Neuwagen wurde nicht geliefert, Rücktritt

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Hallo,

ich habe mir vor etwa einem halben Jahr einen Neuwagen bestellt. Die Lieferzeit wurde mit 16 Wochen angegeben. Inzwischen sind diese, sowie auch zusätzliche 6 Wochen, die ich dem Händler einräumen musste rum. Ich habe auch schon eine letzte 2-wöchige Frist gesetzt, die nun in den nächsten Tagen abläuft. Anschließend will ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten.

Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet für den Verzögerungsschaden aufzukommen. Ich habe da aber meine Zweifel, dass er das freiwillig macht. Es ist mir klar, dass ich einen Anwalt brauche, aber ich mache mir Sorgen, dass ich mit den ganzen Kosten nicht klarkomme, deswegen will ich mich vorab informieren.

1. Ich brauche dann ein neues Auto. Ich kann auch nicht nochmal 6 Monate warten, also werde ich mir ein Lagerfahrzeug kaufen müssen. Das Problem dabei ist, dass das Auto, welches ich bestellt habe ein französischer Reimport war und Reimporteure meistens nur Bestellautos anbieten bzw. nur sehr häufig gekaufte Konfigurationen zu denen meine nicht zählte. Ich werde wohl die deutsche Version kaufen müssen, die ist aber deutlich teurer (a) einfach so teurer und (b) die hat Ausstattung für die ich kein Geld zahlen wollte (Sitzheizung hinten, automatisches Einparken, beheizbares Lenkrad, Sitz-Memory etc. als Serie oder als Teil der Pakete die zusammen mit anderen Features kommen, die ich sehr wohl haben will). Genau deswegen bin ich damals auf die FR-Variante ausgewichen. Im Normalfall bekomme ich die Differenz (a) zurück, aber die sinnlosen Kosten für (b) werde ich draufzahlen müssen.

2. Wenn ich mir einen Mietwagen einer ähnlichen Kategorie für einen längeren Zeitraum nehme, der mir ja wohl zusteht und auf den ich auch angewiesen bin, da ich ja nicht umsonst das Auto haben wollte, wird es sehr viel kosten und ich muss das alles vorfinanzieren, sogar wenn ich im Erfolgsfall, das Geld wieder zurückbekomme.

3. Der Anwalt wird ja auch etwas kosten. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

4. Warten auf das Auto macht keinen Sinn. Ich trete so bald wie möglich zurück, allein schon damit sogar wenn sie liefern und mir das Auto anbieten, das kein Bestellfahrzeug mehr ist, sondern schon ein Lagerfahrzeug, damit ich eine Preisminderung bekomme. Sonst können sie das Auto behalten. Das ist wirklich ein Haufen Geld, und so wie sie gearbeitet haben, haben die Bastarde es nicht verdient.

Fazit: der Händler liefert nicht. Ich trete vom Vertrag zurück und muss erstmal alles vorfinanzieren: Anwalt+Mietwagen+neues Auto welches viel mehr kosten wird. Das kann ich mir im Moment kaum leisten. Außerdem weiß ich nicht ob ich auch 100% Erfolgschancen habe wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was sollte ich tun?
 
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Mit dem Händler reden, ob er Dir für umsonst ein altes Auto aus seinem Bestand leiht, bis das Neue endlich da ist. Habe gehört, dass manche sowas machen.
 
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Rechtsschutz abschliessen.
Dann Klagen.

:)

Recht bekämst so oder so, die Frage ist wie langs dauert...
 

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Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben aber so ne Art Schonfrist eingebaut, d.h. es darf mit keinem Fall zusammenhängen, der seit x Monaten bereits existiert.
 
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Biste dir da sicher? Verlängerte Wartezeiten sind afaik nicht so ungewöhnlich. Wo sind die Juristen?

Bin da grad wieder aufgefrischt.. Zumindest was Schweizer Recht angeht.


Es war abgemacht wann geliefert wird.
Er hat Sie in Verzug gesetzt (gemahnt), 2 mal.

Er ist (mehr) als fein raus ausser es gäb noch irgend nen gewaltigen Haken den er nicht erwähnt hat.

Wie genau es dann mit (Schaden)ersatz aussieht ist wohl nochmal was anders aber ne Preisminderung müsst auf jeden drin sein.


