Päckchen kommt zurück, Annahme verweigert

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yo,

ich hatte meiner mutter was bei amazon bestellt, waren 3 bücher in einem bundle. die haben uns aber 3 komplett andere bücher geschickt, wir haben kurz telefoniert und der shop meinte, wir sollen die bücher zurückschicken, wir würden dann die richtigen bekommen. okay, geh ich mit dem paket zur post, sage "porto zahlt der empfänger" alles klar, gehe wieder


kommt eben der dhl-typ mit dem paket und sagt, annahme wurde verweigert, macht dann 15€. die hatte ich grade nicht da, hab dann den typischen zettel bekommen, dass das paket halt bei der post liegt.

der shop will also offenbar die bücher nicht zurück haben, ich seh nicht ein das porto zu bezahlen....kann ichs dann der post "schenken" :ugly: indem ich die 15€ nicht zahle und es niemals abhole?
 
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Klar kannst du es der Post schenken, aber dann kommen zwei Folgeprobleme:

1. Möglicherweise hat die Post kein Interesse an einer solchen "Schenkung" und fordert weiterhin Bezahlung.
2. Jedenfalls wird dein Vertragspartner kein Geld zurückzahlen, wenn du ihm die Sache nicht zurückgibst.
 
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hab grad nochmal mit dem typen vom shop telefoniert, er meinte das wär okay, nach 6 wochen würde die post es halt versteigern :deliver:
 
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Und das kannst du im Zweifelsfall (vor Gericht) auch beweisen, dass er auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet hat?
 
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Ganz ehrlich (abgesehen von der eigentlichen Fragestellung): Selber Schuld!

Man schickt nicht einfach unfrei Waren zurück.
Hättest ihm das ganz normal zugeschickt, hätte er garantiert die Portokosten von ~5€ übernommen (zumal es ja ein eindeutiger Fehler seinerseits war), aber die 15€, die er auch hätte zahlen müssen übersteigen sicherlich den Wert der Bücher selbst.


Unglücklicherweise bist du aber sogar noch im Recht. Weil gewerbliche Händler unfreie Pakete eigentlich annehmen müssen.
 

YesNoCancel

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trotzdem darf der händler die annahme der unfreien zusendung nicht verweigern, gibt dutzende urteile dazu.
 
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Wat?
Ich kann jeden Tag einen Backstein unfrei an Amazon senden, und die können nix machen? Oo
 

Hakuba

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Hast du den Backstein bei Amazon denn vorher bezahlen müssen obwohl du ihn nicht haben möchtest? Das bezweifel ich...
 
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Woher soll Amazon denn vor der Annahme des Paketes wissen, daß der Backstein nicht bei ihnen gekauft wurde?
 
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Und wo im BGB ist nochmal geregelt, dass der Käufer verpflichtet wäre, einen von Amazon bereitgestellten Strichcode bei der Rücksendung zu verwenden? Bzw umgekehrt: Worauf stützt du die Annahmepflicht, wenn kein solcher Code drauf ist?

trotzdem darf der händler die annahme der unfreien zusendung nicht verweigern, gibt dutzende urteile dazu.
Mir reicht schon eins, Aktenzeichen oder Quelle bitte. Am besten ne Nummer höher als vier Urteile vom AG Pusemuckel.

Edit: Achja und schließlich hätte ich gerne ne Begründung (und damit meine ich einen Paragraphen), weshalb der Käufer nicht mehr zur Übergabe verpflichtet sein soll, sobald der Verkäufer ein unfrei zurückgeschicktes Paket, dessen Inhalt er nicht kennt, nicht angenommen hat. Irgendwie verstehe ich den Inhalt der §§ 293 ff., insbesondere von § 304, anders.
 
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Könnten wir bitte beim Thema Backsteine bleiben?
 
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trotzdem darf der händler die annahme der unfreien zusendung nicht verweigern, gibt dutzende urteile dazu.

Hab ich doch geschrieben, wenn das ne Antwort auf meinen Post gewesen sein soll.

@HaFisch:
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...unfreier-rucksendungen-ist-wettbewerbswidrig/

Gibt aber dutzend Treffer bei Google mit entsprechenden Urteilen.

Wobei ich mir aber nicht sicher bin:
Wenn der Verkäufer das unfreie Paket animmt, ob er dann die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen darf.
Ich glaube schon, womit man dann nämlich auch die Backsteingeschichte mit abgehakt hätte.
Es wird ja auch immer nur über "Nichtannahme" gesprochen und nicht über "Kostenübernahme".
Aber wie gesagt, bin ich mir nich sicher...
 
