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Hey Leute
Hab mal zwei Themen, zu denen Kommentare, Meinungen und z.T. Wissen erwünscht ist.
1.) Soweit ich weiß, haben Hochschul-Lehrer (Profs, Dozenten...) ja neben anderen auch die Verpflichtung zur Selbstverwaltung!? Normalerweise gehört zu diesen ja auch das Anbieten einer Sprechstunde. Im Allgemeinen hat man mit den jeweilig Zuständigen keine Probleme, wenn man weiß, was man will, konkrete Fragen hat und einigermaßen freundlich ist. Meist auch außerhalb der Sprechstunde.
Allerdings wollte ich heute aus organisatorischen Gründen (Anerkennung Prüfungsleistung blabla) zum dafür zuständigen Typ, Sprechstundenzeit rausgesucht und bin hin. War fünf Minuten eher da und hab mich erstmal über das Schild an der Tür gefreut, welches sinngemäß besagte „wenn nicht Dienstag oder Donnerstag zwischen 15 und 16 Uhr ist, habe ich KEINE Sprechstunde, also fuck off“ (netter Unterton). Lustigerweise hing drunter ein Klebezettel, auf dem ungefähr 10 Termine in den kommenden 2-3 Monaten standen, an denen die Sprechstunde ausfallen musste. Natürlich ohne Angabe von Gründen.
Wie ist es denn nun? Darf jemand einfach so die Sprechstunden ohne triftigen Grund ausfallen lassen? Ich hab meine Zeit dummerweise auch nicht gestohlen und kann am anderen Termin nicht – der nächste Dienstagstermin ist allerdings erst wieder in 2 Wochen und da ich wahrscheinlich mehr als einmal zu der Birne hinmuss, wird sich der Prozess mehrere Wochen hinziehen, was mir persönlich etwas Unrecht ist (wenn die Sprechstunden dann noch so gelegt sind, dass auch wirklich JEDER zu der Zeit ne Veranstaltung hat, ist das ganze natürlich noch geiler, aber ist hier nicht unbedingt gegeben).
Wie der Lehrauftrag, den Dozenten haben, vorschreibt, darf theoretisch ja auch nicht einfach so eine VL abgesagt werden ohne Ersatz!? Gemacht wird es natürlich trotzdem hin und wieder (ist ja bei Begründung auch nicht so problematisch)...hat man aber Anspruch auf abgehaltene Vorlesungen als Student? Und wie sieht es eben mit den Sprechstunden, insbesondere, was organisatorische Belange angeht, aus? Unser Prüfungsausschussvorsitzender hat nämlich offensichtlich auch für solcherlei Dinge „wenig Zeit“. Ganz große Klasse...
2.) Dass die Zeiten der Humboldtschen Bildungsideale vom allseits „gebildeten“ Hochschulabsolventen schon länger, spätestens aber seit dem verschulten, eher wirtschafts- denn wissenschaftsnahen Bachelor vorbei sind, ist ja kein Geheimnis. Allerdings werden einem ja sogar Steine in den Weg gelegt, wenn man mal über den Tellerrand gucken will. Natürlich darf man sich Veranstaltungen angucken (kann man ja auch kaum verhindern), nur will man sich deren erfolgreiche Teilnahme ja auch in den meisten Fällen verbriefen lassen.
Heute meinte jedoch jemand, dass man in Veranstaltungen außerhalb des eigenen Studienplans keinen Leistungsschein erwerben darf (!). Ich nehme ja stark an, dass sich die Hochschulen gegen Studienfachwechsler, die sich in ihren gewünschten Studiengang nach dem Sammeln einiger Scheine einklagen wollen, schützen wollen. Entsprechend wird dann allerdings jeder unter Generalverdacht gestellt, der nicht nur Dienst nach Vorschrift machen möchte.
Da stellt sich mir die Frage – wer darf denn entscheiden, ob ich eine zusätzliche Klausur schreiben darf (lol, wie absurd!)? Das Dekanat? Des eigenen Studiengangs oder des besuchten? Der entsprechende veranstaltungsleitende Dozent (die in den Fällen meist überhaupt kein Problem damit haben, den zusätzlichen Korrekturaufwand in Kauf zu nehmen - machen es ja auch oft genug nicht selber - da hier sogar noch der ein oder andere im Dienst ist, der die alten Ideale predigt)? An wen kann man sich in solchen Fällen wenden?
Leider ist, was organisatorische Belange angeht, dank undurchsichtiger Vorschriften an den Unis meist Unwissen Trumpf und niemand will wirklich eine Schwarz-auf-Weiß-Garantie geben...und wenn man dann auch noch an Leute gerät, die zwar verantwortlich, aber nicht erreichbar sind (siehe oben), steht man auf dem Schlauch.
Wie gesagt – ich hab solche Probleme eher selten, meist geht es mit ein wenig Engagement ohne Probleme, damit sich Schranken öffnen. Auch die hiesige Uni hat mich bisher mit z.T. fast schon Dienstleistungsniveau überrascht. Aber wenn man dann an einem Tag gleich zwei solcher "Erlebnisse" hat, dann interessiert es irgendwie doch, wie da Erfahrungen anderer und die Rechtslage aussehen...