Aber natürlich sollt man trotzdem erstmal nen Fachmann fragen. Ist nurn Nebenfach bei mir und so richtig tief gehts da halt nicht rein.
 
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Bin da grad wieder aufgefrischt.. Zumindest was Schweizer Recht angeht.

finde den fehler.

zum thema:
dir ist dringend ein RA anzuraten. dir wird hier keiner das patentrezept zur loesung anbieten können, wo du mit 0 euro fein aus der sache raus bist. eine erstberatung ist nicht teuer. dieses weigern, einen experten aufzusuchen, scheint es auch nur bei rechtsfragen zu geben, weil anscheinend die leute annehmen, die bewertung eines falles verlange lediglich das aufschlagen eines gesetzbuches - wie es hier ja auch wieder von laien versucht wird. RA studieren nicht umsonst ~ 8-10 Semester + 2jaehriges referendariat + 2 staatsexamen (die als eine der haertesten bildungspruefungen der welt gelten). das heisst nicht, dass man automatisch ein sehr guter RA ist, das heisst aber auf jeden fall, dass man ziemlich was auf dem kasten hat.
 
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LOL jura. Easy as fuck. Studier erst mal was richtiges sonst kannst du das doch garnicht beurteilen. Rechtsanwälte überflüssigste existenzen überhaupt.

:troll:
 
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RA studieren nicht umsonst ~ 8-10 Semester + 2jaehriges referendariat + 2 staatsexamen (die als eine der haertesten bildungspruefungen der welt gelten). das heisst nicht, dass man automatisch ein sehr guter RA ist, das heisst aber auf jeden fall, dass man ziemlich was auf dem kasten hat.

das heisst nur, dass man sein studium erfolgreich absolviert hat.
es gibt grade bei medizin (ähnliches pensum) und jura haufenweise leute, die ihr studium glänzend bewältigen und dann im berufsleben völlig überfordert sind, weil es dann nciht mehr nur drauf ankommt wissen zu akkumulieren, sondern es auch anzuwenden...
 
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d. RA studieren nicht umsonst ~ 8-10 Semester + 2jaehriges referendariat + 2 staatsexamen (die als eine der haertesten bildungspruefungen der welt gelten). das heisst nicht, dass man automatisch ein sehr guter RA ist, das heisst aber auf jeden fall, dass man ziemlich was auf dem kasten hat.

Es ist deswegen die härteste Bildungsprüfung da es sehr schwer ist eine hohe Punktzahl zu erreichen. Sie zu bestehen dagegen ist sehr viel einfacher, die Durchfallquoten nach google betragen etwa 30%.

Aber so sind sie eben die Juristen, das widersrpüchliche auslegen von Begrifflichkeiten und verdrehen von Worten sammt Inhalt ist nun mal deren Spezialgebiet :deliver: .
 
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die "wirkliche durfallquote" ist halt schon viel höher, wenn du mit 4 bestehst, kannst du eigentlich auch gleich putzen gehen...
 
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Weniger Offtopic bitte.
Dann mache ich mal das kostenlose Beratungsgespräch bei ADAC. Es wird aber bestimmt wieder ne Woche oder länger dauern bis ich einen Termin bekomme...
Scheißrumwarten, als ob niemand meine 40k Euro für den Wagen haben will.
 

Benrath

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profilierung detected.

Kauf dir halt nen anderes Auto.
 
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Ja, ich hab jetzt nicht beide nebeneinander gelegt und jedes Wort 1 zu 1 überprüft.

ENTSCHULDIGUNG!
 
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Hallo,

ich habe mir vor etwa einem halben Jahr einen Neuwagen bestellt. Die Lieferzeit wurde mit 16 Wochen angegeben. Inzwischen sind diese, sowie auch zusätzliche 6 Wochen, die ich dem Händler einräumen musste rum. Ich habe auch schon eine letzte 2-wöchige Frist gesetzt, die nun in den nächsten Tagen abläuft. Anschließend will ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten.

Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet für den Verzögerungsschaden aufzukommen. Ich habe da aber meine Zweifel, dass er das freiwillig macht. Es ist mir klar, dass ich einen Anwalt brauche, aber ich mache mir Sorgen, dass ich mit den ganzen Kosten nicht klarkomme, deswegen will ich mich vorab informieren.

