Muss der Vermieter zustimmen, wenn ich mein Zimmer unter-/zwischenvermiete?

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Jo - siehe Threadtitel.

Im Prinzip ist alles im Lot, nur jetzt hurt die Vermieterin, die ich seit zwei Jahren als relativ vernünftige Frau kennen gelernt habe, plötzlich massiv rum und erzählt irgendwelche Scheiße. Ich wollte nur kurz nachfragen, ob sie irgendne Handhabe hat, mir zu verbieten, mein Zimmer (für ein halbes Jahr) unter- bzw. zwischen zu vermieten?

Mietvertrag ist Standard-Ding, steht nix über Untervermietung drin (z.B. dass nicht erlaubt)! In meinem Untermietvertrag würde dann die Unter-Unter-Vermietung verboten werden. Da das nen Standard-Ding ist, und es dort explizit drinsteht, kann ich mir vorstellen, dass das in nem normalen Mietvertrag drin sein müsste, wenn sie zustimmen muss. Ich weiß, dass sie im Haus eine Wohnung hat, wo ein Typ die ganze Wohnung gemietet hat und dann die einzelnen Zimmer untervermietet, was ihr wohl nicht sonderlich Recht ist. Sie hat aber bisher offenbar (alles Getratsche) noch keine Lösung für das Problem.

Ich will mich mit ihr ohne Probleme einigen, weil ich mit ihr bisher (und sie mit mir sowieso) keine Probleme hatte und es dabei belassen möchte. Es wäre aber - im Ernstfall, da ich keinen Bock hab, nen halbes Jahr für nen leeres Zimmer zu blechen - ganz gut, wenn ich ihr sagen könnte "hey, die Junx aus'm bw.de haben gesagt, dass du mal gepflegt die Fresse halten kannst".

Kompetenz vor, Erfahrungen auch gern gehört. Thx.
 
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Relevant sind §540 BGB und §553 BGB. Klar ist auf jeden Fall, dass du dir die Untervermietung von der Vermieterin genehmigen lassen musst, das hast du ja sowieso schon vor (Mietvertragsformulierungen die die Untervermietung von vorneherein untersagen sind btw. nichtig -> §553 Absatz 3 BGB, siehe Link). Dabei kann sie es dir nur verweigern, wenn die Untervermietung für sie unzumutbar wäre, kann mir aber nicht vorstellen, dass das in deinem Fall zutrifft (überbelegt oder ähliches wäre die Wohnung dann ja auch nicht wenn es nur darum geht, dass statt dir jmd. anderes vorübergehend in dem Zimmer wohnt). Denke nicht, dass sie wirklich Handhabe dagegen hat, bin aber auch nur Laie.
 

parats'

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Sie muss zustimmen und kann es dir auch verbieten.
Wäre ja noch schöner wenn ich meine einzelnen Zimmer vermiete und so massenweise WGs betreibe.
 
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Carnac bringt zwar die richtigen Paragraphen, zieht aber die falschen Schlüsse daraus.
Da es sich hier offensichtlich um eine Weitervermietung (vollständige Untervermietung) handeln würde (du hast nur dieses eine Zimmer gemietet?!), ist der Vermieter generell nicht verpflichtet, dir seine Zustimmung hierfür zu erteilen (siehe auch Focus-link).
Du solltest deiner Vermieterin in diesem Fall also lieber nicht nahe legen, mal gepflegt ihre Fresse zu halten.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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Hm, das ist ja unschön - auch wenn sie mir (unter Zeugen) vor ~4 Monaten gesagt hat, dass es ok ist, wenn ich es untervermiete und ich mich vollkommen drum kümmere? Ich mein - die kann ja nicht einfach sagen - jo passt, und paar Monate später ihre Meinung (evtl) ändern und ich KANN gar nicht mehr kündigen, um die Wohnung während meiner Abwesenheit nicht selbst bezahlen zu müssen.
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von BigBadWolf
Hm, das ist ja unschön - auch wenn sie mir (unter Zeugen) vor ~4 Monaten gesagt hat, dass es ok ist, wenn ich es untervermiete und ich mich vollkommen drum kümmere? Ich mein - die kann ja nicht einfach sagen - jo passt, und paar Monate später ihre Meinung (evtl) ändern und ich KANN gar nicht mehr kündigen, um die Wohnung während meiner Abwesenheit nicht selbst bezahlen zu müssen.

Raven hat Recht, die muss nicht gepflegt die Fresse halten, aber wenn sie dir das vor Zeugen zugesichert hat, kannst du sicher aufgrund von Unzumutbarkeit den Mietvertrag außergewöhnlich kündigen und dann muss sie mit dem momentanen Wohnungsmarkt gepflegt die Fresse halten.
 
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wenn der neue untermieter ein bekannter ist dann gib ihm einfach die schlüssel und er gibt dir die kohle unter dem tisch? ansonsten müsstest du ja sowieso auch noch versteuern und so -_-

dann kann auch die vermieterin nichts dagegen machen, du kannst bei dir pennen lassen wen du willst.
 

Entelechy

Guest
Original geschrieben von Rachi
wenn der neue untermieter ein bekannter ist dann gib ihm einfach die schlüssel und er gibt dir die kohle unter dem tisch? ansonsten müsstest du ja sowieso auch noch versteuern und so -_-

dann kann auch die vermieterin nichts dagegen machen, du kannst bei dir pennen lassen wen du willst.

seit wann muss man umsatz versteuern?
 
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