Nachhilfe

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mahlzeit,


ich bin an jemanden geraten, wo ich dem kind nachhilfe geben soll, die mutter sagte mir, dass sie die kosten erstattet bekommt (wohl vom amt), ich müsste dann aber auch meine adresse etc angeben. ich werd damit auf keinen fall über 400€ im monat bzw 7000€ im jahr (war doch der freibetrag oder) kommen, muss ich trotzdem irgendwas irgendwie irgendwo angeben? oder ändert sich für mich damit rein gar nichts?
 
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weniger info bitte.

für dich wird sich folgendes ändern:
- weniger zeit
- mehr geld

mehr kann man nicht sagen mit der info. wenn du deinen job ordnungsgemäß anmeldest, müsstest du nichteinmal dann eine steuererklärung machen wenn du über den freibetrag kommst.
 

Der Unternehmer

Guest
Wo genau ist jetzt das Problem, der Mutter deine Adresse zu geben`? Sie vertraut dir schließlich ihr Kind an.
 
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Wo genau ist jetzt das Problem, der Mutter deine Adresse zu geben`? Sie vertraut dir schließlich ihr Kind an.
Ich denke es geht nicht um "ich trau der Mutter nicht", sondern darum, dass sie die Daten ja wahrscheinlich an das Amt weitergeben muss, wenn sie Geld von denen kriegt ;)
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
Einfachste Variante:

Du machst es quasi schwarz, d.h. du zahlst keine steuern oder wie auch immer die abschläge bei den beträgen heißen, das würdest du eh wieder bekommen, da du ja unter dem Freibetrag von ca. 7k bleiben wirst.
Ultra korrekte Variante: Anmelden, steuern zahlen und nachher zurückfordern. Sinniger ist insgesamt natürlich Variante A.
Würde mir da jetzt keinen Kopf drum machen, du sagst ja sogar das du unter 400 pro monat bekommst, interessiert doch eh niemanden.
 
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kingcools: das funktioniert sicher prima wenn die nachhilfe vom amt bezahlt wird und die wiederum ne lohnsteuerkarte o,ä, sehen wollen :top2:

aber jetzt mal ehrlich: was ist eigentlich das problem?

freibetrag ist übrigens 8004 EUR
 
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ja es geht darum, die meldet es beim amt an, die wissen damit dass ich das geld verdiene, meine frage ist deshalb: muss ich auch irgendwas machen, irgendwelche steuern zahlen die ich nachher eh zurückerstattet bekomme oder sonstwas?
es ist halt die frage, ob ichs mache wie kingcools es sagt, schwarz weil ich eh nicht drüber komme, bloß ist ja dann beim amt bekannt, dass ich das mache, falls da mal wer was überprüfen sollte sähe das irgendwie nicht so toll aus, oder?
die "ultra korrekte variante" wäre halt das, was ich mir zuerst dachte...ich könnte aber wohl auch einfach mal beim arbeitsamt anrufen und nachfragen, was die meinen
 
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wenn du das geld direkt von der frau bekommst: im zweifel im jahr danach steuererklärung machen, belege sammeln. gg. interessiert in den größenordnungen kein schwein.
ansonsten wird das gleich tierisch aufwendig wenn die dich nicht anstellt, sondern du das selbst abrechnen musst.
 
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ja weil eben das amt da mit drin hängt hab ich eben sorge, dass das ganze sehr offiziell wird. sie streckt das geld vor und bekommts vom amt rückerstattet...auf den aufwand hab ich ja richtig bock -.-
 
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Was genau befürchtest du denn jetzt bitte?

Das finanzamt wird davon wahrscheinlich nie etwas merken und falls doch, ists auch nicht schlimm, hast ja nichts verbrochen.
 
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ja das ist ja meine frage, müsste ich irgendwas angeben oder so? hab davon halt maximal keine ahnung
 
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um es abschließend zu beantworten:

solange du als student 400€ im monat verdienst passiert exakt nichts, deine versicherung wird stress machen, wenn du an mehr als 20h die woche im schnitt arbeitest also 26 vollzeit wochen im jahr.
du musst kein gewerbe anmelden, da es eine freiberufliche tätigkeit ist und nur eine steuererklärung machen, wenn du nicht mehr als 300€ im monat verdienst musst du afaik auch keine steuererklärung schreiben, beim letzten punkt bin ich mir allerdings unsicher.
 
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okay, danke für die antwort. ich kanns also bis ~300€ schwarz machen, ohne dass es wen stört? gut

achja, denk dir schonmal nen namen aus :top2:
 
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du zahlst eh keine steuern, als "400€ jobber", von daher ist es so ca. 20 min arbeit, wenn man die unterlagen alle zusammen hat...
 
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Ich dachte seit 2012 gibt es sowieso mehr keine Grenze bei den Freibeträgen und man kann soviel verdienen wie man will (?)
Außer du beziehst BaFöG und, als Student, halt die 20h Woche... das wären doch die einzigen Grenzen seit diesem Jahr?
 

