sehe in an der grundsätzlichen aussage nichts falsches, die bundesregierung ist nunmal teil des parlaments, obwohl sie ordinär natürlich vorstehendes organ der exekutive ist.

diese antwort habe ich aus diesem grunde gegeben:
Ist das so, dass unsere Bundesregierung immer mehr Befugnisse kriegt, und daher nicht mehr nur ausführendes Organ ist, sondern vermehrt durch irgendwelche Regierungsbeschlüsse Gesetze und Richtlinien die Gesetzeslage mitbestimmt?

diese frage ist nunmal verwunderlich, weil es doch absolut eindeutig ist, dass die bundesregierung als teil des parlaments natürlich legeslative aufgaben mitträgt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Seemann3

Musik & Film Forum
Mitglied seit
26.02.2005
Beiträge
1.109
Reaktionen
0
Warum ist es denn absolut eindeutig, dass die Bundesregierung ein Teil des Parlaments ist? Weil die Minister in ihrem Wahlkreis gewählt worden? Oder weil die Kanzlerin auch zufällig Parteichefin ist? In meinem Weltbild sind das 2 total unterschiedliche Organe, wobei das eine das andere ernennt und kontrolliert. Und nicht irgendwie Mischmasch. Aber irgendwie sprech ich dir Heator die Kompetenz ab. Mich interessiert das grad aber wirklich, leider sind die Bücher über die Thematik derbe langweilig.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
na weil minister auch mitglieder des bundestages sein können ( aber nicht müssen ). somit sind sie auch an der legeslative beteiligt.
die theoretische klare trennung zwischen den drei gewalten ist nunmal in der realität nicht immer gegeben, weil auch kaum möglich oder wünschenswert.
 

shaoling

Guest
diese frage ist nunmal verwunderlich, weil es doch absolut eindeutig ist, dass die bundesregierung als teil des parlaments natürlich legeslative aufgaben mitträgt.
Diese Frage ist kein bisschen verwunderlich, weil die Bundesregierung ihre Gesetzesentwürfe als Bundesregierung und nicht als Teil des Bundestags einbringt. Dass in der Regel alle Regierungsmitglieder in Personalunion gleichzeitig Mitglieder des Bundestags und somit selbst abstimmungsberechtigt sind, hat damit nichts zu tun.
Die Bundesregierung ist ein vom Bundestag verschiedenes exekutives Organ.

Und wieviel Gewaltenteilung praktisch wünschenswert ist, soll hier ja gerade diskutiert werden. Insofern danken wir Heator dem Allwissenden dafür, dass er jetzt für uns entschieden hat, dass das alles richtig läuft. Aber ein konstruktiver Beitrag ist das noch nicht.

Es entspricht derselben Logik, als wenn ich kritisierte, dass Diktatoren die Staatsgewalt unbeschränkt ausüben und du antworten würdest: "Gewaltenteilung und Mitbestimmung sind in einer Diktatur nicht gegeben, weil auch kaum möglich oder wünschenswert."
 

haviii

Guest
Das in unserer speziellen Demokratieform die Regierung manchmal ordentlicher Teil des Parlaments ist, bedeutet nicht, dass dies überall so ist.

Es gibt auch genug Kabinettsmitglieder die keine MdBs sind.

Somit ist Heators Geschreibe vollkommener Quatsch.
 

uLti_inaktiv

Guest
Zu dem Ausgangsposting:

1) Ist das so, dass unsere Bundesregierung immer mehr Befugnisse kriegt, und daher nicht mehr nur ausführendes Organ ist, sondern vermehrt durch irgendwelche Regierungsbeschlüsse Gesetze und Richtlinien die Gesetzeslage mitbestimmt?

Nein. Über Gesetze entscheidet das Parlament. Richtlinien sind europäische Rechtsakte und werden in Deutschland lediglich umgesetzt, worüber wiederum das Parlament entscheidet. Was Du vielleicht ansprechen willst, ist, dass viele Gesetze so kompliziert sind, dass im Parlament keiner mehr versteht, worum es geht und deshalb der faktische Einfluss der Ministerien nicht zu unterschätzen ist. Das ist aber ein Bildungsproblem der Abgeordneten und kein genuin staatstheoretisches.

2) Wie ist das mit Fraktionkungelei, wenn man im Bundestag gegen seinen Chef stimmt, ist das doch nicht gut für weitere Pöstchen und wichtige Aufgaben. Da winkt man dann die Sachen doch dann lieber durch.

Das hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um die Frage, ob Fraktionszwang die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Mandats ausschließt. Das ist meiner Meinung nach zu verneinen, da letztlich der Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet ist und deshalb entscheiden kann, wie er will. Die Kompetenz liegt bei ihm, auch wenn es faktisch oft aus Praktikabilitätsgründen anders sein muss, da Demokratie nur über den Kompromiss funktioniert.

3) Demokratiedefizit in der EU. Da werden ja die Regierungschefs plötzlich ja auch zu Gesetzgebern, hat man da irgendwie was gegen getan bzw. kann man da was tun?

In der EU gibt es kein Demokratiedefizit, sondern ein Verständnisdefizit seitens der Bürger. Alle wichtigen Rechtsakte in der EU werden im sog. Mitentscheidungsverfahren erlassen. In diesem Verfahren ist der Erlass eines Rechtsaktes ohne Zustimmung zumindest einiger Parlamentarier im Vermittlungsausschuss undenkbar. Das bedeutet, dass das Parlament an nahezu allen Entscheidungen beteiligt ist. Das Parlament ist durch die Europawahl legitimiert. Ob es allerdings bei der Europawahl ein Demokratiedefizit gibt, was mit dem Verständnisdefizit korreliert und im Ergebnis ein philosophisches Problem ist, mag im Hinblick auf die Gewaltenteilung dahingestellt bleiben.

judikative: rechtssprechung. gerichte.

also bei dir ist da was ganz gehörig durcheinandergelaufen, du hälst die bundesregierung für ein organ der exekutive und hast diese nochmals mit der legislative durcheinandergebracht. wenn ich dein lehrer wäre gäbs dafür ne glatte 6. nochmal hinsetzen und nachlesen.

Wenn ich Dein Professor wäre, würdest Du für ein so rotzdummes Posting hochkant aus meinem Lehrstuhlteam fliegen. Als Jurastudent könnte man zumindest wissen, dass die Regierung als Gubernative zuerst Exekutive ist. Und ob nun die Regierungsmitglieder in Personalunion auch Teil des Parlaments sind? Natürlich. Aber das ändert überhaupt nichts daran, dass die Gubernative glasklar zur Exekutive zu zählen ist und dieser sogar vorsteht. Und als kleine Randnotiz: Wenn man schon als Besserwisser auftritt, dann sollte man wenigstens Wörter wie "Rechtsprechung" korrekt schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben