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Moin,
die Stadtverwaltung hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen in dem sie mich auffordern innerhalb von 7 Tagen einige tausend € zu bezahlen (sonst Pfändung), da wohl ein ehemaliger Arbeitgeber festgestellt hat, dass er zu viel Gehalt bezahlt hat. Dieser ehemalige Arbeitgeber ist ebenfalls eine Behörde und die Stadtverwaltung wird im Rahmen der "Amtshilfe" tätig.
Die ganze Sache ist von 1998 (!!!), also *zwölf* Jahre her, es liegen keinerlei Belege bei, es gab zwölf Jahre lang keine Zahlungsaufforderungen, keine Mahnungen, öffensichtlich gibts keinen Gerichtsbeschluss oder vollstreckbaren Titel (zumindest weiss der Typ bei der Stadt nichts davon der mir das Schreiben geschickt hat, der hat 'nur einen handschriftlichen Zettel der ersuchenden Behörde vorliegen). Ich wohne seit mehr als 5 Jahren unter der selben Adresse (korrekt angemeldet) also ist nicht davon auszugehen dass ich irgendwelche Einschreiben verpasst hätte wegen Umzug oder falscher Anschrift.
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen dass das auch nur ansatzweise korrekt abläuft, bevor irgendwas vollstreckt werden kann muss doch mal 'ne Zahlungsaufforderung kommen oder 'ne Aufforderung zur Stellungnahme oder 'ne Mahnung und dann braucht man ja für 'ne Pfändung auch einen Gerichtsbeschluss, also so eine Art vollstreckbaren Titel? Weiterhin sind auf den Betrag "Verwaltungskosten" aufgeschlagen worden, obwohl ich das (wenn man mich mal informiert hätte) schon seit Jahren hätte bezahlen können (angenommen die Berechnung stimmt und man hat tatsächlich zu viel Gehalt gezahlt) bzw. mir einfach hätte 'nen Brief mit dem Sachverhalt zukommen lassen anstatt gleich die riesen Welle zu schieben.
Ich bin jetzt dabei zu überlegen mir einen Anwalt zu nehmen, die Frage ist nur: Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht? Im Endeffekt sollen folgende Fragen geklärt werden:
- ob es für so eine Rückforderung nicht längst zu spät ist (zwölf Jahre nicht gemeldet)
- ob die Verfahrensweise überhaupt zulässig ist (direkt mit Pfändung ankommen, ohne irgendwelche vorherigen Versuche Kontakt aufzunehmen)
- falls ich noch was zurückzahlen muss: ist ein Vergleich möglich?
Also nochmal: es geht mir nicht drum, dass mir hier einer aus seiner Kristallkugel erzählt wie alles ausgehen wird, sondern schlicht darum welcher Anwalt (Fachgebiet!) am geeignetsten wäre mich in der Sache zu vertreten?
die Stadtverwaltung hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen in dem sie mich auffordern innerhalb von 7 Tagen einige tausend € zu bezahlen (sonst Pfändung), da wohl ein ehemaliger Arbeitgeber festgestellt hat, dass er zu viel Gehalt bezahlt hat. Dieser ehemalige Arbeitgeber ist ebenfalls eine Behörde und die Stadtverwaltung wird im Rahmen der "Amtshilfe" tätig.
Die ganze Sache ist von 1998 (!!!), also *zwölf* Jahre her, es liegen keinerlei Belege bei, es gab zwölf Jahre lang keine Zahlungsaufforderungen, keine Mahnungen, öffensichtlich gibts keinen Gerichtsbeschluss oder vollstreckbaren Titel (zumindest weiss der Typ bei der Stadt nichts davon der mir das Schreiben geschickt hat, der hat 'nur einen handschriftlichen Zettel der ersuchenden Behörde vorliegen). Ich wohne seit mehr als 5 Jahren unter der selben Adresse (korrekt angemeldet) also ist nicht davon auszugehen dass ich irgendwelche Einschreiben verpasst hätte wegen Umzug oder falscher Anschrift.
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen dass das auch nur ansatzweise korrekt abläuft, bevor irgendwas vollstreckt werden kann muss doch mal 'ne Zahlungsaufforderung kommen oder 'ne Aufforderung zur Stellungnahme oder 'ne Mahnung und dann braucht man ja für 'ne Pfändung auch einen Gerichtsbeschluss, also so eine Art vollstreckbaren Titel? Weiterhin sind auf den Betrag "Verwaltungskosten" aufgeschlagen worden, obwohl ich das (wenn man mich mal informiert hätte) schon seit Jahren hätte bezahlen können (angenommen die Berechnung stimmt und man hat tatsächlich zu viel Gehalt gezahlt) bzw. mir einfach hätte 'nen Brief mit dem Sachverhalt zukommen lassen anstatt gleich die riesen Welle zu schieben.
Ich bin jetzt dabei zu überlegen mir einen Anwalt zu nehmen, die Frage ist nur: Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht? Im Endeffekt sollen folgende Fragen geklärt werden:
- ob es für so eine Rückforderung nicht längst zu spät ist (zwölf Jahre nicht gemeldet)
- ob die Verfahrensweise überhaupt zulässig ist (direkt mit Pfändung ankommen, ohne irgendwelche vorherigen Versuche Kontakt aufzunehmen)
- falls ich noch was zurückzahlen muss: ist ein Vergleich möglich?
Also nochmal: es geht mir nicht drum, dass mir hier einer aus seiner Kristallkugel erzählt wie alles ausgehen wird, sondern schlicht darum welcher Anwalt (Fachgebiet!) am geeignetsten wäre mich in der Sache zu vertreten?