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Ja, das Gericht stellt fest, dass eine AGB-Klausel wettbewerbswidrig ist, durch die der Verkäufer die Annahme von unfreien Paketen generell verweigert (und somit den Kunden zwingt, die Versandkosten zu zahlen). Schön, dann kann er dafür abgemahnt werden.

Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht, irgendwelche unfreien Pakete annehmen zu müssen und erst recht nicht ein Besitzaufgaberecht des Käufers zu Lasten des Verkäufers.


Wobei ich mir aber nicht sicher bin:
Wenn der Verkäufer das unfreie Paket animmt, ob er dann die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen darf.
Ich glaube schon, womit man dann nämlich auch die Backsteingeschichte mit abgehakt hätte.
Toll und was bringt es Händler, wenn er irgendwelche Ansprüche gegen den Versender hat? Im Zweifelsfall gar nichts, denn wenn der Versender insolvent ist, bleibt der Händler auf den Kosten sitzen. Und der Backsteinversender ist sowieso ein Schurke und wird sich regelmäßig weigern, freiwillig zu zahlen - sodass dann für 4,90 EUR geklagt werden müsste. Außerdem würde ich beim Backsteinversand in geschäftsschädigender Absicht sicherlich auch meine richtige Adresse angeben.
 
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qwertzasdf1234

Guest
Du schickst NIEMALS Sachen unfrei retoure. Merk dir das fürs Leben.
 
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normalerweise bekommst du n retoure-aufkleber zum ausdrucken.
ohne den würde das paket doch kein postmitarbeiter annehmen, oder doch?

sonst könnte man theoretisch pakete in übergröße voll mit sondermüll unfrei, mit falschem absender verschicken.
da spart man sich die müllentsorgungskosten.
 
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Ja, das Gericht stellt fest, dass eine AGB-Klausel wettbewerbswidrig ist, durch die der Verkäufer die Annahme von unfreien Paketen generell verweigert (und somit den Kunden zwingt, die Versandkosten zu zahlen). Schön, dann kann er dafür abgemahnt werden.

Daraus ergibt sich aber nicht die Pflicht, irgendwelche unfreien Pakete annehmen zu müssen und erst recht nicht ein Besitzaufgaberecht des Käufers zu Lasten des Verkäufers.

Die Pflicht besteht aber. Wenn dir das halt nicht ausreicht dann Google halt weiter, irgendwo findest du es.


Toll und was bringt es Händler, wenn er irgendwelche Ansprüche gegen den Versender hat? Im Zweifelsfall gar nichts, denn wenn der Versender insolvent ist, bleibt der Händler auf den Kosten sitzen. Und der Backsteinversender ist sowieso ein Schurke und wird sich regelmäßig weigern, freiwillig zu zahlen - sodass dann für 4,90 EUR geklagt werden müsste. Außerdem würde ich beim Backsteinversand in geschäftsschädigender Absicht sicherlich auch meine richtige Adresse angeben.

Es ging dabei nicht um das Backsteinbeispiel, sondern um die Situation vom TE. In dem Falle hat der Händler alle wichtigen Daten von seinem Kunden.
Wir reden auch nicht von 4,90, sondern von 15€. Unfrei kostet immer 15€, egal wie klein das Paket ist.
Wenn jeder dritte unfrei Ware zurückschickt dann kann der Händler gleich dicht machen.



normalerweise bekommst du n retoure-aufkleber zum ausdrucken.
ohne den würde das paket doch kein postmitarbeiter annehmen, oder doch?


Den Retoure Aufkleber bekommst du nur dann mitgeliefert, wenn der Verkäufer das auch von sich selbst aus anbietet.
In Falle einer Rücksendung mit dem Retoure Schein zieht DHL das Geld direkt beim Händler ein. Ist für den Kunden und teilweise für den Verkäufer auch einfacher, wenn das vorgestreckte Rückversandgeld vom Kunden nicht vorgestreckt und dann per Hand vom Händler überwiesen werden muss.

"Unfrei" ist halt ein Service von DHL, das hat nichts mit dem Retoure Schein zu tun.


sonst könnte man theoretisch pakete in übergröße voll mit sondermüll unfrei, mit falschem absender verschicken.
da spart man sich die müllentsorgungskosten.

Kann man theoretisch auch.
Weiss nur gerade nicht, ob man Perso dabei in der Poststelle vorzeigen muss.
 
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Die Pflicht besteht aber. Wenn dir das halt nicht ausreicht dann Google halt weiter, irgendwo findest du es.
Ist natürlich sehr überzeugend, den Gegner aufzufordern, doch bitte die Beweise für die eigene These zu finden.

