Pfändungsankündigung - Das ist ja wohl ein Witz

Stroke Unit

Guest
Gestern kam ein Brief:

"Sehr geehrter Herr bla bla...

Gegen sie besteht folgende GEldforderung, die ich im Verwaltungszwangsverfahren einzuziehen habe.

bla bla

56,65 EUR

bla bla

Ich fordere sie hiermit auf, den Gesamtbetrag in meiner nächsten Sprechstunde zu zahlen."


All das wegen einer Geldbuße durch einen Strafzettel von 5,00 € im Dezember. Nun werdet ihr sagen: "Wenn du deinen Scheiß nicht bezahlst, hast du eben Pech."

So einfach ist das aber leider nicht. Fakt ist: Ich hatte diesen Starfzettel nicht am Auto hängen, ich erhielt keinen Brief, ich erhielt keine Mahnung.

Denn der Strafzettel wurde am 5.12.2006 ausgestellt, ich zog aber am 28.11. in eine neue Wohnung um und meldete mich auch direkt an diesem Tage im Einwohnermeldeamt um. (Den Schein habe ich hier.)

Nun meine Frage: Wenn ich doch nachweisen kann, dass ich umgezog und mich sofort umgemeldet hatte - ist es nun mein Problem, wenn doch die Stadt unfähig ist, an meine aktuelle Adresse einen Brief zu schicken? Es kam übrigens auch kein Brief in die alte Wohnung, daher nehme ich an, die Mahnungen werden als "unbekannt verzogen" an die Stadt zurückgegangen sein.

Und überhaupt, jetzt wo es um eine "PfÄnDunGsaNküNdiGunG" geht ist die neue Adresse natürlich _SOFORT_ verfügbar.

Eure Meinung: Habe ich eine Chance mit meiner Ummeldebestätigung?
 
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Stgt
Leg einspruch ein.

Begruende diesen, dann wirst sehen, ob du Erfolg hast.

Was ich mich frage:

1. Nachsendeantrag der dt. Post hast gestellt?

2. Wenn die Post nicht zugestellt werden kann, geht diese ja zurueck an den Absender. In diesem Fall ist ja die Adresse der Behoerde normal ersichtlich --> muessten ja den Brief wieder zurueck bekommen, und somit handeln und sich Gedanken machen.


Wenn Fall 2, waere das ne große Frechheit, dass sie dann die ankuendigung aber doch per Einschreiben verschicken oO

Probs mit Biefkasten o.ae. hast ned?
 

Stroke Unit

Guest
Nachsendeantrag habe ich nicht gestellt, da ich mich eigenstaändig in stundenlanger Arbeit selbst überall auf der Welt (;)) umgemeldet habe - mit Erfolg, es kam kein einziger Brief an die alte Adresse. Selbst wenn - ich hätte Briefe auch an der alten Adresse empfangen können (zumindest zeitweise).

Und per Einschreiben wurde nichts verschickt. Sorry, aber ich denke solche Sachen sollte man per Einschreiben abschicken!
 
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Ein 5€-Bußgeldbescheid per Einschreiben verschicken? Das macht mal gar keinen Sinn.
 

Stroke Unit

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Original geschrieben von (nSK)MalagaNt
Ein 5€-Bußgeldbescheid per Einschreiben verschicken? Das macht mal gar keinen Sinn.

Aber evtl macht es bei einer Pfändungsankündigung Sinn?!
 
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Original geschrieben von Stroke Unit
Nun meine Frage: Wenn ich doch nachweisen kann, dass ich umgezog und mich sofort umgemeldet hatte - ist es nun mein Problem, wenn doch die Stadt unfähig ist, an meine aktuelle Adresse einen Brief zu schicken? Es kam übrigens auch kein Brief in die alte Wohnung, daher nehme ich an, die Mahnungen werden als "unbekannt verzogen" an die Stadt zurückgegangen sein.

Eure Meinung: Habe ich eine Chance mit meiner Ummeldebestätigung?

jap. hast du...

hatte genau den gleichen fall und kann dir versprechen, dass du nur die ursprüngliche summe zahlen musst. alles was nach deiner ummeldung kam ist egal =)

einfach widerspruch einlegen

edit: nachsendeauftrag ist egal ob man den hat oder nicht...
 
