Monitor bestellt. hat jedoch erhebliche Kratzer, wieviel Zurückerstatten?

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Moin, so eben kam mein bestellter Monitor an,
dieser weißt jedoch erhebliche Kratzer auf am linken obere Teil.
Der Monitor ist neuwertig. Ich schreibe aktuell eine Mail, ich möchte ihn nicht zwingend umtauschen, sondern eine Teilerstattung einfordern.

Wievieil haltet ihr bei optischen Mängeln an technischen Geräten für angemessen?
 
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Keine Lust auf die ganze Prozedur. Schreibe lieber ne Mail und fertig. Sehe nur nicht ein, den vollen Preis dafür zu bezahlen.
 

deleted_24196

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wieviel ist dir der monitor denn so wert? dann hast du deinen betrag ;)

ich würde den monitor einfach zurückschicken und mir nen neuen bestellen!
 

TheRine

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in anbetracht der kratzer, sind so 50€ sicherlich gerechtfertigt. nur wird der händler das wahrscheinlich nicht machen. warum 50€ dem kunden überlassen, wenn er den tft selber beim hersteller reklamieren kann.

edit: ist rechts ein richtiger riss drin? dann würd ich den einfahc tauschen^^
 
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Wenn du tatsächlich nen Preisnachlass kriegst würd ichs auf jeden Fall auch machen.
Ich dachte erst, die Kratzer wären auf der Bildfläche :ugly:
 
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Dann wär das Paket noch heute wieder beim Postschalter gelandet.
 
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also ich sehe auf dem foto durchaus einen kratzer auf der bildfläche
 
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Kratzer auf der Bildfläche da wäre für mich n no-go. Check auch mal auf Pixelfehler unso.
 
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garkeine frage sofort umtauschen, händler muss einwandfreie ware liefern, ende.
 
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Wenn es ein kleiner Kratzer nur auf dem Rahmen wäre, würde ich auch überlegen (wenn der Händler das mitmacht, ansonsten halt umtauschen). Aber wenn es auf die Bildfläche geht, keinesfalls. Da muß nur irgendwas schiefgehen, könnte dann quasi als Sollbruchstelle wirken und dann geht was kaputt, und dann wird es mit der Garantie wohl schwieriger.

Aber in dem Fall würde ich auch eher umtauschen, gerade weil der Monitor schon nicht mehr in den niedrigeren Preislagen liegt (wobei das natürlich auch immer auf Größe, verbauter Panelart usw. abhängt). Würde keinen 270 Euro teuren Briefbeschwerer haben wollen, der ein paar Monate mal als Monitor gearbeitet hat. Bei einem Billig-TFT ist das aber ebenso völlig indiskutabel, Punkt.

Ich schließe mich den Vorpostern an: Umtauschen, hol' dir einen neuen.
 
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Wäre garkeine Alternative für mich.

Zurückschicken und gut ist... ^^
 

fickmichinsknie

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ja also behalten würde ich den auch nicht, kann mir nicht vorstellen das er dir einen teil vom geld zurück gibt
 
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Nun ja, sofern der Monitor in technisch einwandfreiem Zustand ist, ist gegen eine Teilerstattung meiner Meinung nach nichts einzuwenden.

Finds ein bisschen dekdadent eine Teilerstattung auszuschlagen (die meinetwegen gut und gerne 50-60 Euro betragen kann) wegen ein paar Kratzer, die man früher oder später ohnehin nicht mehr wahrnimmt.
 

wowbeta

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du wirst aber keine Teilerstattung bekommen.

Wenn du das vorschlägst, zeigt dir der Händler ein Vogel. Er wird ihn zurücknehmen und an den Hersteller schicken. Der Hersteller liefert ein neuen Monitor und du bekommst ihn.


Warum sollte da der Händler sich ein Minus machen? :stupid:
 
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Original geschrieben von wowbeta
du wirst aber keine Teilerstattung bekommen.

Wenn du das vorschlägst, zeigt dir der Händler ein Vogel. Er wird ihn zurücknehmen und an den Hersteller schicken. Der Hersteller liefert ein neuen Monitor und du bekommst ihn.


Warum sollte da der Händler sich ein Minus machen? :stupid:
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung

Also wenn der Kratzer nicht auf dem Bildschirm ist, würd ich auch eine Minderung des Kaufpreises vorschlagen :elefant:
 

wowbeta

Guest
Original geschrieben von thecure82

http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung

Also wenn der Kratzer nicht auf dem Bildschirm ist, würd ich auch eine Minderung des Kaufpreises vorschlagen :elefant:


klasse du kannst wikipedia benutzen. Bei der Minderung geht es eher um so handwerkliche Sachen, die schwer zu wiederholen und kostenspielig sind (Estricht verlegen whatever).

Hier wird der Händler den kompletten Umtausch vorschlagen. Wenn nyron nicht annimmt, dann sagt der Händler: dann dein Pech.
Dann kann Nyron vor Gericht gehen. Der Händler wird als Argument angeben, dass er dem Kunden die volle Kulanz vorgeschlagen hat. Er nimmt den Monitor zurück und Nyrom bekommt ein brandneuen.Nyron hätte aber abgelehnt. Da wird der Richter sagen: WTF NYRON?