Es ging dabei nicht um das Backsteinbeispiel, sondern um die Situation vom TE. In dem Falle hat der Händler alle wichtigen Daten von seinem Kunden.
Das weiß er aber erst, wenn er bereits bezahlt hat. Und dann ist es zu spät. Denk mal daran, wie das in der Praxis läuft bei einem richtig großen Händler (etwa amazon). Da kommen morgens dutzende Pakete an. Auswändig weiß da in der Annahmestelle niemand was. Der Postmann wird sich bedanken, wenn er aufgefordert wird, sich doch bitte ne Tasse Kaffee zu nehmen, weil das jetzt 2 Stunden dauern würde, vor der Annahme den Absender zu identifizieren und im System zu prüfen, ob ein Widerruf oder Rücktrittsfall vorliegen könnte, oder ob es vielleicht doch eher ein Backstein ist.

Wir reden auch nicht von 4,90, sondern von 15€. Unfrei kostet immer 15€, egal wie klein das Paket ist.
Wenn jeder dritte unfrei Ware zurückschickt dann kann der Händler gleich dicht machen.
Das ist dann wohl eher ein Argument gegen eine Verpflichtung zur "blinden" Annahme, nicht wahr?

Aber wie dem auch sei, selbst wenn eine solche Pflicht bestünde (was ich wie gesagt mangels gesetzlicher Grundlage nicht annehme), dann würde der Händler schlimmstenfalls in Annahmeverzug geraten. Und der berechtigt den Schuldner eben nicht dazu, die geschuldete Sache zu vernichten, verschenken oder zu verbummeln.
 
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Wenn man googled findet man etliche Gerichtsurteile dazu.
Ich hab keinen Bock irgendwas rauszusuchen, wo du dann durch auseinanderpflücken der Sätze eine Formulierungsumstimmigkeit ausfindig gemacht haben willst, die das ganze dann angeblich wieder ungültig macht.
Ausserdem bist du nicht mein "Gegner" ;)
Mir ist es wurscht, ob du es glaubt oder nicht, ich weiss, wie es ist.

Dieser Mist mit der unfreien Rücksendung ist den Internet Händlern schon lange ein Dorn im Auge und auch rechtlich gesehen noch eine halbe Grauzone.
Fakt ist aber, nimmt ein Händler das unfreie Paket nicht an und der Kunde klagt dagegen, bekommen die Händler IMMER eins auf den Deckel, weil dem armen Kunden ja nicht zugemutet werden kann sich bei Problemen einfach mal mit dem Händler in Kontakt zu setzen.


edit:
Im übrigen, über was für einen Warenwert reden wir hier? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bücherbundle mehr als 40€ gekostet hat, von daher wären die Rücksendekosten ohnehin vom TE zu übernehmen gewesen.
edit2: ne, ist natürlich quatsch, war ja irtum des händlers
 
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Eisbaer

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Kann man theoretisch auch.
Weiss nur gerade nicht, ob man Perso dabei in der Poststelle vorzeigen muss.
Ich habs schonmal gemacht, die wollten von mir keinen Perso haben. Hatten mich nur gefragt ob der Empfänger bescheid wüsste.
 
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update:

ich hab ein paket von amazon bekommen, da meine freundin eh in der stadt war hab ich ihr die vollmacht gegeben, das paket abzuholen. sie rief mich grad an und meinte, die bei der post hätten ein riesentheater gemacht weil ich ja noch die 15€ für das eine paket zahlen soll und es abholen soll, andernfalls ginge das an den anwalt oO

kennt sich da jemand mit der rechtslage aus? muss ich das paket abholen und die 15€ bezahlen, wenns der empfänger nicht annimmt?
 
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Ich würde die 15 € auch nicht bezahlen? Wieso sollte er 15 € bezahlen dafür, das andere zu blöd sind ihm die richtigen bücher zu schicken?

Wenns der absender vergeigt hat, soll ers auch bezahlen...
 
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Ich dachte es wird dann irgendwann versteigert?
Sollnse das doch machen.
 
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genau das sagte mir der dhl-mann am telefon auch, zyklus. wenns nach 6 wochen keiner geholt hat, wirds versteigert, kosten für mich entstehen keine. ich hab auch im ebay-forum mal nachgefragt, da sind einige der meinung, es käme ein schreiben, indem ich aufgefordert werden würde, 50€ zu bezahlen, für den verwaltungsaufwand der DHL. falls ich das nicht zahlen würde, würden die das geld eintreiben und dann wären es 50€ + gebühr für den, der es eintreibt.
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass ich gezwungen werden soll, das paket abzuholen
 
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