Nachträglich als Nebenkläger einsteigen

TekkN9NE

Guest
Guten Morgen,

mir wurde mitte des jahres von einer unbekannten person im suff die nase gebrochen sowie 2 finger. der täter hat damals am selben abend noch eine weitere person attackiert. jedenfalls kommt es wegen der besagten angelegenheit anfang november zu einer gerichtsverhandlung. ich hab davon leider erst zu spät etwas erfahren, da ich sonst direkt zum anwalt wäre.

ich bin jetzt als zeuge geladen, möchte nun allerdings selber als nebenkläger einsteigen.

geht das noch oder ist es bereits zu spät?
 
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Möglichkeit a: Du suchst die Telefonnummer irgendeines Anwalts raus, fragst kurz nach und weisst es danach sicher.

Möglichkeit b: Du befragst das ultrakompetente bw.de Forum (ein Poll zur Auswertung, ob zu spät oder nicht, wäre hierbei ganz praktisch).
 

TekkN9NE

Guest
ich werde das heute abend direkt nach feierabend sogar machen .

dachte lediglich, hier wären ein paar juristen.












mein ursprünglicher anwalt ist leider seit 07 in rente :( :top2:
 
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In diesen Gerichtsshows wird jede weitere Straftat, die während des Verfahrens zusätzlich auftaucht, ebenfalls berücksichtigt. Also ist es in Wirklichkeit auch so.
 
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Naja bei Salesch würde aber auch ne gebrochene Nase maximal für nen Zwischenruf ausm Publikum reichen. Um es dort zum Zeugen zu schaffen, muss man schon gesehen haben, wie sie ihrer eigenen Tochter sowas antun konnte.
 
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warumk steht hier :letzter beitrag 23.09.2008 11:29
von TE)Kain

und hier ist nix ?

naja wie dem auch sei, wenn dir einer die Nase bricht, solltest du doch auch Anzeige erstattet haben oder ? also muss dem auch nachgegangen werden, und es dürfte doch im interesse aller sein, wenn beides zusammen behandelt wird.
Denke auch mal nicht das es bei sowas ne verjährung von nur ein paar Monaten gibt, also sollte das strafrechtlich irgendwie noch verfolgt werden können.
 

Jesus0815

Guest
Weil mein Beitrag eigentlich nur Spam war; böser Kain :hammer:

Zum Thema: konsultier einen Anwalt deines Vertrauens, oder direkt den der Kläger/-in. Mit einsteigen kannst du auf jeden Fall noch.

Grüße
 
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