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solange niemand eine für dich erreichbare zustellung des original bescheides nachweisen kann (einwurf einschreiben), musst du auch für keine folgekosten zahlen normalerweise.

woher weisst du denn so genau, dass der ursprüngliche bescheid an deine alte anschrift geschickt wurde?
 
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Original geschrieben von aMrio

woher weisst du denn so genau, dass der ursprüngliche bescheid an deine alte anschrift geschickt wurde?

Weiß er doch überhaupt nicht, er sagt doch selber das er NICHTS bekommen hat :rolleyes:
 
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was aber durchaus auch andere gründe haben könnte
 
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Ist aber vollkommen wurst. Es geht darum, dass er nichts gekriegt hat und am warscheinlichsten ist eben, dass es die stadt an die falsche adresse geschickt hat.
Aber nein du hast recht, warscheinlich ist da ein böser postdieb unterwegs, der sämtliche busgeldbescheide der stadt verschwinden lässt... Ist sicher warscheinlicher...
 
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Der 5 € Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Dieser ist nur wirksam, wenn er gemäß § 43 I VwVfG demjenigen dem er bestimmt ist, bekannt gegeben ist.
Die Bekanntgabe könnte gemäß § 41 VwVfG stattgefunden haben. Fraglich ist ob dieses der Fall ist. Laut Sachverhalt ist der Betroffene im Zeitpunkt der Bekanntgabe verzogen. Weiterhin wird gesagt das die Behörde diesen Wohnortwechsel selbstständig hätte bemerken können. Also wurde der Verwaltungsakt nicht bekanntgegeben. Somit ist der Verwaltungsakt nicht wirksam. Ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 VwGO hätte Aussicht auf Erfolg.
 

Stroke Unit

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Danke für eure Infos. Ich ruf da morgen direkt mal an und versuche die Sache zu klären.

Also, liebe Mods, lasst das Thema bitte mal noch offen, ich werde dann morgen berichten, wie es lief. :)
 
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im normalfall zieht auch kein nachsendeauftrag weil die entsprechende behörde spezielle vermerke auf ihren briefen hat diesen nicht zu nutzen (adressabgleich und so...).
die behörde bekommt dann ihre briefe zurück und ermittelt dann die neue adresse... da du dich umgeldet hast, sollte dies kein problem sein.

ankündigung der pfändung ist normalerweise das selbe wie die ankündigung der zwangsvollstreckung die ich versende und ist, wenn deren edv wie die unsere läuft, nur eine art zweite mahnung.

das ganze sollte mit einem einfachen telefonat und der überweisung der ursprünglichen summe zu erledigen sein.
nur die mahn und sonstigen beitreibungsgebühren sind mehr als aussergewöhnlich hoch...

ach ja, spute dich mit der bezahlung sonst erstellen die nen titel und machen dir das konto dicht, o.ä.
 

uLti_inaktiv

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Original geschrieben von Randogar
Der 5 € Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Dieser ist nur wirksam, wenn er gemäß § 43 I VwVfG demjenigen dem er bestimmt ist, bekannt gegeben ist.
Die Bekanntgabe könnte gemäß § 41 VwVfG stattgefunden haben. Fraglich ist ob dieses der Fall ist. Laut Sachverhalt ist der Betroffene im Zeitpunkt der Bekanntgabe verzogen. Weiterhin wird gesagt das die Behörde diesen Wohnortwechsel selbstständig hätte bemerken können. Also wurde der Verwaltungsakt nicht bekanntgegeben. Somit ist der Verwaltungsakt nicht wirksam. Ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 VwGO hätte Aussicht auf Erfolg.

Es ist es eine empfangsbedürftige WE. Diese ist wirksam mit Ihrem Zugang. Wenn man umzieht, dann hat man die Obliegenheit, einen Nachsendeantrag für die Übergangszeit zu stellen. Das ist hier eindeutig nicht geschehen. Deshalb ist die WE wirksam zugegangen. Und Du mußt so gestellt werden, als hättest Du es gewusst.
 
