Zu dem Ausgangsposting:
1) Ist das so, dass unsere Bundesregierung immer mehr Befugnisse kriegt, und daher nicht mehr nur ausführendes Organ ist, sondern vermehrt durch irgendwelche Regierungsbeschlüsse Gesetze und Richtlinien die Gesetzeslage mitbestimmt?
Nein. Über Gesetze entscheidet das Parlament. Richtlinien sind europäische Rechtsakte und werden in Deutschland lediglich umgesetzt, worüber wiederum das Parlament entscheidet. Was Du vielleicht ansprechen willst, ist, dass viele Gesetze so kompliziert sind, dass im Parlament keiner mehr versteht, worum es geht und deshalb der faktische Einfluss der Ministerien nicht zu unterschätzen ist. Das ist aber ein Bildungsproblem der Abgeordneten und kein genuin staatstheoretisches.
2) Wie ist das mit Fraktionkungelei, wenn man im Bundestag gegen seinen Chef stimmt, ist das doch nicht gut für weitere Pöstchen und wichtige Aufgaben. Da winkt man dann die Sachen doch dann lieber durch.
Das hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um die Frage, ob Fraktionszwang die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Mandats ausschließt. Das ist meiner Meinung nach zu verneinen, da letztlich der Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet ist und deshalb entscheiden kann, wie er will. Die Kompetenz liegt bei ihm, auch wenn es faktisch oft aus Praktikabilitätsgründen anders sein muss, da Demokratie nur über den Kompromiss funktioniert.
3) Demokratiedefizit in der EU. Da werden ja die Regierungschefs plötzlich ja auch zu Gesetzgebern, hat man da irgendwie was gegen getan bzw. kann man da was tun?
In der EU gibt es kein Demokratiedefizit, sondern ein Verständnisdefizit seitens der Bürger. Alle wichtigen Rechtsakte in der EU werden im sog. Mitentscheidungsverfahren erlassen. In diesem Verfahren ist der Erlass eines Rechtsaktes ohne Zustimmung zumindest einiger Parlamentarier im Vermittlungsausschuss undenkbar. Das bedeutet, dass das Parlament an nahezu allen Entscheidungen beteiligt ist. Das Parlament ist durch die Europawahl legitimiert. Ob es allerdings bei der Europawahl ein Demokratiedefizit gibt, was mit dem Verständnisdefizit korreliert und im Ergebnis ein philosophisches Problem ist, mag im Hinblick auf die Gewaltenteilung dahingestellt bleiben.
judikative: rechtssprechung. gerichte.
also bei dir ist da was ganz gehörig durcheinandergelaufen, du hälst die bundesregierung für ein organ der exekutive und hast diese nochmals mit der legislative durcheinandergebracht. wenn ich dein lehrer wäre gäbs dafür ne glatte 6. nochmal hinsetzen und nachlesen.
Wenn ich Dein Professor wäre, würdest Du für ein so rotzdummes Posting hochkant aus meinem Lehrstuhlteam fliegen. Als Jurastudent könnte man zumindest wissen, dass die Regierung als Gubernative zuerst Exekutive ist. Und ob nun die Regierungsmitglieder in Personalunion auch Teil des Parlaments sind? Natürlich. Aber das ändert überhaupt nichts daran, dass die Gubernative glasklar zur Exekutive zu zählen ist und dieser sogar vorsteht. Und als kleine Randnotiz: Wenn man schon als Besserwisser auftritt, dann sollte man wenigstens Wörter wie "Rechtsprechung" korrekt schreiben.