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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,747297,00.html
Zitat Gericht:
Ihr Lebensgefährte habe zwar von der Vernachlässigung gewusst, doch da er nicht der Vater des Kindes ist, habe er rechtlich betrachtet keine Pflichten gehabt.
Ich finde das absolut nicht nachvollziehbar. Wieso keine rechtliche Grundlage??
Das ist doch unterlassene Hilfeleistung oder was weiß ich. Das it ein Mensch, wenn der verhungert und der Drecksack nicht eingreift dann gehört er genauso rechtlich belangt !
Was meint Ihr?
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Zitat Gericht:
Ihr Lebensgefährte habe zwar von der Vernachlässigung gewusst, doch da er nicht der Vater des Kindes ist, habe er rechtlich betrachtet keine Pflichten gehabt.
Ich finde das absolut nicht nachvollziehbar. Wieso keine rechtliche Grundlage??
Das ist doch unterlassene Hilfeleistung oder was weiß ich. Das it ein Mensch, wenn der verhungert und der Drecksack nicht eingreift dann gehört er genauso rechtlich belangt !
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