nach dem parken ein spontanes haltverbot eingerichtet?

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ahoi

hab mein auto zu partyzwecken von samstag 18:30 bis montag 00:00 (also vor ca ner halben stunde) bei nem kumpel in der straße geparkt.
sonntag war wohl irgend n stattfest weswegen genau in dieser straße ein halteverbot eingerichtet wurde. davon hab ich natürlich nichts mitbekommen, nun will die city 15€ von mir. ist das rechtens?
vorankündigungen gab es afaik keine.
 
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Der Umstand, daß Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.

OVG Münster, VM 1996, 63; bestätigt durch BVerwG v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021.

spontan hab ich jetzt das dazu gefunden.
Du bist aber noch in den 48h.

Also entweder hast du es übersehen, oder die haben das Schild erst später gesetzt, viel Spaß beim Beweisen... Im Zweifelsfall bezahl...
 
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jo der zeitraum ist umstritten, 48h sollten es aber mindestens sein. In deinem fall gehts aber noch nichtmal ums abschleppen sondern nur umn straffzettel und da ist die verhältnismäßigkeit noch viel weniger gegeben.

Also widerspruch einlegen, für die stadt bzw die jeweilige politesse war ja auch ncht klar dass du seit samstag schon da standest.
 
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steht auf dem Knöllchen ne genaue Zeit wann ausgestellt?
 
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06.11.2011 um 13:00
Zeugen: 5
Sie parkten im Halteverbot (Zeichen283). § 12 Abs. 1, § 49 StVO; §24 StVG; 52BKat

Konkretisierung:
Verk. So.
 
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5 Zeugen? klingt für mich nach irgendwelche Husos haben die dich da stehen sehen und haben dich beim Ordnungsamt gemeldet

wenn die den Platz, wo du gestanden hast, wirklich fürs Stadtfest gebraucht hätten, hätten die dich ja wohl eher abschleppen müssen und zwar morgens

das klingt alles nach ziemlichen Schmu den das Ordnungsamt da gebaut hat ^^
 
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also das mit den zeugen ist doch eh immer irgendne random zahl?
hatte schon mal 65 zeugen draufstehen angeblich...
 

Telmata

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hatte letztens selber son fall.
da stand auch urplötzlich ein halteverbot schild + absperrung (beim halteverbot war KEIN zusatzschild á la "gütlig ab")
einspruch eingelegt, nix bezahlt, bisher keine antwort bekommen (ist gut nen monat her).
hatte allerdings zeugen das ich den wagen samstag nachmittag abgestellt hab und er montag früh plötzlich im halteverbot stand.
 
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Auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen, so viel Aufwand ist das ja nicht.
 
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gerade angerufen, die sagen die stellen an verkaufsoffenen sonntagen immer welche auf. 72h vorher. wird wohl stimmen.
 
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Dann müsstest du aber ja die Schilder gesehen haben.
Falls du dir also sicher bist, dass da kein Schild stand, leg trotzdem Einspruch ein.
Wenn nicht, lass es sein und bezahl die 15€.
 
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Vorallem 5 Zeugen? Rennen da gleich 5 Politessen gleichzeitig rum oder haben die die Namen von den Stadtfest Leuten aufgeschrieben? XD
 
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Soweit ich das noch im Kopf habe ist es generell von einem Kfz-Halter zu erwarten, dass er alle drei Tage nach seinem Kfz schaut :ugly:
 
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widersprechen wid nicht helfen selbst wenn das schild unter nem anderen auto gelegen hätte würde es seine gültigkeit nicht verlieren... so zumindest muss man diverse Urteile diesbezüglich werten. Und es gibt auch Richtlinien welche mindesthöhen etc der aufzustellenden Schilder beschreiben.. aber auch wenn sich die Schildaufsteller nicht dran halten und es quasi keine realistische chance gibt das schild zu erblicken... weil es zb selbst hinter einem Kleinwagen verschwindet... behält es seine gültigkeit mit allen konsequenzen für den Kfzhalter.
 
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soweit ich weiß handelt es sich bei einem Verkehrsschild um einen Verwaltungsakt mit Ge bzw. Verbot. Selbst bei nicht bemerken und keinem anderen wahrnehmen kann der Zugang nach 3 Tagen fingiert werden.
wenn es weniger sind unbedingt in Widerspruch gehen.
 
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"das unnütze hin- und herfahren ist verboten wenn [...]"
lol

ps: die alte is total abartig
 
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widersprechen wid nicht helfen selbst wenn das schild unter nem anderen auto gelegen hätte würde es seine gültigkeit nicht verlieren... so zumindest muss man diverse Urteile diesbezüglich werten. Und es gibt auch Richtlinien welche mindesthöhen etc der aufzustellenden Schilder beschreiben.. aber auch wenn sich die Schildaufsteller nicht dran halten und es quasi keine realistische chance gibt das schild zu erblicken... weil es zb selbst hinter einem Kleinwagen verschwindet... behält es seine gültigkeit mit allen konsequenzen für den Kfzhalter.

bin zwar schon länger ausm verwaltungsrecht raus, aber ich hab das anders in erinnerung.

Wenn es an der physikalisch realen möglichkeit einer wahrnehmung des schildes fehlt, dann fehlt es auch an einer bekanntmachung gegenüber dem fahrer, ohne die bekanntmachung entfaltet das schild als VA wiederum keine wirksamkeit, so z.B. bei zugeschneiten Schildern. Das muss erst recht gelten seit vor 1-2 jahren die Rechtsprechung des BVerwG sich hinsichtlich verkehrsschilder geändert hat, nach der verkehrsschilder nicht mit ihrer aufstellung gegenüber der allgemeinheit als bekanntgegeben gelten, sondern erst mit der tatsächlichen wahrnehmung durch den betroffenen.
 
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Das wäre schön wenn es endlich mal dahin gehend geändert wurde.
 
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