Eisbaer

Tippspielmeister EM 2012
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Geht das überhaupt??? Hab mal gehört das die Nachhilfe ausgebildet sein muss, wenn man vom Amt bezahlt wird.
 
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Was ich hier bisher lesen musste ist ja haarsträubend!

Ihr solltet euch mit Aussagen mal zurückhalten wenn ihr keine Ahnung von dem Thema habt.

Erstmal um das abzugrenzen:

400€ Job: Die sog. "geringfügige Beschäftigung" muss man beim Finanzamt nicht angeben. Das funktioniert aber nur wenn sie dich auch wirklich anstellt. D.h. bei der Knappschaft Bahn-See (sog. Minijobzentrale) offiziell anmeldet und dafür auch Abgaben abführt (pauschale RV,KV etc).

Wenn du "einfach so" bei ihr arbeiten willst musst du das entweder komplett schwarz machen oder ihr Rechnungen stellen. Dabei handelt es sich dann um gewerbliche und nicht um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Auf einen Ausweis von Umsatzsteuer kannst du unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Eine Steuererklärung musst! du abgeben, auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet das Amt in solchen Fällen im Normalfall.

Zu einer Steuernachzahlung wird es aber nicht kommen wenn deine Einkünfte (Einkünfte = Einnahmen abzgl. Ausgaben) 8004 € nicht übersteigen. Aufpassen musst du aber bei der Versicherung, ab einem bestimmten Betrag wird sie meckern. Lieber mal bei der Versicherung selbst nachfragen hier kenne ich mich nicht aus.
 
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Sry, aber wer so großspurig auftritt, sollte wenigstens ordentlich lesen und dann auch mal etwas auf die details achten.

1. Selbständige tätigkeit heißt nur, dass man nicht abhängig beschäftigt ist. Darunter fallen sowohl gewerbetreibende als auch freiberufler.

2. Niemand hat hier von geringfügiger beschäftigung gesprochen. Diese ist nämlich grad keine selbständige tätigkeit.
Was Cicatriz meinte und auch so gesagt hat: wenn Nocturn nicht mehr als 400euro im monat verdient und nicht mehr als 20std in der woche arbeitet, dann interessiert es die renten- und krankenversicherung nicht.
(Er schien hierbei davon auszugehen, dass Nocturn student ist, was er zwar nicht explizit gesagt hat, aber der fall zu sein scheint?)

3. Nicht ganz überzeugt bin ich von der freiberuflichkeit, weil die eigentlich eine besondere berufliche qualifikation voraussetzt, die im falle von nachhilfe nicht gegeben ist.
Letztlich ist das aber egal. Es reicht völlig, die tätigkeit erst mit der steuererklärung anzugeben, was das finanzamt dann draus macht, ist für Nocturn ziemlich unwichtig.


Zusammenfassung für Nocturn:
Theoretisch musst du deine tätigkeit dem finanzamt melden. Das kannst du gleich mit der steuererklärung machen, also einfach ne steuererklärung abgeben, um den rest kümmern die sich bzw. kommen auf dich zurück.
Praktisch wirds niemanden interessieren, wenn du das nicht angibst. Selbst wenn sie es irgendwann spitzkriegen und sich daraufhin bei dir melden, droht dir keine strafe.
 
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es war kein zufall, dass ich "400e jobber" in klammern gesetzt habe...
 
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danke für die ausführlichen beiträge, ja ich bin student, hab ich vergessen hier anzugeben.
ich hab noch nie eine steuererklärung abgegeben amabilis, mit "praktisch" meinst du, dass ich es eigentlich nicht machen brauch, da mir, falls ich irgendwie "erwischt" werden sollte, eh keine strafen drohen?

zum thema, dass ich dafür ausgebildet sein muss: wie bzw wann ist man denn dafür ausgebildet? ich bin lehramtsstudent, zwar nicht in den fächern, in denen ich da unterrichten soll (mathe/englisch), da das kind aber in der 6. klasse ist und ich englisch LK und mathe als 3. fach hatte, sollte das doch wohl ausreichen, oder muss man sich speziell fortbilden? kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen
 
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Nein, du musst nicht ausgebildet sein, um nachhilfe zu geben!
Meine bemerkung bezog sich nur auf die frage, ob du dann als freiberufler oder als gewerbetreibender gelten würdest, was ein unterschied ist, aber ein unterschied, der für dich nicht weiter relevant ist.


Und ja, was ich mit "praktisch ists egal" meinte, hast du richtig zusammengefasst.
Ne garantie kann ich dir nicht geben, aber die steuererklärung nicht abzugeben, wenn man eh keine steuern zahlen muss, ist meines wissens kein vergehen.
Meine freundin zb hat das mal gemacht und dabei sogar für das land Berlin gearbeitet. Das finanzamt hats dann zeitnah erfahren und ihr geschrieben, dass sie ne steuererklärung abgeben soll, ende der geschichte.
 
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