MwSt - Frage

Scheinkultur

Guest
In einem anderen Forum stand diese Frage leider unbeantwortet da, stellt aber die selbe Frage über die ich auch gerade nachdenke...

Gegeben sei: Nehmen wir an, ein Kunde aus z.B. Deutschland kauft bei einem Händler aus der EU, bspw. Großbritannien, ein Produkt. Das Produkt des Händlers kann per E-Mail versendet werden. Jetzt gäbe der Kunde an, dass er z.B. aus Russland sei und umgeht somit 19 % deutsche Mehrwertsteuer. Er lässt das Produkt an einen russischen Mailaccount schicken, zahlt jedoch mit einer deutschen Kreditkarte. Der Wert der Ware liegt im Beispiel unter 100 €, die umgangene Mwst. läge also unter 20 €. Fragestellung: Welchem Vergehen macht sich der Kunde schuldig sobald er die Mail von Dtl. aus abruft, das Produkt also in die EU einführt, wie würde es geahndet werden und wie kann der Kunde eine eventuelle Strafverfolgung vermeiden? mace, BuggerT, sie sind gefragt. Es wäre nett, wenn mir jemand bei dieser Prüfungsfrage ()helfen könnte, gerne auch weniger öffentlich. Ich habe bereits versucht, mich über das Thema kundig zu machen, bin aber nur auf seltsame Yachtkäufe und Türken mit albanischen Frauen, die ein deutsches Konto besitzen, gestoßen.

Ideen?


Zsfg: "Downloadprodukt" kaufen ( Lizenzschlüssel in meinem Fall ), Ausland angeben, Produkt per Mail bekommen => MwSt sparen... Möglich?
 
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wenn du im ausland sitzt ja sonst nein

begründung: einfaches grundverständnis

mal sehen was die hobbyanwälte sagen
 

Scheinkultur

Guest
ja, ich denk auch das müsste als "zollvergehen" gelten...
andererseits kostet das ding ~200€.. ich kenn mich zwar mit importzöllen nicht aus aber das ist ja kein auto oder so ^^

von der tatsächlichen "verfolgung" derartiger delikte mal ganz abgesehen..
 
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So, ich habe damals in International Taxation gelernt: Seit 1993 ist ein Übergangssystem in Kraft

Transition system:
1. Destination based VAT for trade with non-EU countries
2. Origin based VAT for sales to private persons within EU
3. Destination based VAT for transactions between taxable persons and for the purchase of new means of transport and distance selling within EU. For VAT purposes, a taxable person is any individual, partnership, company or whatever which supplies taxable goods and services in the course of business.

Sprich, falls du eine private Person bist, gilt das Herkunftslandprinzip. Oder nach wikipedia

Unter Ursprungslandprinzip im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird.

Dieses Verfahren wird angewendet bei Warenbewegungen im privaten Reiseverkehr (ausgenommen Neufahrzeuge), beim innergemeinschaflichen Erwerb unterhalb der Erwerbsschwelle (in Deutschland: 12.500 €) und bei Versendungslieferungen unterhalb der Lieferschwelle des Empfängerlandes (ausgenommen Neufahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren: Lieferschwellen der einzelnen EU Länder zwischen 27.889 € und 100.000 € (März 2003)).

Weiß nicht ob die juristischen Details stimmen, als private Person sind aber imo für dich die ausländischen MWSt Sätze relevant.
 
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