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Original geschrieben von uLti


Es ist es eine empfangsbedürftige WE. Diese ist wirksam mit Ihrem Zugang. Wenn man umzieht, dann hat man die Obliegenheit, einen Nachsendeantrag für die Übergangszeit zu stellen. Das ist hier eindeutig nicht geschehen. Deshalb ist die WE wirksam zugegangen. Und Du mußt so gestellt werden, als hättest Du es gewusst.

Ich kann dir nicht folgen, vielleicht magst du mir es erklären? Für mich liegt ein handeln auf dem öffentlichem rechtlichen gebiet gemäß der modifizierten subjektstheorie vor.
Der Begriff empfangsbedürftige WE ist für mich ein Begriff des Privatrechtsregime.
 

Stroke Unit

Guest
Mal ganz langsam:

Fakt ist doch, dass ich keinen Nachsendeantrag gebraucht habe, da ich mich überall korrekt und unmittelbar umgemeldet habe.

Dies gilt auch für das Einwohnermeldeamt. Und wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt ummelde, habe ich der Stadt meine neue Anschrift "gegeben". Wenn ich nun also einen Strafzettel bekomme und dies mir mittels Postweg mitgeteilt wird, muss die Stadt ja eigentlich meine neue Adresse haben.

Denn: Einwohnermeldeamt -> Stadt
und Stadt stellt Strafzettel aus.

Desweitere möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Strafzettel NACH der Ummeldung und NACH dem Umzug ausgestellt wurde. Eine Woche! In einer Woche muss auch in einem städtischen EVD-System eine Adressänderung abgeschlossen sein.

Und weiter im Text: Es kamen bis Mitte Januar keine Briefe zu meiner alten Adresse. Demnach werden (das ist meine Vermutung) die Briefe wieder zum Absender zurückgeschickt worden sein.


...


Ich habe heute morgen mal angerufen. War aber natürlich nur ein Kollege des Beamten da, der keine Einsicht in die Akten hat. Ergo rufe ich am Donnerstag nochmal an und versuche die Sache zu klären. Ich erzähl euch dann, wie es gelaufen ist.
 
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Original geschrieben von uLti


Es ist es eine empfangsbedürftige WE. Diese ist wirksam mit Ihrem Zugang. Wenn man umzieht, dann hat man die Obliegenheit, einen Nachsendeantrag für die Übergangszeit zu stellen. Das ist hier eindeutig nicht geschehen. Deshalb ist die WE wirksam zugegangen. Und Du mußt so gestellt werden, als hättest Du es gewusst.

vollkommen falsch und der größte müll der zu dem ganzen thema gepostet wurde :bored:
 
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1. semester Rechtswissenschaften leute. Der junge mann weiss eben wovon er redet... :elefant:
 
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Original geschrieben von uLti


Es ist es eine empfangsbedürftige WE. Diese ist wirksam mit Ihrem Zugang. Wenn man umzieht, dann hat man die Obliegenheit, einen Nachsendeantrag für die Übergangszeit zu stellen. Das ist hier eindeutig nicht geschehen. Deshalb ist die WE wirksam zugegangen. Und Du mußt so gestellt werden, als hättest Du es gewusst.

:elefant: mir gings genauso nachm ersten semester recht... jetzt nachm vierten würd ich mich nicht mehr trauen irgendwas aus meinem halbwissen preiszugeben weil es einfach viel zu viel zu beachten gibt : - )
 
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mein gott... ich arbeite bei einer behörde und dabei unter anderem auch in der vollstreckung.
ich werde wohl wissen wie man derartiges in der regel handhabt.
 

Stroke Unit

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Das siehst du vollkommen falsch. Hier hat nicht derjenige Recht, der schon 10 Jahre in seinem Beruf tätig ist, sondern immer die Abiturienten, die grade frisch angefangen haben zu studieren und sich für die Krone der Schöpfung halten. ;)
 
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Original geschrieben von My_Mind
mein gott... ich arbeite bei einer behörde und dabei unter anderem auch in der vollstreckung.
ich werde wohl wissen wie man derartiges in der regel handhabt.

hab nie was anderes behauptet : - P
 
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