Nachmieter

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Ich bin zZ noch in einem Mietvertrag, den ich bis mitte September nicht Kündigen kann, es sei denn ich finde einen Nachmieter. Das habe ich nun getan, ich hab einen Nachmieter gefunden, will einen Termin mit der Vermieterin ausmachen und sie erzählt mir ich solle doch bitte erstmal kündigen. Ich habe sie gefragt was es denn bei mir zu kündigen gäbe, ich komme aus meinem Vertrag nicht raus, es müsste eine Art Übernahmevertrag entstehen, dann hat sie mich wie immer abgewimmelt, ich solle morgen mit dem Nachmieter erscheinen.

Da ich mich im Mietrecht nicht auskenne hier meine Frage: soll ich nun auf gut Glück eine Kündigung zum 1.4. schreiben und der Vermieterin morgen in die Hand drücken? Wenn ja, was soll da rein, einfach nen Zweizeiler dass ich aus dem Mietvertrag austrete? Aus der Vermietin bekomm ich nichts raus bei google find ich auch nichts!

Danke
 
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Kündigungsfrist: Mieter können unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für Mieter ist seit September 2001 abgeschafft worden. Für Vermieter gilt weiterhin eine leicht geänderte gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern.

Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
 
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Ich hab einen befristeten Vertrag, oder: Zeitmietvertrag

Zeitmietverträge

Von jetzt an können nur noch qualifizierte Zeitmietverträge ohne Verlängerungsmöglichkeit und ohne Kündigungsschutz unterzeichnet werden. Vertragsdauer und Vertragsende werden dabei unwiderruflich festgelegt und es entfällt die bislang für solche Verträge geltenden Maximallaufzeit von fünf Jahren. Das heißt, qualifizierte Zeitmietverträge können jetzt für einen beliebig langen Zeitraum vereinbart werden, wenn sich Vermieter und Mieter darauf verständigen. In diesem Fall ist aber nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter an die Vertragslaufzeit gebunden, d.h. er kann vor Ablauf der Frist nicht kündigen (außer der Vermieter stimmt freiwillig einem Nachmieter zu).

Wtf, ich sehe gerade, dass ich in meinem Mietvertrag keine Befristungsklausel finden kann! Heißt das, sollte ich nichts übersehen haben, dass ich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann?
 

Benrath

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und was haste jetzt davon wenn du zum 1.4 raus willst.

ich würde da erst mal kleine Brötchen backen, der vermieterin die nachmierterin vorstellen und hoffen das alles passt.
 
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Original geschrieben von Benrath
und was haste jetzt davon wenn du zum 1.4 raus willst.

ich würde da erst mal kleine Brötchen backen, der vermieterin die nachmierterin vorstellen und hoffen das alles passt.

Muss so bald wie möglich raus, grad nicht so wichtig warum.

Morgen hoffe ich dann einfach mal dass der Nachmieter unterschreibt, ansonsten berufe ich mich auf die fehlende Klausel.

Könntet ihr mir trotzdem sagen wie ich eine Kündigung für einen Zeitmietvertrag schreibe der nicht kündbar ist?
 

voelkerballtier

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Original geschrieben von SnoK
Muss so bald wie möglich raus, grad nicht so wichtig warum.

Morgen hoffe ich dann einfach mal dass der Nachmieter unterschreibt, ansonsten berufe ich mich auf die fehlende Klausel.

Könntet ihr mir trotzdem sagen wie ich eine Kündigung für einen Zeitmietvertrag schreibe der nicht kündbar ist?
Hast du den oben von dir verlinkten Text überhaupt gelesen? So wie ich das verstehe, kannst du einen Zeitmietvertrag nicht vor Ende kündigen. Wenn der Vermieter nicht mitspielt hast du keine Chance. Also sei höflich und hoffe, dass die Nachmieterin akzeptiert wird.
 
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Original geschrieben von voelkerballtier

Hast du den oben von dir verlinkten Text überhaupt gelesen? So wie ich das verstehe, kannst du einen Zeitmietvertrag nicht vor Ende kündigen. Wenn der Vermieter nicht mitspielt hast du keine Chance. Also sei höflich und hoffe, dass die Nachmieterin akzeptiert wird.

Der Zeitmietvertrag ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Mietern beim Vertragsabschluss den Grund für die Befristung des Vertrages schriftlich mitteilt.

Der Grund steht nicht drin

Höflich bleib ich so oder so!
 
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Btw., der Vermieter hat es relativ einfach, von dir gefundene Nachmieter nicht zu akzeptieren.

Meiner in Muenchen hat erstmal pauschal von allen eine Selbstauskunft gewollt und dann mal gleich alles mit Sozialhilfe oder unter einem bestimmten Bruttolohn als inakzeptabel hingestellt, nachdem ihm mein Vormieter eine Bruchbude hinterlassen hatte und einfach abgehauen ist.
 
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