1. Ich brauche dann ein neues Auto. Ich kann auch nicht nochmal 6 Monate warten, also werde ich mir ein Lagerfahrzeug kaufen müssen. Das Problem dabei ist, dass das Auto, welches ich bestellt habe ein französischer Reimport war und Reimporteure meistens nur Bestellautos anbieten bzw. nur sehr häufig gekaufte Konfigurationen zu denen meine nicht zählte. Ich werde wohl die deutsche Version kaufen müssen, die ist aber deutlich teurer (a) einfach so teurer und (b) die hat Ausstattung für die ich kein Geld zahlen wollte (Sitzheizung hinten, automatisches Einparken, beheizbares Lenkrad, Sitz-Memory etc. als Serie oder als Teil der Pakete die zusammen mit anderen Features kommen, die ich sehr wohl haben will). Genau deswegen bin ich damals auf die FR-Variante ausgewichen. Im Normalfall bekomme ich die Differenz (a) zurück, aber die sinnlosen Kosten für (b) werde ich draufzahlen müssen.

2. Wenn ich mir einen Mietwagen einer ähnlichen Kategorie für einen längeren Zeitraum nehme, der mir ja wohl zusteht und auf den ich auch angewiesen bin, da ich ja nicht umsonst das Auto haben wollte, wird es sehr viel kosten und ich muss das alles vorfinanzieren, sogar wenn ich im Erfolgsfall, das Geld wieder zurückbekomme.

3. Der Anwalt wird ja auch etwas kosten. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

4. Warten auf das Auto macht keinen Sinn. Ich trete so bald wie möglich zurück, allein schon damit sogar wenn sie liefern und mir das Auto anbieten, das kein Bestellfahrzeug mehr ist, sondern schon ein Lagerfahrzeug, damit ich eine Preisminderung bekomme. Sonst können sie das Auto behalten. Das ist wirklich ein Haufen Geld, und so wie sie gearbeitet haben, haben die Bastarde es nicht verdient.

Fazit: der Händler liefert nicht. Ich trete vom Vertrag zurück und muss erstmal alles vorfinanzieren: Anwalt+Mietwagen+neues Auto welches viel mehr kosten wird. Das kann ich mir im Moment kaum leisten. Außerdem weiß ich nicht ob ich auch 100% Erfolgschancen habe wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was sollte ich tun?

Hallo,
ganz so einfach wie du das darstellst ist das mit dem Schadensersatz nicht. Zunächst einmal musst du darlegen worin genau der Schaden besteht. Es gibt da generell zwei Alternativen, die plausibel sind in deinem Fall. Die erste Alternative ist, dass dir Kosten entstehen, weil du das Auto nicht bekommen hast. Also wenn du das Auto bräuchtest um zur Arbeit zu kommen, dann ein Zugticket, ein Mietwagen oder anderes.
Also der Schaden, der dir durch die erhöhte Wartezeit entstanden ist.

Die zweite Variante ist der Schaden, der dir durch den Kauf eines anderen Autos entstanden ist. Kaufst du das Auto, das dem Auto, das du wolltest entspricht bei einem anderen Händler und ist es dort teurer, dann ist auch dies ein Schaden, den du dir ersetzen lassen kannst.
In deinem Fall wäre das wohl der Fall beim zurückgreifen auf die deutsche Version.
Kontaktiere aber noch einmal deinen Vertragshändler und erkläre ihm, dass er sich was einfallen lassen soll oder du dich mit einem Anwalt auseinandersetzt, was ich so oder so machen würde.
 
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40k€ fürn auto, aber keine rechtsschutz für 9,95€ im monat? srsly? :lol:
 
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Es gibt da generell zwei Alternativen, die plausibel sind in deinem Fall. [...]
Das sind keine Alternativen. Man kann sie nebeneinander geltend machen. Er kann den Mehrpreis verlangen und die Mietwagenkosten ersetzt verlangen in der Zwischenzeit.

trololololl schrieb:
40k€ fürn auto, aber keine rechtsschutz für 9,95€ im monat? srsly?
Ich wette von der Sorte gibt es hier im Forum ne ganze Menge. Die flamen dann immer schön rum, bis sie dann selbst man Rechtsschutz brauchen. ;)
 

TheGreatEisen

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Ich wäre doch etwas vorsichtiger, was die Annahme von Schadensersatzansprüchen angeht. Dazu müsste man sich erst einmal den Kaufvertrag sowie die dazugehörigen AGBs genauer ansehen. Gerade bei Lieferzeiten gibt es keine pauschalen Antworten. Ich mache zwar größtenteils Wirtschafts- und Steuerrecht, aber soviel ist noch hängen geblieben. Wurde die Vereinbarung bezüglich der Lieferzeit schriftlich fixiert? Wie ist der genaue Wortlaut?

