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NETHANDS! (System veröffentlichen)

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jo die haben schiss gekriegt :]

ganz rechtlich ist das vermutlich aber nicht

geld zu verlangen ohne ein gerichtliches urteil zu haben ist täuschung !
 

Wiseguy3

Guest
1. Ok, jetzt ist ein Penisvergleich wohl nicht mehr so einfach zu machen... "MEIN SYSTEM!!!!!!!!!!!!!!!!". Lol...

2. Ronin, du hast leider keine Ahnung. Ne Abmahnung braucht kein Gerichtsurteil - wenn die Leute da aber zu blöde sind, um n Impressum zu machen, kann man ihnen auch nicht helfen.
 

killerchicken_inaktiv

Guest
Original geschrieben von Wiseguy
wenn die Leute da aber zu blöde sind, um n Impressum zu machen, kann man ihnen auch nicht helfen.

zeig dochmal das impressum deiner seite... ich glaube kaum dass es rechtlich einwandfrei ist
 

Thubb

Guest
hnmmm, ich hab grad 2 promille kann mir jemand erklären um was es geht ??
 

Livo

Guest
kein Impressum nach § 6 TDG = Gesetzesverstoß
=> Vorsprung durch Rechtsbruch = Unlauterer Wettbewerbsvorteil
=> Unterlassungs- und ggfs. Schadensersatzansprüche nach UWG
=> Tätigwerden des Abmahnenden ist eine GoA ggü. dem Abgemahnten
=> Anspruch auf Ersatz der dafür aufgewandten Kosten = Anwaltskosten; zweckmäßigerweise wird die Kostennote des RA gleich beigefügt


edit:
Killerchicken: wenn die Leute nicht in der Lage sind, ein Impressum zu schreiben, sollten sie keine website betreiben ... Wahrscheinlich haben sie es absichtlich nicht erstellt, weil sie ihre real-names nicht preisgeben wollten - dann müssen sie nun halt die Konsequenzen tragen. Im Übrigen kann so eine Kostennote auch ohne Probleme auf EUR 1000 anschwellen.
 

XFreeX

Guest
Livo, magst Du mir erklären, worin in diesem Fall der Wettbewerbsvorteil liegt?

Gruß, XFreeX
 
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Ich mag mich irren, aber soweit ich weiß genügt nach dem TDG nach vorherrschender Auffassung auf nicht-kommerziellen Seiten auch die Angabe einer elektronischen Kontaktadresse. Es gab dazu einen Artikel auf golem.de, glaube ich.
Ich verstehe absolut nicht, warum die ihre Seite nun offline genommen haben. Sie hätten nur ein korrektes Impressum aufsetzen müssen - und fertig! Die Seite jetzt runterzunehmen ändert an Vorfällen in der Vergangenheit doch auch nichts mehr und bringt auch keinen rechtlichen Vorteil.
 
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bevor die leute ( wer auch immer das sind ) gleich mit geldvorderungen kommen MÜSSEN sie immer erst auf den fehler aufmerksam machen ( stand in dem www.athlon.de forum ) weil zuerst die kostengünstigste verfahren gemacht werwden muss

achja
sie haben die page runtergenommen, um auf nummer sicher zu gehen

würd ich, denke ichmal, auch machen, denn lieber kurz die page runterschalten, aber wirklich noch geld zahlen zu müssen
 

killerchicken_inaktiv

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]
edit:
Killerchicken: wenn die Leute nicht in der Lage sind, ein Impressum zu schreiben, sollten sie keine website betreiben ... Wahrscheinlich haben sie es absichtlich nicht erstellt, weil sie ihre real-names nicht preisgeben wollten - dann müssen sie nun halt die Konsequenzen tragen. Im Übrigen kann so eine Kostennote auch ohne Probleme auf EUR 1000 anschwellen.

das problem ist die definition eines richtigen impressums. es gibt kaum jemanden, der sich damit wirklich richtig auskennt... (werdende) juristen mal ausgenommen
 

Livo

Guest
das Impressum richtig zu schreiben ist ziemlich einfach - man richtet sich einfach nach den Bestimmungen der §§ 3, 6 TDG: Im § 3 TDG steht die Definition des Diensteanbieters - für diesen gilt § 6 TDG.

§ 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Meist sind nur die Ziffern 1. + 2. zu beachten, also Name, Anschrift, Telefon, email-addy.

Die Leute, die die Angaben der restlichen Ziffern machen müssen (Registernr., UStnr. etc.) , kennen sich auch damit aus - also nicht verzweifeln, wenn Euch z.B Ziffer 5. spanisch vorkommen sollte.

@xfreex - ich habe keine Ahnung, wie der Sachverhalt in diesem Fall lautete, insbesondere nicht, wer überhaupt abgemahnt hat. In dieser Sache vermag ich also kein Urteil abzugeben.

Allgemein kann ich aber folgendes sagen:
Wenn der Diensteanbieter die Angaben nach § 6 TDG nicht macht, begeht er einen Rechtsbruch. Dieser kann nach § 12 TDG sogar mit einer Geldbuße von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.

Indem er die Pflichtangaben nach § 6 TDG nicht vorhält, ist es Mitbewerbern mangels Kontaktadresse nicht möglich, Ansprüche gegen den Dienstleister durchzusetzen. Damit entzieht sich der Diensteanbieter dem Wettbewerb und verhält sich wettbewerbswidrig (sog. "Vorsprung durch Rechtsbruch").

@ronin-xic: man darf halt nicht alles glauben, was auf irgendwelchen websites steht ...
 
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auf wen trifft der ganze kram eigentlich zu ?
muss jeder privat-homepage-user sozusagen ein impressum veröffentlichen ? was genau versteht man unter "geschäftsmäßige Teledienste"

eine private homepage wo nur irgendwelche schulreferate rumgammeln o.Ä wären davon hoffentlich nicht betroffen -.-v

:stupid:
 

killerchicken_inaktiv

Guest
Original geschrieben von Clone

eine private homepage wo nur irgendwelche schulreferate rumgammeln o.Ä wären davon hoffentlich nicht betroffen

doch, die ist auch betroffen... _jede_ seite braucht ein impressum
 

killerchicken_inaktiv

Guest
ich meinte weniger eine seite, die du professionell gemacht hast als mehr das, was du uns letztens gezeigt hast (deinen casemod z.b.)
 

Wiseguy3

Guest
Ich mach keine Seiten, wenns nicht "professionell" ist.
 

Livo

Guest
Wenn Ihr wissen wollt, ob Eure Site ein Impressum braucht oder ob Euer vorhandenes Impressum korrekt ist, kann ich Euch gerne anwaltlich beraten.
:-]
 

Wiseguy3

Guest
Original geschrieben von Livo[AoH]
Wenn Ihr wissen wollt, ob Eure Site ein Impressum braucht oder ob Euer vorhandenes Impressum korrekt ist, kann ich Euch gerne anwaltlich beraten.
:-]
Hast du ne Zulassung?
 

Wiseguy3

Guest
Dann kannst du mir auch gleich mal in meinem Lizenzen Thread antworten. :)
 
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