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www.nethands.de
Schaut selbst =(
Schaut selbst =(
Original geschrieben von Wiseguy
wenn die Leute da aber zu blöde sind, um n Impressum zu machen, kann man ihnen auch nicht helfen.

)Original geschrieben von Bog
shcau8t shcle3cjt aud![]()
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Original geschrieben von Livo[AoH]
edit:
Killerchicken: wenn die Leute nicht in der Lage sind, ein Impressum zu schreiben, sollten sie keine website betreiben ... Wahrscheinlich haben sie es absichtlich nicht erstellt, weil sie ihre real-names nicht preisgeben wollten - dann müssen sie nun halt die Konsequenzen tragen. Im Übrigen kann so eine Kostennote auch ohne Probleme auf EUR 1000 anschwellen.
§ 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Original geschrieben von Clone
eine private homepage wo nur irgendwelche schulreferate rumgammeln o.Ä wären davon hoffentlich nicht betroffen
Da kannst aber Gift drauf nehmen:Original geschrieben von killerchicken
zeig dochmal das impressum deiner seite... ich glaube kaum dass es rechtlich einwandfrei ist
Hast du ne Zulassung?Original geschrieben von Livo[AoH]
Wenn Ihr wissen wollt, ob Eure Site ein Impressum braucht oder ob Euer vorhandenes Impressum korrekt ist, kann ich Euch gerne anwaltlich beraten.
:-]