Und Nyron darf die Prozesskosten zahlen und wird sein Monitor umtauschen lassen.
 

parats'

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Komplette # an wowbeta!
Welcher Händler ist so doof und gibt dir quasi seinen Umsatz zurück?
 
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Das ist doch mehr als nur ein harmloser Kratzer.

Würde ich so nicht behalten.
 
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Original geschrieben von parats
Komplette # an wowbeta!
Welcher Händler ist so doof und gibt dir quasi seinen Umsatz zurück?
Stimmt. Er nimmt lieber das leicht beschädigte Gerät zurück (welches er nicht mehr verkaufen kann) und schickt ein neues. So macht er mehr Umsatz.
 

wowbeta

Guest
Original geschrieben von thecure82

Stimmt. Er nimmt lieber das leicht beschädigte Gerät zurück (welches er nicht mehr verkaufen kann) und schickt ein neues. So macht er mehr Umsatz.

Bist du eigtl Dum?

Der Händler hat selber die Möglichkeit das zurückgenommene Gerät, gegen Erstattung, an den Hersteller zurückzuschicken. Der Hersteller plant solche Retouren in seinen Finanzen ein.

Warum sollte also der Händler seinen Gewinn mindern, wenn er den vollen haben kann?

Und nerv mich nicht mit deinen schwulen PN´s.
 
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Original geschrieben von wowbeta


Bist du eigtl Dum?

Der Händler hat selber die Möglichkeit das zurückgenommene Gerät, gegen Erstattung, an den Hersteller zurückzuschicken. Der Hersteller plant solche Retouren in seinen Finanzen an.

Warum sollte also der Händler seinen Gewinn mindern, wenn er den vollen haben kann?

Und nerv mich nicht mit deinen schwulen PN´s.
Jo lies mal die Vorschriften zum zweiseitigen Handelskauf und Gefahrenübergang durch. Und so ein Kratzer ist ein offener Mangel.
 
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Original geschrieben von wowbeta

Der Händler hat selber die Möglichkeit das zurückgenommene Gerät, gegen Erstattung, an den Hersteller zurückzuschicken. Der Hersteller plant solche Retouren in seinen Finanzen ein.
Nicht unbedint. Bei Kaufverträgen unter Kaufleuten gelten nach HGB andere Regelungen bzgl. Gefahrenübergang bzw. Begutachtungspflichten nach dem Erhalt von Ware. Wenn der Händler diese besonderen Fristen überschritten hat, kann es für ihn u.U. billiger sein, eine Minderung mit dem Endkunden zu vereinbaren als aus der eigenen Tasche nen Ersatz zu bezahlen.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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jetzt mal ganz abgesehen von minderung: findest du nicht, dass der monitor benutzt aussieht?

post mal nen bild vom oberen linken teil mit den ganzen kratzern.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ach leute nu haut euch nicht die köpfe ein. die starke faust des gesetzes hat das alles für euch geregelt und die sagt:

vertragsparteien verdienen grundsätzlich immer ( mit wengien ausnahmen wie zB. arglistiger täuschung ) eine zweite chance auf die korrekte erfüllung ihrer leistugnspflicht.

das bedeutet: bei sachmängeln kannst du eine minderung erst verlangen, wenn die nacherfüllung ernstlich und endgültig gescheitert ist. die reihenfolge ist daher immer: erst nacherfüllung, dann andere optionen wie minderung, schadensersatz usw.

achso: die art der nacherfüllung kannst du dir aussuchen. entweder neulieferung oder beseitigung des mangels.
 
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So siehts nämlich aus.

Der Händler wär schön blöd wenn er einer Preisminderung zustimmt. Schließlich unterschreibt er damit ein Minusgeschäft. Er nimmt den Monitor zurück, schickt dir einen neuen und schickt den defekten oder beschädigten an den Hersteller und verlangt seinerseits Ersatz.

Was du vielleicht rauspressen kannst sind die Versandkosten die dir damit anfallen wenn dus selbst verschickst. Kannst ja mal versuchen.
 
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Zurückschicken, für dich und den Händler definitiv rechtlich das einfachste und sicherste!
 
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Original geschrieben von -miAu-

Der Händler wär schön blöd wenn er einer Preisminderung zustimmt. Schließlich unterschreibt er damit ein Minusgeschäft. Er nimmt den Monitor zurück, schickt dir einen neuen und schickt den defekten oder beschädigten an den Hersteller und verlangt seinerseits Ersatz.
Ach wär das schön, wenn alle Hersteller Transportschäden übernehmen würden. :stupid:

Offene Mängel müssen unverzüglich nach Annahme der Ware gerügt werden, der Händler hat keinen Anspruch mehr beim Hersteller.
 

TheRine

Guest
transportschaden? woher willst du das wissen?

und außerdem, wenn der karton nicht beschädigt ist, ist das kein offener mangel. der händler kann ja wohl kaum alle kartons aufmachen, um die tfts zu checken. wäre ja total widersinnig.
 
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Edit: Ach kein bock jetzt das HGB zu zitieren. Glaubt halt was ihr wollt.
 
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Cool, dass hier die Hälfte der Leute antworten, die einfach keine Ahnung von Recht haben :top:
 

deleted_24196

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das thema scheint erledigt... wenn dem nicht so ist -> pm an meine kollegen oder mich
 
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