Also – haut mal in die Tasten
So long
BBW
Hab mal zwei Themen, zu denen Kommentare, Meinungen und z.T. Wissen erwünscht ist.
1.) Soweit ich weiß, haben Hochschul-Lehrer (Profs, Dozenten...) ja neben anderen auch die Verpflichtung zur Selbstverwaltung!? Normalerweise gehört zu diesen ja auch das Anbieten einer Sprechstunde. Im Allgemeinen hat man mit den jeweilig Zuständigen keine Probleme, wenn man weiß, was man will, konkrete Fragen hat und einigermaßen freundlich ist. Meist auch außerhalb der Sprechstunde.
Allerdings wollte ich heute aus organisatorischen Gründen (Anerkennung Prüfungsleistung blabla) zum dafür zuständigen Typ, Sprechstundenzeit rausgesucht und bin hin. War fünf Minuten eher da und hab mich erstmal über das Schild an der Tür gefreut, welches sinngemäß besagte „wenn nicht Dienstag oder Donnerstag zwischen 15 und 16 Uhr ist, habe ich KEINE Sprechstunde, also fuck off“ (netter Unterton). Lustigerweise hing drunter ein Klebezettel, auf dem ungefähr 10 Termine in den kommenden 2-3 Monaten standen, an denen die Sprechstunde ausfallen musste. Natürlich ohne Angabe von Gründen.
Wie ist es denn nun? Darf jemand einfach so die Sprechstunden ohne triftigen Grund ausfallen lassen? Ich hab meine Zeit dummerweise auch nicht gestohlen und kann am anderen Termin nicht – der nächste Dienstagstermin ist allerdings erst wieder in 2 Wochen und da ich wahrscheinlich mehr als einmal zu der Birne hinmuss, wird sich der Prozess mehrere Wochen hinziehen, was mir persönlich etwas Unrecht ist (wenn die Sprechstunden dann noch so gelegt sind, dass auch wirklich JEDER zu der Zeit ne Veranstaltung hat, ist das ganze natürlich noch geiler, aber ist hier nicht unbedingt gegeben).
Wie der Lehrauftrag, den Dozenten haben, vorschreibt, darf theoretisch ja auch nicht einfach so eine VL abgesagt werden ohne Ersatz!? Gemacht wird es natürlich trotzdem hin und wieder (ist ja bei Begründung auch nicht so problematisch)...hat man aber Anspruch auf abgehaltene Vorlesungen als Student? Und wie sieht es eben mit den Sprechstunden, insbesondere, was organisatorische Belange angeht, aus? Unser Prüfungsausschussvorsitzender hat nämlich offensichtlich auch für solcherlei Dinge „wenig Zeit“. Ganz große Klasse...
2.) Dass die Zeiten der Humboldtschen Bildungsideale vom allseits „gebildeten“ Hochschulabsolventen schon länger, spätestens aber seit dem verschulten, eher wirtschafts- denn wissenschaftsnahen Bachelor vorbei sind, ist ja kein Geheimnis. Allerdings werden einem ja sogar Steine in den Weg gelegt, wenn man mal über den Tellerrand gucken will. Natürlich darf man sich Veranstaltungen angucken (kann man ja auch kaum verhindern), nur will man sich deren erfolgreiche Teilnahme ja auch in den meisten Fällen verbriefen lassen.
Heute meinte jedoch jemand, dass man in Veranstaltungen außerhalb des eigenen Studienplans keinen Leistungsschein erwerben darf (!). Ich nehme ja stark an, dass sich die Hochschulen gegen Studienfachwechsler, die sich in ihren gewünschten Studiengang nach dem Sammeln einiger Scheine einklagen wollen, schützen wollen. Entsprechend wird dann allerdings jeder unter Generalverdacht gestellt, der nicht nur Dienst nach Vorschrift machen möchte.
Da stellt sich mir die Frage – wer darf denn entscheiden, ob ich eine zusätzliche Klausur schreiben darf (lol, wie absurd!)? Das Dekanat? Des eigenen Studiengangs oder des besuchten? Der entsprechende veranstaltungsleitende Dozent (die in den Fällen meist überhaupt kein Problem damit haben, den zusätzlichen Korrekturaufwand in Kauf zu nehmen - machen es ja auch oft genug nicht selber - da hier sogar noch der ein oder andere im Dienst ist, der die alten Ideale predigt)? An wen kann man sich in solchen Fällen wenden?
Leider ist, was organisatorische Belange angeht, dank undurchsichtiger Vorschriften an den Unis meist Unwissen Trumpf und niemand will wirklich eine Schwarz-auf-Weiß-Garantie geben...und wenn man dann auch noch an Leute gerät, die zwar verantwortlich, aber nicht erreichbar sind (siehe oben), steht man auf dem Schlauch.
Wie gesagt – ich hab solche Probleme eher selten, meist geht es mit ein wenig Engagement ohne Probleme, damit sich Schranken öffnen. Auch die hiesige Uni hat mich bisher mit z.T. fast schon Dienstleistungsniveau überrascht. Aber wenn man dann an einem Tag gleich zwei solcher "Erlebnisse" hat, dann interessiert es irgendwie doch, wie da Erfahrungen anderer und die Rechtslage aussehen...
Also – haut mal in die Tasten
So long
BBW