photorechtsfrage

bwfan

Guest
mal ganz hypothetisch und wohl leicht zu beantworten, nur mir fiel es vorhin unter der dusche ein.

wenn ein anderer von mir ein photo macht und ich es ihm erlaubt habe, ich dieses photo nehme und irgendwo für werbezwecke oder sonstwas benutze und er mich verklagt weil es ja eigentlich sein photo ist.
wie schauts da aus? darf ich das photo nutzen?
 
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nein

Du brauchst vom Urheber eine Nutzungserlaubnis. Andererseits braucht auch der Fotograf die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Bildes, weil du das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KunstUrhG) hast (Einschränkungen durch § 23 KunstUrhG). Dies schließt aber nur ein, dass du mit einer Verwendung des Bildes durch den Fotografen einverstanden sein musst. Selbst verwenden darfst du es unter Berufung auf eben dieses Recht nicht.

Die Parteien können in einem sogenannten "Modelrelease" die vereinbarten Rechte absichern.

Wenn das Bild nicht die Schöpfungshöhe erreicht, um als "Werk" (§ 2 UrhG) im Sinne des Urhebergesetzes zu gelten, handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk sondern lediglich um ein Lichtbild. Dieses ist als solches allerdings auch geschützt (§ 72 UrhG).
 
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Meenz am Roi
Original geschrieben von SkyHawK
nein

Du brauchst vom Urheber eine Nutzungserlaubnis. Andererseits braucht auch der Fotograf die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Bildes, weil du das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KunstUrhG) hast (Einschränkungen durch § 23 KunstUrhG). Dies schließt aber nur ein, dass du mit einer Verwendung des Bildes durch den Fotografen einverstanden sein musst. Selbst verwenden darfst du es unter Berufung auf eben dieses Recht nicht.

Die Parteien können in einem sogenannten "Modelrelease" die vereinbarten Rechte absichern.

Wenn das Bild nicht die Schöpfungshöhe erreicht, um als "Werk" (§ 2 UrhG) im Sinne des Urhebergesetzes zu gelten, handelt es sich nicht um ein Lichtbildwerk sondern lediglich um ein Lichtbild. Dieses ist als solches allerdings auch geschützt (§ 72 UrhG).
Ich erlaube mir den Ausruf "Alter Schwede!".
 
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