Zum Jura Studium: Also wer Durchfallquoten von 1/3 für niedrig hält soll mir doch mal den Studiengang zeigen, der ähnliche Durchfallquoten nach der Endprüfung aufweist. Ich habe auch erst wenige RAs kennengelernt, die ein zweistelliges Stex haben, aber nicht wissen, was sie da eigentlich tun. Im Gegenteil, die Wald- Feld- und Wiesenanwälte haben meiner Erfahrung nach in der Regel wenig Plan. Das sind oft Absolventen, sie sich mit 5-6 Punkten in ihrem Wohnzimmer selbstständig gemacht haben, ohne bei einem erfahrenen Prozessanwalt das "Laufen" gelernt zu haben. Ich hatte mir nach dem 2. Stex überlegt, in den Richterdienst einzusteigen, aber die Angst vor einer Stelle in einem ländlichen Amtsgericht war einfach zu groß. :-)
 
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Bei einem 40k Neuwagen frag ich das nur pro forma:

bist du bedürftig? Wenn ja, hättest du anspruch auf beratungshilfe beim zuständigen amtsgericht.
 
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Bei einem 40k Neuwagen frag ich das nur pro forma:

bist du bedürftig? Wenn ja, hättest du anspruch auf beratungshilfe beim zuständigen amtsgericht.


Und wo ist das geregelt, ob man Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe hat? Das RBerG ist ausgelaufen.
 
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Ich hab die kostenlose Erstberatung von ADAC in Anspruch genommen. Wie es aussieht bekomme ich bis zu 25% des Kaufpreises als Schadenersatz. Das wären also bis zu 10k Euro. Der Mehrpreis des deutschen Autos ist bei 3-4k, der Mietwagen ist also auf jeden Fall noch drin. Das einzige Risiko ist dass der Händler pleite geht (sehr wahrscheinlich sogar, wenn er so unfähig ist), dann ist mein Recht nur auf dem Papier. Das ganze lief übers Internet, ich hab ihn vor Ort also noch nie gesehen. kA was ich machen soll :-/
 
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gibts denn keinen günstigen Anwalt für so nen Fall? So kompliziert ist die Thematik doch auch wieder nicht. Grade wenn deine Chancen offensichtlich gut sind solltest du halt bereit sein einen Prozess in kauf zu nehmen falls es dazu kommt. Im Normalfall denke ich aber dass der Anwalt dem Säumigen nur einen Brief zuschickt und man sich dann außergerichtlich einigt.
 
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TheGreatEisen

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Leider ist das nicht einmal ansatzweise der Normalfall.

Bei irgendeinem dubiosen Internethändler (Url?) sollte man eventuell erst einmal Nachforschungen hinsichtlich der Liquidität des potentiellen Klagegegners anstellen. Ein vollstreckbarer Titel gegen einen insolventen Internetautohändler ist nicht einmal das Papier wert, auf dem das Urteil geschrieben steht. Ganz nach dem Motto "Greife mal einem nackten Mann in die Tasche". Bei einem Streitwert von 10.000 Euro sind (Gerichtskosten + außergerichtliche Kosten) mit Gesamtkosten von ca. 1600 Euro zu rechnen.
 
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An dem Tag an dem ich zum Anwalt gehen wollte damit er den Rücktritt schreibt, war das Auto da.
Einerseits bereue ich es ein wenig, dass ich nicht vorher zurückgetreten bin, dann hätte ich eine Preisminderung bekommen können. Andererseits hätte ich es nicht riskiert das ohne Anwalt durchzuziehen, und das hätte teuer werden können, falls der Händler insolvent wäre.
War keine angenehme Kauferfahrung, aber ich hoffe ich werde in den nächsten 10 Jahren kein neues Auto mehr brauchen. In Zukunft werde ich mir keinen Bestellwagen mehr nehmen.
 
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