Stroke Unit
Guest
Gestern kam ein Brief:
"Sehr geehrter Herr bla bla...
Gegen sie besteht folgende GEldforderung, die ich im Verwaltungszwangsverfahren einzuziehen habe.
bla bla
56,65 EUR
bla bla
Ich fordere sie hiermit auf, den Gesamtbetrag in meiner nächsten Sprechstunde zu zahlen."
All das wegen einer Geldbuße durch einen Strafzettel von 5,00 € im Dezember. Nun werdet ihr sagen: "Wenn du deinen Scheiß nicht bezahlst, hast du eben Pech."
So einfach ist das aber leider nicht. Fakt ist: Ich hatte diesen Starfzettel nicht am Auto hängen, ich erhielt keinen Brief, ich erhielt keine Mahnung.
Denn der Strafzettel wurde am 5.12.2006 ausgestellt, ich zog aber am 28.11. in eine neue Wohnung um und meldete mich auch direkt an diesem Tage im Einwohnermeldeamt um. (Den Schein habe ich hier.)
Nun meine Frage: Wenn ich doch nachweisen kann, dass ich umgezog und mich sofort umgemeldet hatte - ist es nun mein Problem, wenn doch die Stadt unfähig ist, an meine aktuelle Adresse einen Brief zu schicken? Es kam übrigens auch kein Brief in die alte Wohnung, daher nehme ich an, die Mahnungen werden als "unbekannt verzogen" an die Stadt zurückgegangen sein.
Und überhaupt, jetzt wo es um eine "PfÄnDunGsaNküNdiGunG" geht ist die neue Adresse natürlich _SOFORT_ verfügbar.
Eure Meinung: Habe ich eine Chance mit meiner Ummeldebestätigung?
"Sehr geehrter Herr bla bla...
Gegen sie besteht folgende GEldforderung, die ich im Verwaltungszwangsverfahren einzuziehen habe.
bla bla
56,65 EUR
bla bla
Ich fordere sie hiermit auf, den Gesamtbetrag in meiner nächsten Sprechstunde zu zahlen."
All das wegen einer Geldbuße durch einen Strafzettel von 5,00 € im Dezember. Nun werdet ihr sagen: "Wenn du deinen Scheiß nicht bezahlst, hast du eben Pech."
So einfach ist das aber leider nicht. Fakt ist: Ich hatte diesen Starfzettel nicht am Auto hängen, ich erhielt keinen Brief, ich erhielt keine Mahnung.
Denn der Strafzettel wurde am 5.12.2006 ausgestellt, ich zog aber am 28.11. in eine neue Wohnung um und meldete mich auch direkt an diesem Tage im Einwohnermeldeamt um. (Den Schein habe ich hier.)
Nun meine Frage: Wenn ich doch nachweisen kann, dass ich umgezog und mich sofort umgemeldet hatte - ist es nun mein Problem, wenn doch die Stadt unfähig ist, an meine aktuelle Adresse einen Brief zu schicken? Es kam übrigens auch kein Brief in die alte Wohnung, daher nehme ich an, die Mahnungen werden als "unbekannt verzogen" an die Stadt zurückgegangen sein.
Und überhaupt, jetzt wo es um eine "PfÄnDunGsaNküNdiGunG" geht ist die neue Adresse natürlich _SOFORT_ verfügbar.
Eure Meinung: Habe ich eine Chance mit meiner Ummeldebestätigung?